Urteil des AG Berlin-Mitte vom 15.03.2017

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Gericht:
AG Berlin-Mitte
Entscheidungsdatum:
Aktenzeichen:
101 C 3118/06
Dokumenttyp:
Urteil
Quelle:
Normen:
§ 249 BGB, § 287 ZPO
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Vorteilsausgleich "neu für alt" bei
Reifenschäden und Lackierungskosten
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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