Urteil des BAG vom 19.03.2014

Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 11.09.2013, 7 AZR 107/12.

BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 19.3.2014, 7 AZR 719/12
Befristung des Arbeitsvertrags mit einer sog. Optionskommune
Tenor
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen
Landesarbeitsgerichts vom 18. Januar 2012 - 2 Sa 225/11 -
aufgehoben.
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des
Arbeitsgerichts Bautzen vom 23. Februar 2011 - 1 Ca
1291/10 - abgeändert.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien
bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund der Befristung
vom 5. Oktober 2006 zum 31. Dezember 2010 beendet worden
ist.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Sonstiger Langtext
1 Es bedarf keines Tatbestandes; die Parteien haben auf die Entscheidungsgründe verzichtet
(§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO).
Zwanziger
Kiel
Schmidt
Peter Klenter
Glock