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Art III BesVNG 1
Vermögenswirksame Leistungen
§ 2 VermBG 2
Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen
- Inhalt
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- (1) Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den
- ;genswirksamer Leistungen voraus, daß die Genossenschaft entweder ein Kreditinstitut oder eine
- ;genswirksamer Leistungen als Aufwendungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Wohnungsbau-Prä
- Arbeitnehmer vermögenswirksame Leistungen zusammen mit mehr als 15 anderen Arbeitnehmern anlegen
- ögenswirksamer Leistungen in Gewinnschuldverschreibungen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 Buchstabe
§ 10 VermBG 2
Vereinbarung zusätzlicher vermögenswirksamer Leistungen
- Inhalt
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- (1) Vermögenswirksame Leistungen können in Verträgen mit Arbeitnehmern, in
- vereinbarte vermögenswirksame Leistungen die betrieblichen Sozialleistungen anrechnen, die dem
- Arbeitnehmer in dem Kalenderjahr bisher schon als vermögenswirksame Leistungen erbracht worden sind.
§ 16 BesVNG 2
Aufhebung von landesrechtlichen Vorschriften über
Sonderzuwendungen und vermögenswirksamen Leistungen
- Inhalt
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- Leistungen treten außer Kraft, soweit sie den in Artikel VI Nr. 1 oder 2 dieses Gesetzes erfaßten Personenkreis betreffen.
Mindestlohn ist nicht gleich Mindestlohn
Thorsten Blaufelder vom 04.05.2012
- Inhalt
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- 139/10 und 4 AZR 168/10). Ob danach beispielsweise auch vermögenswirksame Leistungen eingerechnet
- Reinigungsunternehmen den Mindestlohnanspruch nur erfüllt, wenn auch vermögenswirksame Leistungen
- Leistungen nicht wie der Grundlohn monatlich zur Verfügung stehen, sondern der langfristigen
- eingerechnet werden. Das BAG ist der Ansicht, dass dies nicht zulässig ist, weil die vermögenswirksamen
Mindestlohn ist nicht gleich Mindestlohn
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.05.2012
- Inhalt
-
- 139/10 und 4 AZR 168/10). Ob danach beispielsweise auch vermögenswirksame Leistungen eingerechnet
- Reinigungsunternehmen den Mindestlohnanspruch nur erfüllt, wenn auch vermögenswirksame Leistungen
- Leistungen nicht wie der Grundlohn monatlich zur Verfügung stehen, sondern der langfristigen
- eingerechnet werden. Das BAG ist der Ansicht, dass dies nicht zulässig ist, weil die vermögenswirksamen
LSG Nordrhein-Westfalen - L 12 AL 261/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 03.07.2002
- Inhalt
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- beantragt, 11die Klage abzuweisen. 1213Sie hat darauf hingewiesen, dass vermögenswirksame Leistungen für
- Recht festgestellt, dass vermögenswirksame Leistungen für November und Dezember 2000 nicht in den
- einer Betriebsvereinbarung die vermögenswirksamen Leistungen bis zum Jahresende gezahlt worden sein. Die
- monatlichen vermögenswirksamen Leistungen hätten 52,00 DM betragen. Dies sei berücksichtigt worden
- . Die vermögenswirksamen Leistungen für die Monate November und Dezember 2000 seien nicht zu
BAG bestätigt branchenbezogene Mindestlöhne
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.09.2014
- Inhalt
-
- durch eine Zulage für Nachtschichten oder durch vermögenswirksame Leistungen. Der Kläger arbeitet bei
- der Fall. Ebenso darf der Arbeitgeber vermögenswirksamen Leistungen nicht auf den Mindestlohn
- vermögenswirksamen Leistungen nicht für den täglichen Lebensunterhalt gedacht, heißt es in dem jetzt
BAG bestätigt branchenbezogene Mindestlöhne
