Urteil des BFH vom 21.09.2010

Vorsteuerabzug aus Vorleistungen, die in keinem direkten und unmittelbaren Zusammenhang zu einem oder mehreren Ausgangsumsätzen stehen

BFH Anhängiges Verfahren, XI R 25/10 (Aufnahme in die Datenbank am 21.9.2010)
Vorsteueraufteilung bei steuerpflichtigen sowie beabsichtigten steuerfreien Ausgangsumsätzen:
1. Sind Vorsteuern aus nicht direkt zuordenbaren Kosten wegen beabsichtigter, tatsächlich aber nicht erzielter steuerfreier
Ausgangsumsätze nur anteilig abzugsfähig? Können beabsichtigte Umsätze mit in den Aufteilungsmaßstab einbezogen
werden? Ist bereits durch die Nichtgeltendmachung von Vorsteuern eine Zuordnung zu steuerfreien Umsätzen erfolgt?
2. In welcher Form muss dargelegt werden, dass für die beabsichtigten steuerfreien Umsätze eine Optionsabsicht nach § 9
UStG bestand?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 15 Abs 2 S 1 Nr 1; UStG § 15 Abs 4 S 3; UStG § 4 Nr 8; UStG § 9 Abs 1; EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 30.6.2010 (3 K 1532/08)