Urteil des AG Siegburg vom 01.10.2009

AG Siegburg (verjährungsfrist, kläger, datum)

Amtsgericht Siegburg, 109 C 234/08
Datum:
01.10.2009
Gericht:
Amtsgericht Siegburg
Spruchkörper:
109. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
109 C 234/08
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
Tenor:
Auf die Erinnerung des Beklagten vom 01.08.2008 wird der
Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts T vom 21.07.2008
aufgehoben.
Gründe:
1
Nach Art. 229 § 6 EGBGB i. V. an § 195 BGB n.F. war der Kostenerstattungsanspruch,
der dem Kläger mit der bereits am 10.11.1999 erfolgten Einspruchsrücknahme
erwachsen war mit Ablauf des Jahres 2005 verjährt. Auf die vom Beklagten erhobene
Verjährungseinrede war deshalb der erst nach Ablauf der Verjährungsfrist ergangene
Kostenfestsetzungsbeschluss aufzuheben.
2