Urteil des AG Essen vom 15.09.2009

AG Essen (essen, vorschrift, stadt, ordnungswidrigkeit, datum, antrag)

Amtsgericht Essen, 35 EOWi 457/09
Datum:
15.09.2009
Gericht:
Amtsgericht Essen
Spruchkörper:
Abt. 35
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
35 EOWi 457/09
Tenor:
w e g e n Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr
wird auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 02.09.2009 auf
Kosten des Betroffenen festgestellt, dass die Fahrverbote in den
Verfahren der Stadt Essen ###1 und ###2 nacheinander zu vollstrecken
sind.
Gründe:
1
Dies ergibt sich aus dem Willen des Gesetzgebers, der in § 25 Abs. 2 a Satz 2 StVG
zum Ausdruck kommt. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht,
dass Fahrverbote grundsätzlich nacheinander zu vollstrecken sind.
2