Suche nach "zentralheizungs- und lüftungsbauer-"
Ergebnisse 4
Seite 1 von 1
LAG Hessen - 16 Sa 2180/06
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 18.08.2008
- Inhalt
-
- .2 Nr.14 für den Zentralheizungs- und Lüftungsbauer). 61 Ganz in diesem Sinne wurde denn auch
- ) und im Zentralheizungs- und Lüftungsbauer-Handwerk vom 28. August 1974 (BGBl I S. 2139 ff) außer
- Entlüftungsanlagen aber auch zum Aufgabengebiet des Zentralheizungs- und Lüftungsbauers gezählt (vgl
- Zentralheizungs- und Lüftungsbauers sind mit Wirkung vom 01. April 1998 zum zulassungspflichtigen Handwerk des
- Wasserinstallateurs und des Zentralheizungs- und Lüftungsbauers sind berufsrechtlich zusammengeführt worden. Mit
LAG Köln - 11 Sa 383/02
Landesarbeitsgericht Köln vom 26.07.2002
- Inhalt
-
- zu unveränderten Arbeitsbedingungen als Erzieher/Zentralheizungs- und Lüftungsbauer in der
- Möglichkeiten ausscheidet: Die Einstellung wahlweise nur als Zentralheizungs- und Lüftungsbauer kann
- verstehen sein sollte, daß er als Erzieher "und" Zentralheizungs- und Lüftungsbauer eingestellt
- Kläger eingestellt als "Erzieher/Zentralheizungs- u. Lüftungsbauer" (§ 1) , der "nach Möglichkeit in
- , wonach er als "Erzieher/ Zentralheizungs- u. Lüftungsbauer" eingestellt wurde. Daraus kann jedoch die
LAG Hamm - 4 Sa 468/02
Landesarbeitsgericht Hamm vom 27.06.2002
- Inhalt
-
- Verbandzugehörigkeit der Manteltarifvertrag für das Sanitär-, Installateur-, Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
- - und Lüftungsbauer-, Klempner- und Kupferschmiede- Handwerk im Land Nordrhein-Westfalen vom 10.04.1997
- fristgemäße und die fristlose Kündigung aufrechterhalten. 39Wir haben mit gleicher Post die von uns gegen das
- nicht die zugrundeliegenden Vorwürfe aufrecht. Und wir halten auch nicht die von uns erhobenen
- : § 6 Ziff. 3 Satz 1 MTV für das Sanitär- und Installateur- Handwerk NW, §§ 3, 5 BUrlG, §§ 38, 55 Abs
LAG Baden-Württemberg - 13 Sa 70/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 30.06.2005
- Inhalt
-
- Ausnahme des Zentralheizungs- und Lüftungsbaues sowie der Arbeitsstellen auf Schiffen auf Fahrt. 8 1.3
- des in der Niederlassung B gebildeten Betriebsrats, Mitglied des Gesamtbetriebsrats und als solcher
- Mitglied in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen des Gesamtbetriebsrats. Aufgrund der
- Betriebsrats- und insbesondere Gesamtbetriebsratsaufgaben hat der Kläger öfters Termine an anderen Orten
- Arbeitsbedingungen der Montagearbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie (künftig