Urteil des BPatG vom 12.03.2002

BPatG: reparatur, wartung, vermietung, installation, patent, behandlung, materialien, geschäftsführung, wasser, pflege

BUNDESPATENTGERICHT
33 W (pat) 278/00
_______________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
betreffend die Markenanmeldung 399 28 290.4
hat der 33. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts in der
Sitzung vom 12. März 2002 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Winkler,
des Richters v. Zglinitzki und der Richterin Dr. Hock
BPatG 152
10.99
- 2 -
beschlossen:
Die Beschlüsse der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen
Patent- und Markenamts vom 28.
Februar
2000 und
9. Oktober 2000 werden aufgehoben.
G r ü n d e
I
Mit Beschluß vom 28. Februar 2000 hat die Markenstelle für Klasse 35 des Deut-
schen Patent- und Markenamts die für verschiedene Waren und Dienstleistungen
der Klassen 16, 18, 25, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41 und 42 angemeldete
Wort-Bildmarke
siehe Abb. 1 am Ende
teilweise zurückgewiesen, nämlich im Umfang der Dienstleistungen
"Analysen; Gutachten; Nachforschungen; Ausstellungen und Mes-
sen; Bewachungen; Hotelführung; Vermittlungstätigkeiten aller Art;
Bürotätigkeiten; Factoring; Arbeiten im Hoch- und Tiefbau; Arbei-
ten an Klimaanlagen; Arbeiten an Möbeln; Arbeiten an Heizungs-
und Leitungssystemen; Arbeiten an Textilien; Arbeiten an Elektro-
anlagen, elektronischen Anlagen und Geräten; Arbeiten an Com-
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putern; Arbeiten an Regenschirmen, Sonnenschirmen, Spazier-
stöcken; Arbeiten an Telekommunikationsgeräten; Arbeiten für
Telefon, Funk und Fernsehen; Betrieb von Bahnen; Arbeiten an
Transportfahrzeugen; Betrieb von Parkplätzen; Leitungsdienste;
Verkehrsbüros; Arbeiten an Büchern; Veranstaltung und Leitung
von sonstigen Veranstaltungen; Beratung; Betrieb von Sport- und
Vergnügungseinrichtungen; Betrieb von öffentlichen Einrichtungen
und zoologischen Einrichtungen und Museen und Gesundheitsein-
richtungen; Vermietung von Einrichtung für Veranstaltungen; Be-
trieb von Ausstellungsgelände; Verkaufseinrichtungen; Beherber-
gung, Bewirtung, Beaufsichtigung; Betrieb von Gaststätten",
und diese Entscheidung mit Erinnerungsbeschluß vom 9. Oktober 2000 bestätigt.
Die Zurückweisung gemäß §§ 36 Abs 4 MarkenG, 32 Abs 2 MarkenG, iVm § 14
MarkenV wurde damit begründet, daß die verwendeten Formulierungen im mar-
kenrechtlichen Sinne unbestimmt seien.
Hiergegen richtet sich die Beschwerde der Anmelderin, die sinngemäß beantragt,
die angefochtenen Beschlüsse aufzuheben
und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis der Anmeldung
nunmehr wie folgt gefaßt hat:
Klasse 16:
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit in Klasse 16
enthalten;
Druckereierzeugnisse;
Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate);
Verpackungsmittel aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten;
Klasse 18:
Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke;
Klasse 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen;
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Klasse 35:
Abrechnung;
Gestalten von Werbematerial;
Analysen und Nachforschungen auf dem Gebiet der Geschäftsangelegen-
heiten;
Auktionen und Versteigerungen;
Beratung und Auskünfte in
wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen und in der Geschäftsführung;
Gutachten auf dem Gebiet von Geschäftsangelegenheiten;
Organisation von Ausstellungen und Messen;
Buchführung und Buchprüfung;
Büromaschinenservice und Geräteservice;
EDV-Dienste, soweit in Klasse 35 enthalten; Statistiken;
Dekorationen;
