Urteil des AG Brandenburg vom 13.03.2017

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Gericht:
AG Brandenburg
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
22a OWi 444 Js-OWi
34705/05 (251/05)
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Norm:
§ 25 StVG
Verkehrsordnungswidrigkeit: Festsetzung eines Fahrverbots auf
sechs Wochen
Tenor
Gegen den Betroffenen wird wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit außerhalb der geschlossenen Ortschaft um 72 km/h eine
Geldbuße von 880 Euro festgesetzt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von 6 Wochen verboten, im Straßenverkehr
Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft des Urteils in
amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit
Eintritt der Rechtskraft.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens.
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