Urteil des AG Lemgo vom 21.06.2005

AG Lemgo: datum

Amtsgericht Lemgo, 9 F 262/04
Datum:
21.06.2005
Gericht:
Amtsgericht Lemgo
Spruchkörper:
Familiengericht
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 F 262/04
Tenor:
werden die Entscheidungsgründe des Urteils vom 10.05.2005
hinsichtlich des Einkommens des Beklagten im Jahre 2000 (Seite 5 des
Urteils) wie folgt ergänzt:
...
./. Steueranteil 5.930,54 DM
67.922,41 DM = 34.728,18 €.
Gründe:
1
Die Entscheidungsgründe sind aufgrund einer Lücke zu ergänzen. Bei der Berechnung
des einkommensrelevanten Einkommens für das Jahr 2000 hat das Gericht den
Steueranteil von 5.930,54 DM vergessen in den Entscheidungsgründen zu vermerken.
In der Rechnung war dieser Betrag bereits eingeflossen. Deshalb ergibt sich weiterhin
ein Einkommen von 67.922,41 DM. Das Urteil ist deshalb nicht gemäß § 319 ZPO zu
berichtigen, sondern die Entscheidungsgründe sind entsprechend zu ergänzen.
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Lemgo, 21.06.2005
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Familiengericht
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H
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Richter am Amtsgericht
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