Urteil des BFH vom 20.11.2009

Steuerpflicht vereinnahmter Leistungsentgelte auch bei Unterbleiben der Leistung - Unionsrechtskonforme Besteuerung des Entgelts vor Leistungserbringung - Begriffe "Anzahlung", "Vorauszahlung" und "Entgelt" - Abgrenzung zum "Angeld" - Berichtigung nach §

BFH Anhängiges Verfahren, V R 36/09 (Aufnahme in die Datenbank am 20.11.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 15.09.2011, Zurückverweisung.
1. Unterliegen die Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Flugtickets, sog. unflown revenue, mit dem Regelsteuersatz
der Umsatzbesteuerung, wenn ein Lufttransportunternehmen Flugtickets, die zu ermäßigten Konditionen bis 30 Minuten vor
Abflug ein Recht auf Beförderung für einen bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit beinhalten und weder zum Rücktritt
noch zur kostenlosen Umbuchung berechtigen, verkauft?
2. Scheidet die Annahme nicht steuerbarer Entschädigungszahlungen aus, weil der Fluggast nicht nur für die Beförderung,
sondern für eine Leistung besonderer Art, die Bereitstellung von Personal und Flugzeug zu dem gewünschten Termin sowie
das Vorhalten eines Platzes bis 30 Minuten vor Abflug, mithin für neben der Beförderung weitere gleichwertige Leistungen
gezahlt hat?
3. Unterliegen der Umsatzsteuer sowohl die Einnahmen aus den nicht in Anspruch genommenen Tickets im Zusammenhang
mit den Inlandsflügen wie auch den Auslandsflügen gemäß § 3a Abs. 1 UStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
UStG § 3a Abs 1; UStG § 3a Abs 1; EWGRL 388/77 Art 2; UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1; UStG § 1 Abs 1 Nr 1 S 1
Vorgehend: Finanzgericht München, Entscheidung vom 25.6.2009 (14 K 95/06)