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OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 2810/04

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13.12.2007
Inhalt
  • bestehe ein Anspruch auf die Befreiung. Die technische Neuartigkeit und Gewöhnungsbedürftigkeit von
  • Schätzungen zu arbeiten; diese müssen kenntlich gemacht und begründet werden. Ein Beispiel für eine
  • den Ausschlag geben muss. Auch Größenangaben sind, isoliert betrachtet, als Kriterium für eine
  • Bahnlinie. Im Westen befinden sich in einer Entfernung von etwa 400 m die B 475 n auf einem Damm und
  • Landschaftsraums, insbesondere durch die auf einem Damm verlaufende B 475 n, funktionslos. Es sei