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Art III BesVNG 1

Vermögenswirksame Leistungen

§ 2 VermBG 2

Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen
Inhalt
  • (1) Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den
  • ;genswirksamer Leistungen voraus, daß die Genossenschaft entweder ein Kreditinstitut oder eine
  • ;genswirksamer Leistungen als Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Wohnungsbau-Prä
  • Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zusammen mit mehr als 15 anderen Arbeitnehmern anlegen
  • ögenswirksamer Leistungen in Gewinnschuldverschreibungen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe

§ 10 VermBG 2

Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen
Inhalt
  • (1) Vermögenswirksame Leistungen können in Verträgen mit Arbeitnehmern, in
  • vereinbarte vermögenswirksame Leistungen die betrieblichen Sozialleistungen anrechnen, die dem
  • Arbeitnehmer in dem Kalenderjahr bisher schon als vermögenswirksame Leistungen erbracht worden sind.

§ 16 BesVNG 2

Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen
Inhalt
  • Leistungen treten außer Kraft, soweit sie den in Artikel VI Nr. 1 oder 2 dieses Gesetzes erfaßten Personenkreis betreffen.

Mindestlohn ist nicht gleich Mindestlohn

Thorsten Blaufelder vom 04.05.2012
Inhalt
  • 139/10 und 4 AZR 168/10). Ob danach beispielsweise auch vermögenswirksame Leistungen eingerechnet
  • Reinigungsunternehmen den Mindestlohnanspruch nur erfüllt, wenn auch vermögenswirksame Leistungen
  • Leistungen nicht wie der Grundlohn monatlich zur Verfügung stehen, sondern der langfristigen
  • eingerechnet werden. Das BAG ist der Ansicht, dass dies nicht zulässig ist, weil die vermögenswirksamen

Mindestlohn ist nicht gleich Mindestlohn

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.05.2012
Inhalt
  • 139/10 und 4 AZR 168/10). Ob danach beispielsweise auch vermögenswirksame Leistungen eingerechnet
  • Reinigungsunternehmen den Mindestlohnanspruch nur erfüllt, wenn auch vermögenswirksame Leistungen
  • Leistungen nicht wie der Grundlohn monatlich zur Verfügung stehen, sondern der langfristigen
  • eingerechnet werden. Das BAG ist der Ansicht, dass dies nicht zulässig ist, weil die vermögenswirksamen

LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 261/01

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2002
Inhalt
  • beantragt, 11die Klage abzuweisen. 1213Sie hat darauf hingewiesen, dass vermögenswirksame Leistungen für
  • Recht festgestellt, dass vermögenswirksame Leistungen für November und Dezember 2000 nicht in den
  • einer Betriebsvereinbarung die vermögenswirksamen Leistungen bis zum Jahresende gezahlt worden sein. Die
  • monatlichen vermögenswirksamen Leistungen hätten 52,00 DM betragen. Dies sei berücksichtigt worden
  • . Die vermögenswirksamen Leistungen für die Monate November und Dezember 2000 seien nicht zu

BAG bestätigt branchenbezogene Mindestlöhne

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.09.2014
Inhalt
  • durch eine Zulage für Nachtschichten oder durch vermögenswirksame Leistungen. Der Kläger arbeitet bei
  • der Fall. Ebenso darf der Arbeitgeber vermögenswirksamen Leistungen nicht auf den Mindestlohn
  • vermögenswirksamen Leistungen nicht für den täglichen Lebensunterhalt gedacht, heißt es in dem jetzt

BAG bestätigt branchenbezogene Mindestlöhne

Thorsten Blaufelder vom 16.09.2014
Inhalt
  • durch eine Zulage für Nachtschichten oder durch vermögenswirksame Leistungen. Der Kläger arbeitet bei
  • der Fall. Ebenso darf der Arbeitgeber vermögenswirksamen Leistungen nicht auf den Mindestlohn
  • vermögenswirksamen Leistungen nicht für den täglichen Lebensunterhalt gedacht, heißt es in dem jetzt

§ 3 VermBG 2

Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten
Inhalt
  • (1) Vermögenswirksame Leistungen können auch angelegt werden 1.zugunsten des nicht
  • ;genswirksamer Leistungen auf Grund von Verträgen nach den §§ 5 bis 7.(2) Der Arbeitgeber
  • hat die vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitnehmer unmittelbar an das Unternehmen
  • dem Unternehmen oder Institut die vermögenswirksamen Leistungen zu kennzeichnen. Das Unternehmen
  • ;genswirksamen Leistungen und die Art ihrer Anlage zu kennzeichnen. Kann eine vermögenswirksame Leistung

Art 15 HStruktG

Gesetz über vermögenswirksame Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

BPatG - 33 W (pat) 46/08

Bundespatentgericht vom 07.01.2008
Inhalt
  • Abkürzungsverzeichnisse (vgl. z. B. www.abkuerzungen.de im Internet) an erster Stelle vermögenswirksame Leistungen
  • vermögenswirksame Leistungen in Zusammenhang mit Dienstleistungen der Vorsorge, Pflege und Betreuung geht. Dabei
  • der Bedeutung als "vermögenswirksame Leistungen auf dem Gebiet der Vorsorge, Pflege, Betreuung" in
  • , die auf dem Gebiet der vermögenswirksamen Leistungen und der damit in Zusammenhang stehenden (Für
  • . mit dem finanz- und tarifpolitischen Mittel der vermögenswirksamen Leistungen schließen. Gerade die

OLG Stuttgart - 18 WF 130/04

Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.06.2004
Inhalt
  • vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherren, deren Gewährung von einer
  • vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers ist nur mit dem aus der Verdienstabrechnung ersichtlichen
  • Arbeitseinkommen vermögenswirksame Anlagen tätigt (34,26 EUR und 39,88 EUR monatlich), handelt es sich nicht um

SozG Aachen - S 13 KR 95/08

Sozialgericht Aachen vom 10.11.2009
Inhalt
  • vermögenswirksame Leistungen, RV-Beiträge, Leistungen zur Zusatzversorgung und Zuschüsse zu den KV-/PV
  • gewährten Ausgleichszahlung und die vermögenswirksamen Leistungen, speziell in der KV den ermäßigten
  • . 3031Sie ist der Auffassung, nicht nur die Ausgleichszahlungen selbst, die vermögenswirksamen Leistungen
  • 2.034,04 EUR Vermögenswirksame Leistung 6,65 EUR 6RV-Beitrag-Arbeitgeberanteil (Ausgleichszahlung
  • Vermögenswirksame Leistung 6,65 EUR 13RV-Beitrag-Arbeitgeberanteil ( Ausgleichszahlung) 232,62 EUR 201,63 EUR RV

BAG - 6 AZR 691/09

Bundesarbeitsgericht vom 24.03.2011
Inhalt
  • vermögenswirksame Leistungen iHv. 6,65 Euro brutto verlangt und gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV
  • vermögenswirksame Leistungen und Zuschläge für Nachtarbeit weiterverfolgt, ohne diese vom Landesarbeitsgericht
  • vermögenswirksamen Leistungen als unzulässig verworfen und ansonsten zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat
  • brutto sich aus vermögenswirksamen Leistungen, Nachtarbeitszuschlägen und weiterer Vergütung für in der
  • vermögenswirksamen Leistungen und Nachtarbeitszuschlägen verlangt. 171. Nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2