Urteil des BFH vom 13.03.2017

Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 9.3.2011 IX R 56/05 - Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002

BFH Anhängiges Verfahren, IX R 70/04 (Aufnahme in die Datenbank am 18.1.2008)
Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Verlustausgleichs (§ 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes
1999/2000/2002) -hier: hinsichtlich des Verlustes aus Vermietung und Verpachtung, der auch auf erhöhten Absetzungen
gemäß § 7 Abs. 5 EStG beruht-.
Verletzt die Regelung das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, liegt ein Eingriff in die
Eigentumsgarantie vor, ist der sog. Halbteilungsgrundsatz verletzt oder der Vertrauensschutz, wenn der Verlust auf einer
Investitionsplanung aus dem Jahr 1995 beruht?
Das Verfahren war bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 6.
September 2006). Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 27.01.2011 wieder aufgenommen.
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 2 Abs 3; GG Art 2; GG Art 3 Abs 1; GG Art 14; GG Art 20
Vorgehend: Finanzgericht Münster, Entscheidung vom 11.2.2004 (7 K 5227/00 E)