Geschäftsführung bei Bewachungen, nämlich Objektbewachung und Personen-
bewachung, soweit in Klasse 35 enthalten;
Werbung, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit;
Führung eines Hotels, soweit in Klasse 35 enthalten;
Führung einer Herberge, soweit in Klasse 35 enthalten;
Führung von Gaststätten, soweit in Klasse 35 enthalten;
Arbeiten im Bereich Personal- und Stellenvermittlung und -beratung;
Personalüberlassung;
Büroarbeiten;
Geschäftsführung;
Klasse 36:
Beratung in finanziellen und Versicherungsfragen;
Einziehung Außenständen;
Bankgeschäfte;
Factoring, nämlich Erwerb von Forderungen;
Leasing;
Gebäudeverwaltung; Grundstücksverwaltung;
Beratung in Gebäude- und Immobiliensachen;
Maklertätigkeit;
Vermögensverwaltung;
Vermietungs- und Verpachtungsgeschäfte;
Arbeiten im Hoch- und Tiefbau, Klassen 35, 36, 37, 41 und 42;
Klasse 37:
Abbrucharbeiten;
Reparaturarbeiten; Installationsarbeiten;
Arbeiten an Klimaanlagen, nämlich Reparatur und Wartung;
Kfz-Arbeiten, Arbeiten an Fahrzeugteilen, nämlich Reparatur, Wiederaufar-
beitung und Pflege;
Anfertigung von Bekleidungsstücken;
Arbeiten an Möbeln, nämlich Reparatur, Wiederaufarbeitung und Pflege;
Malerarbeiten;
Arbeiten an Heizungs- und Leitungssystemen, nämlich Installation, Reparatur
und Wartung;
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Pflegearbeiten und Änderungsarbeiten an Textilien;
Reinigungsarbeiten;
Arbeiten an Elektroanlagen, elektronischen Anlagen und Geräten, nämlich
Installation,
Reparatur und Wartung;
Arbeiten an Computern, nämlich Installation, Reparatur und Wartung;
Schiffsbau;
Schacht- und Bohrarbeiten;
Straßenarbeiten, Straßenbauarbeiten;
Garten- und Landschaftsbau;
Schreinerarbeiten;
Reparaturarbeiten an Regenschirmen, Sonnenschirmen, Spazierstöcken;
Isolierungsarbeiten, Dämmarbeiten;
Reparatur und Überholung von Maschinen;
Klasse 38:
Arbeiten an Telekommunikationsgeräten, nämlich Installation, Reparatur und
Wartung;
Telefonservice;
Rundfunk und Fernsehsendungen;
Arbeiten für Telefon, Funk und Fernsehen, nämlich
Installation, Reparatur und Wartung von Telefonanlagen,
Betrieb eines Telefonnetzes,
Telefonauskunft,
Reparatur und Wartung von Funk- und Fernsehgeräten,
Betrieb eines Funksenders oder eines Fernsehsenders;
Nachrichtendienste;
Klasse 39:
Transportarbeiten;
Abschleppen von Fahrzeugen;
Austragen, Verteilen von Sachen;
Fahren von Fahrzeugen;
Beförderung von Personen;
Begleiten von Personen und Sachen;
Schiffsbetrieb; Eisbrecherbetrieb;
Schiffstransport; Bergung von Schiffen;
Lagerung von Sachen;
Verpackung von Waren;
Betrieb von Straßenbahnen und Eisenbahnen;
Arbeiten an
Transportfahrzeugen,
an Schiffen, an Bahnen,
nämlich Reparatur und Wartung
Erzeugung und Verteilung von Elektrizität und Wasser, Wärme und anderer
Energie;
Garagenvermietung; Containerdienste;
Lagerdienste; Betrieb von Parkplätzen;
Kurierdienste; Botendienste;
Ausbildung;
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Personalberatung und Personalführung;
Dienste bei der Verteilung von in Rohrleitungen geführten Gasen und
Flüssigkeiten an Abnehmer von derartigen Medien
Dienste bei der Verteilung von Strom, einschließlich der Nachrichtenübermit-
tlung, über
Stromleitungen an Abnehmer von Strom und Nachrichten
Schiffahrtsdienste;
Lotsendienste;
Schiffs- und Frachtenmakler;
Rettungsdienste;
Umzüge;
Reiseveranstaltungen;
Betreiben eines Verkehrsbüros;
Vermietung von Einrichtungen zum Transport und zur Personenbeförderung;
Klasse 40:
Materialbearbeitung;
Abfallverarbeitung;
Materialverbrennung;
Bearbeitung von Bekleidungsstücken;
Bearbeitung von Textilien, Papier, Metallen;
Elektrolysearbeiten;
Erzeugung von Energien, von Wasser;
