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§ 5 BKrFQG
Weiterbildung
- Inhalt
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- (1) Eine erste Weiterbildung ist abzuschließen 1.fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des
- .Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Abweichend von der
- Frist nach Satz 1 kann die Weiterbildung zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt
- Weiterbildung wird durch Teilnahme an einem Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte durchgef
- die Pflicht zur Weiterbildung besteht.(2) Wer eine Grundqualifikation erworben oder eine Weiterbildung
§ 4 BKrFQV
Weiterbildung
- Inhalt
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- (1) Durch die Weiterbildung sind alle in Anlage 1 aufgeführten Kenntnisbereiche zu vertiefen
- jeweils mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt ist.(2) Die Dauer der Weiterbildung beträgt
- verschiedenen Ausbildungsstätten absolviert werden. Ein Teil der Weiterbildung kann auf Ü
§ 6 KFürsV
Berufliche Weiterbildung
- Inhalt
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- (1) Die berufliche Weiterbildung soll Beschädigten mit abgeschlossener Berufsausbildung oder
- , zu erhalten oder zu erweitern.(2) Beschädigte erhalten Leistungen zur beruflichen Weiterbildung
- Nichtbeschädigten nicht behaupten können.(3) Die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung
- infolge der Schädigung benachteiligt sind und ihre Fähigkeiten eine berufliche Weiterbildung rechtfertigen.
§ 17 BeschV 2013
Betriebliche Weiterbildung
- Inhalt
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- betrieblichen Weiterbildung im inländischen Konzern- oder Unternehmensteil für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten.
Vierter Abschnitt SGB 3
Berufliche Weiterbildung
§ 10 TzBfG
Aus- und Weiterbildung
Arbeitsagentur unterstützt Weiterbildung
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 06.08.2015
- Inhalt
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- Die Zahl der Betriebe, die auf die Weiterbildung ihrer Beschäftigten bauen, ist hoch wie nie. Auch
- die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt die Weiterbildung von Beschäftigten mit finanziellen
- die BA mit ihrem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer
- Weiterbildung ermöglichen. Im Durchschnitt haben im ersten Halbjahr 2014 54 Prozent aller deutschen Betriebe
§ 10 SGleiG
Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Inhalt
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- (1) Die Dienststellen haben durch geeignete Maßnahmen die Aus-, Fort- und Weiterbildung von
- Teilnahme an dienstlichen Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung zusätzlich anfallende
§ 144 SGB 3
Anspruchsvoraussetzungen bei beruflicher Weiterbildung
- Inhalt
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- Weiterbildung nicht erfüllt.(2) Bei einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer, die oder der
- Eintritts in die Maßnahme der beruflichen Weiterbildung erfüllt hätte; insoweit gilt der
§ 75a SGB 5
Förderung der Weiterbildung
- Inhalt
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- ;rztlichen Versorgung verpflichtet, die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen
- Weiterbildung in der Allgemeinmedizin im ambulanten Bereich je zur Hälfte. Die Zuschüsse der
- allgemeinmedizinische Weiterbildung in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und
- Weiterbildung vermindert sich um den von den privaten Krankenversicherungsunternehmen gezahlten Betrag. Ü
- Qualität und Effizienz der Weiterbildung verbessern können, bereitgestellt werden,4.in
Fünfter Titel StVollzG
Arbeit, Ausbildung und
Weiterbildung
- AtStrlSV
Aus- und Weiterbildung
§ 6 BerRehaG
Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
- Inhalt
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- beruflichen Weiterbildung teilnehmen und die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bei beruflicher
- Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch nicht haben, erhalten auf Antrag Arbeitslosengeld
- bei beruflicher Weiterbildung in entsprechender Anwendung des § 144 des Dritten Buches
- noch nicht zurückgezahlt ist.(3) Auf das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung nach
- das Einkommensteuergesetz und sonstige Gesetze, die das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
§ 8 HeimPersV
Fort- und Weiterbildung
- Inhalt
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- Gelegenheit zur Teilnahme an Veranstaltungen berufsbegleitender Fort- und Weiterbildung zu geben
§ 131a SGB 3
Sonderregelungen zur beruflichen Weiterbildung
- Inhalt
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- (1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung, auch wenn die
- festgelegt ist, oder3.Maßnahmen, die eine Weiterbildung in einem Betrieb, die auf den Erwerb eines
- nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem