Urteil des BFH vom 20.10.2010

Aufwendungen für heterologe künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen - Organisch bedingte Sterilität eines Ehepartners als Krankheit - Linderung einer Krankheit

BFH Anhängiges Verfahren, VI R 43/10 (Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2010)
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 16.12.2010, unbegründet.
Künstliche Befruchtung - Sind Aufwendungen für eine heterologe künstliche Befruchtung (Befruchtung mit Fremdsamen bei
Vorliegen der Zeugungsunfähigkeit des Ehemannes) als außergewöhnliche Belastung abziehbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 33
Vorgehend: Niedersächsisches Finanzgericht , Entscheidung vom 5.5.2010 (9 K 231/07)