Urteil des BFH vom 20.10.2010

Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt seine Berücksichtigung als Ausbildungsplatz suchendes Kind nicht aus - Verhältnis der Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b und c EStG zueinander - Ermittlung des (Jahres-)Grenzb

BFH Anhängiges Verfahren, III R 57/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 27.01.2011, Zurückverweisung.
Vollzeiterwerbstätigkeit während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz - Ist das Kind nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst.
c EStG zu berücksichtigen? Sind die während der Vollzeitbeschäftigung erzielten Einkünfte bei der Berechnung des
Grenzbetrages einzubeziehen? Änderung der BFH-Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 17.06.2010 III R 34/09)
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c; EStG § 32 Abs 4 S 2
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 10.12.2009 (5 K 214/09)