Urteil des BFH vom 18.01.2008

BFH: steuerpflichtiger, umlaufvermögen, anlagevermögen, behandlung, datenbank

BFH Anhängiges Verfahren, X R 43/07 (Aufnahme in die Datenbank am 18.1.2008)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 23.03.2011, Zurückverweisung.
Abziehbarkeit von Schuldzinsen als Betriebsausgaben - Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 4a EStG: Richtige Ermittlung der
Überentnahmen und hierfür maßgeblicher Gewinnbegriff; Verhältnis des § 4 Abs. 4a EStG zu § 4 Abs. 4 EStG; unzulässige
unterschiedliche Behandlung von Darlehenszinsen für die Finanzierung von Anlagevermögen und Umlaufvermögen?
(Abtrennung des Streitjahres 2000 vom Revisionsverfahren X R 4/06)
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Das Verfahren ruht gemäß Beschluss vom 20. Juli 2009 bis zur Entscheidung des BVerfG in den Verfahren 2 BvL 1/03, 2 BvL
57/06 und 2 BvL 58/06.
Nach Entscheidung des BVerfG durch Beschluss vom 7. Juli 2010 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 wird das Verfahren
fortgeführt.
EStG § 4 Abs 4a; EStG § 4 Abs 4; GG Art 3 Abs 1
Vorgehend: Finanzgericht Nürnberg, Entscheidung vom 27.9.2005 (I 231/2005)