Thorsten Blaufelder vom 16.09.2014
- Inhalt
-
- durch eine Zulage für Nachtschichten oder durch vermögenswirksame Leistungen. Der Kläger arbeitet bei
- der Fall. Ebenso darf der Arbeitgeber vermögenswirksamen Leistungen nicht auf den Mindestlohn
- vermögenswirksamen Leistungen nicht für den täglichen Lebensunterhalt gedacht, heißt es in dem jetzt
§ 3 VermBG 2
Vermögenswirksame Leistungen für Angehörige, Überweisung durch den Arbeitgeber, Kennzeichnungs-, Bestätigungs- und Mitteilungspflichten
- Inhalt
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- (1) Vermögenswirksame Leistungen können auch angelegt werden 1.zugunsten des nicht
- ;genswirksamer Leistungen auf Grund von Verträgen nach den §§ 5 bis 7.(2) Der Arbeitgeber
- hat die vermögenswirksamen Leistungen für den Arbeitnehmer unmittelbar an das Unternehmen
- dem Unternehmen oder Institut die vermögenswirksamen Leistungen zu kennzeichnen. Das Unternehmen
- ;genswirksamen Leistungen und die Art ihrer Anlage zu kennzeichnen. Kann eine vermögenswirksame Leistung
Art 15 HStruktG
Gesetz über vermögenswirksame
Leistungen für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf
Zeit
BPatG - 33 W (pat) 46/08
Bundespatentgericht vom 07.01.2008
- Inhalt
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- Abkürzungsverzeichnisse (vgl. z. B. www.abkuerzungen.de im Internet) an erster Stelle vermögenswirksame Leistungen
- vermögenswirksame Leistungen in Zusammenhang mit Dienstleistungen der Vorsorge, Pflege und Betreuung geht. Dabei
- der Bedeutung als "vermögenswirksame Leistungen auf dem Gebiet der Vorsorge, Pflege, Betreuung" in
- , die auf dem Gebiet der vermögenswirksamen Leistungen und der damit in Zusammenhang stehenden (Für
- . mit dem finanz- und tarifpolitischen Mittel der vermögenswirksamen Leistungen schließen. Gerade die
OLG Stuttgart - 18 WF 130/04
Oberlandesgericht Stuttgart vom 17.06.2004
- Inhalt
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- vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers bzw. Dienstherren, deren Gewährung von einer
- vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers ist nur mit dem aus der Verdienstabrechnung ersichtlichen
- Arbeitseinkommen vermögenswirksame Anlagen tätigt (34,26 EUR und 39,88 EUR monatlich), handelt es sich nicht um
SozG Aachen - S 13 KR 95/08
Sozialgericht Aachen vom 10.11.2009
- Inhalt
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- vermögenswirksame Leistungen, RV-Beiträge, Leistungen zur Zusatzversorgung und Zuschüsse zu den KV-/PV
- gewährten Ausgleichszahlung und die vermögenswirksamen Leistungen, speziell in der KV den ermäßigten
- . 3031Sie ist der Auffassung, nicht nur die Ausgleichszahlungen selbst, die vermögenswirksamen Leistungen
- 2.034,04 EUR Vermögenswirksame Leistung 6,65 EUR 6RV-Beitrag-Arbeitgeberanteil (Ausgleichszahlung
- Vermögenswirksame Leistung 6,65 EUR 13RV-Beitrag-Arbeitgeberanteil ( Ausgleichszahlung) 232,62 EUR 201,63 EUR RV
BAG - 6 AZR 691/09
Bundesarbeitsgericht vom 24.03.2011
- Inhalt
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- vermögenswirksame Leistungen iHv. 6,65 Euro brutto verlangt und gemäß § 7 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TV
- vermögenswirksame Leistungen und Zuschläge für Nachtarbeit weiterverfolgt, ohne diese vom Landesarbeitsgericht
- vermögenswirksamen Leistungen als unzulässig verworfen und ansonsten zurückgewiesen. 2. Die Klägerin hat
- brutto sich aus vermögenswirksamen Leistungen, Nachtarbeitszuschlägen und weiterer Vergütung für in der
- vermögenswirksamen Leistungen und Nachtarbeitszuschlägen verlangt. 171. Nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2