Urteil des BFH vom 02.04.2017

Maßgeblichkeit der Klassifikation der Wirtschaftszweige für den Begriff des verarbeitenden Gewerbes

BFH Anhängiges Verfahren, III R 1/10 (Aufnahme in die Datenbank am 19.2.2010)
Ist Bauschuttrecycling auf Kundenbaustellen mit mobilen Brechern (Recyklate bleiben beim Auftraggeber - ohne
Einflussnahmemöglichkeit auf die Weiterverarbeitung) ein Verarbeitendes Gewerbe nach Abschnitt D Unterklasse 37.20.5
der WZ 2003 oder hat nach der Klassifikation die Zuordnung in den Abschnitt C, Unterabschnitt CB "Erzbergbau, Gewinnung
von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau" in die Wirtschaftsklasse 14.21.0 zu erfolgen? Einordnung durch das Statistische
Landesamt als Verwaltungsakt/Grundlagenbescheid?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
InvZulG § 2 Abs 1 S 1 Nr 1; AO § 171 Abs 10
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 26.11.2009 (1 K 1827/07)