Urteil des BFH vom 05.05.2010

BFH: steuerpflichtiger, zahlungsaufforderung, hauptsache, datenbank

BFH Anhängiges Verfahren, I R 82/08 (Aufnahme in die Datenbank am 19.2.2009)
Verfahren ist erledigt durch: Beschluss vom 05.05.2010 (Erledigung der Hauptsache).
Ist Bezugsgröße der Zahlungsverjährung der materielle Steueranspruch oder tritt aufgrund der Spezialregelung des § 36 Abs.
4 EStG eine Zahlungsverjährung nur ein, wenn eine festgesetzte (positive) Steuer als Abschlusszahlung angefordert wird,
was zur Folge hätte, dass bei fehlerhafter Anrechnungsverfügung durch die fehlende Zahlungsaufforderung des Finanzamtes
keine Zahlungsverjährungsfrist zu laufen beginnen könnte.
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
KStG § 49; EStG § 36 Abs 2 Nr 3; AO § 130 Abs 2 Nr 4; AO § 129; AO § 218 Abs 2; AO § 228
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 26.4.2007 (4 K 1535/06)