Urteil des BFH vom 18.12.2009

Keine abweichende Festsetzung der USt aus Billigkeitsgründen, wenn der Organträger von der Organgesellschaft keine Mittel zur Entrichtung der Steuer erhalten hat - Organträger und Organgesellschaften als ein Unternehmer

BFH Anhängiges Verfahren, XI R 28/09 (Aufnahme in die Datenbank am 18.12.2009)
Ist beim Organträger die Umsatzsteuer für die Umsätze der Organgesellschaft vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus
sachlichen Billigkeitsgründen abweichend niedriger festzusetzen, wenn aufgrund des Insolvenzverfahrens die
Organgesellschaft die Mittel zur Begleichung der Umsatzsteuer nicht an den Organträger weiterleiten konnte?
Ergeben sich die sachliche Unbilligkeit und ein den Wertungen des UStG zuwiderlaufendes Ergebnis aus dem
Zusammenspiel der insolvenzrechtlichen Regelungen und den Auswirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
AO § 163; UStG § 2 Abs 2 Nr 2; InsO § 21 Abs 2 Nr 2
Vorgehend: Finanzgericht Baden-Württemberg , Entscheidung vom 8.9.2009 (14 K 254/04)