Urteil des BGH vom 28.11.2012

BGH: könig

5 StR 519/12
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 28. November 2012
in der Strafsache
gegen
wegen schwerer Körperverletzung u.a.
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Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 28. November 2012
beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landge-
richts Potsdam vom 23. Mai 2012 wird nach § 349 Abs. 2
StPO als unbegründet verworfen.
Die sofortige Beschwerde des Angeklagten gegen die fehler-
freie Kostenentscheidung dieses Urteils wird zurückgewie-
sen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu
tragen.
Basdorf Schaal Schneider
Dölp König