Urteil des BFH vom 14.03.2017

BFH (rechtssicherheit, egv, hamburg, verjährungsfrist, notkompetenz, aufnahme, euratom, verordnung, eugh, rückforderung)

EuGH Anhängiges Verfahren, C-201/10 (Aufnahme in die Datenbank am 5.5.2010)
Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg vom 12.02.2010 zu folgenden Fragen:
1. Verstößt eine analoge Anwendung der Verjährungsvorschrift des § 195 BGB in der bis zum Ende des Jahres 2001
geltenden Fassung auf Rückforderungsansprüche wegen zu Unrecht gewährter Ausfuhrerstattung gegen den
gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit?
2. Verstößt die Anwendung der 30-jährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB bei Rückforderung von zu Unrecht gewährter
Ausfuhrerstattung gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit?
3. Wenn die Frage zu 2) zu bejahen ist: Verstößt die Anwendung einer im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Verordnung (EG, Euratom)
Nr. 2988/95 längeren nationalen Verjährungsfrist, die in richterlicher Rechtsfortbildung aufgrund einer angenommenen
Notkompetenz im Einzelfall festgelegt wird, gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Rechtssicherheit?
EGV 2988/95 Art 3 Abs 1; EGV 2988/95 Art 3 Abs 3; BGB § 195
Vorgehend: Finanzgericht Hamburg, Entscheidung vom 12.2.2010 (4 K 228/09)