Urteil des BGH vom 19.09.2018

Urteil vom 19.09.2018

In diesem Verfahren wurde das Rechtsmittel ohne weitere Begründung verworfen.
Rechtskräftig ist somit die Entscheidung der Vorinstanz geworden, das Aktenzeichen der
Vorinstanz können Sie der Pressemitteilung entnehmen.