Filmen, Fotografieren, Bearbeitung von Filmen;
Glasbearbeitung;
Rohrverlegung und Bearbeitung;
Farbarbeiten;
Kürschnerarbeiten;
Fräsen; Drehen, Bohren; Schweißen; Nieten; Stanzen; Hobeln; Schmieden;
Scheren; Härten, Löten; Plattieren; Profilieren;
Blechbearbeitung, Umformung, Polieren, Schleifen, Sicken, Sägen, Walzen,
Zuschneiden; Feilen;
Verchromen, Vergolden, Vernickeln, Versilbern, Verzinnen:
Konservierungsarbeiten, Lebensmittelkonservierung;
Verarbeitung von Lebensmitteln;
Holzbearbeitung;
Kunststoffbearbeitung;
Zusammenfügen von Materialien;
Chemische Behandlung von Materialien;
Bearbeitung von Ölen und deren Derivaten;
Bearbeitung von Erzen;
Bearbeiten von Naturprodukten;
Behandlung von Wasser;
Fleischerarbeiten; Bäckerarbeiten; Molkereiarbeiten; Schumacherarbeiten;
Recyclingarbeiten;
Behandlung von Feststoffen, Flüssigkeiten und Gasen;
Dichtmachen, Feuerfestmachen, Knitterfestmachen von Textilien;
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Klasse 41:
Aus- und Fortbildung;
Erziehung und Unterricht;
Fernkurse; Fernunterricht;
Veranstaltung und Leitung von
Kolloquien, Seminaren, Kongressen, Konferenzen, Symposien,
Wettbewerben und Veranstaltungen für Sport und Vergnügen;
Durchführung von Prüfungen;
Beratung;
Betrieb von
Sport- und Vergnügungseinrichtungen;
Betrieb von öffentlichen Einrichtungen
Krankenhäusern,
Gesundheitseinrichtungen,
Ausstellungsgelände und Gaststätten und zoologischen Einrichtungen
und kulturellen Einrichtungen und Museen;
Vermietung von Einrichtung für Veranstaltungen, nämlich von Räumlichkeiten
und Ausstattungen;
Klasse 42:
Softwarearbeiten, Hardwareberatung und -vermietung, soweit in Klasse 35
enthalten;
Pflegearbeiten;
Dienstleistungen eines Chemikers;
Dienstleistungen eines Ingenieurs und eines Architekten;
Bauberatung; Vermietung von transportablen Bauten;
Stadtplanung;
Land- und Gartenbau;
Verwaltung und Betrieb von Ausstellungsgelände;
Verkehrseinrichtungen, nämlich Vermietung, Reparatur, Wartung und Betrieb;
Verwaltung und Betrieb von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Altenheimen,
Kinderheimen, Erholungsheimen, Sanatorien;
medizinische Dienstleistungen; Dienstleistungen für die Hygiene;
Gesundheits- und Schönheitspflege;
Dienstleistungen in der Pharmazie;
Dienstleistungen in Sicherheitsfragen, Wachdienste, soweit in Klasse
42
enthalten;
Berufsberatung;
Beherbergung und Bewirtung von Gästen, soweit in Klasse 42 enthalten;
Beaufsichtigung von Kindern, Jugendlichen, Auszubildenden und hilfsbedürft-
igen Personen;
Betrieb von Gaststätten, Hotels, Ferienhäusern, soweit in Klasse 42 enthalten;
Hausverwaltung;
Wissenschaftliche und industrielle Forschung;
Designerleistungen;
Abfallwirtschaft;
Vermietung von Stühlen, Tischen, Wäsche, Gläsern;
Vermietung von Zelten;
Werkstoffprüfung.
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II
Die zulässige Beschwerde ist begründet.
Die Anmelderin hat nunmehr ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einge-
reicht, das - soweit es Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist - den gesetzli-
chen Erfordernissen, insbesondere dem § 32 Abs 2 MarkenG iVm § 14 MarkenV
entspricht. Die von der Markenstelle zutreffend festgestellten Gründe für die teil-
weise Zurückweisung der Anmeldung sind daher nunmehr entfallen. Etwaige wei-
tere notwendige Klärungen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- insbesondere hinsichtlich der nunmehrigen Klassifikation der angemeldeten Wa-
ren und Dienstleistungen, die nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens
sind - bleiben dem Deutschen Patent- und Markenamt vorbehalten.
Winkler
v. Zglinitzki
Dr. Hock
Cl
Abb. 1