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LAG Berlin-Brandenburg - 8 Sa 916/07

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 23.03.2007
Inhalt
  • Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe und das Rationalisierungsschutzabkommen für das
  • private Versicherungsgewerbe in Kraft sind; b) ein tarifliches Vorruhestandsabkommen mit unbedingtem
  • Versicherungsgewerbe und das Altersteilzeitabkommen für den organisierenden Werbeaußendienst des privaten
  • einzuräumen, solange das Altersteilzeitabkommen für das private Versicherungsgewerbe und das
  • Versicherungsgewerbe in Kraft ist; f) Arbeitszeitverkürzungen auf 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich

§ 2 AltersVersErhV

Inhalt
  • .Verkehr- und Nachrichtenübermittlung; 4.Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe; 5

Neue Assekuranz Gewerkschaft e.V. (NAG) nicht tariffähig

Malte Winter vom 22.01.2016
Inhalt
  • mächtig genug, Tarifforderungen im Versicherungsgewerbe ...

§ 2 AltersVersErhV 2

Inhalt
  • .Verkehr und Nachrichtenübermittlung; 4.Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe; 5

§ 2 BetrAVStatV 3

Erhebungseinheiten
Inhalt
  • Versicherungsgewerbe 5.Dienstleistungen, soweit von Unternehmen und freien Berufen erbracht. Ausgenommen sind

Anspruch auf Erteilung einer Rechnung

Rechtsanwalt Frank Weiß vom 05.08.2014
Inhalt
  • Anspruch auf die Erteilung einer Rechnung hat.Die Klägerin ist Maklerin im Versicherungsgewerbe und

BFH - III B 10/08

Bundesfinanzhof vom 26.11.2009
Inhalt
  • Bezüge im Krankheitsfall richteten sich nach dem Tarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe
  • Konto der Ehefrau und die Anmeldung eines Versicherungsgewerbes auf ihren Namen, da dieser

§ 3 InvZulG 1991

Investitionszeiträume
Inhalt
  • Betriebsstätten der Kreditinstitute, des Versicherungsgewerbes - ausgenommen der

Anhang UAG-ErwV

(zu § 1)
Inhalt
  • /90; 5.Kreditgewerbe gemäß der Abteilung 65 sowie Versicherungsgewerbe gemäß der

BAG - 1 AZR 259/07

Bundesarbeitsgericht vom 22.07.2008
Inhalt
  • - Auslegung von § 11 MTV privates Versicherungsgewerbe - wirksame Betriebsvereinbarung über die
  • Versicherungsgewerbe Anwendung. Danach gilt tariflich seit dem 1. Juli 1990 eine regelmäßige
  • für das private Versicherungsgewerbe vom 13. September 1995 genannten Arbeitszeitverkürzungen
  • Einführung einer Arbeitszeitflexibilisierung für das private Versicherungsgewerbe“. Sie hat auszugsweise
  • für das private Versicherungsgewerbe“ vom Juni 1995 setzt voraus, dass Betriebsvereinbarungen

LAG Köln - 9 Sa 1116/07

Landesarbeitsgericht Köln vom 22.01.2008
Inhalt
  • , die jeweils gültigen Tarifverträge für das private Versicherungsgewerbe Anwendung. 4Während ihrer
  • Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe). 342. Die Beklagte hat bei der Berechnung der Abfindung

BVerfG - 1 BvR 666/00

Bundesverfassungsgericht vom 01.08.2001
Inhalt
  • sowie bei Kreditinstituten und im Versicherungsgewerbe orientiert (vgl. BTDrucks 10/5113, S. 19

OLG Celle - 13 U 125/02

Oberlandesgericht Celle vom 05.09.2002
Inhalt
  • Versicherungsgewerbes ansprach. Die Aussagen im Werbeschreiben, dass der Beklagte seit vielen Jahren

LAG Rheinland-Pfalz - 5 Sa 733/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 17.01.2006
Inhalt
  • Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe im April 2005" (= Anlage 1 zur Berufungsbegründung

LAG Hessen - 8 Sa 1241/09

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 10.03.2010
Inhalt
  • Versicherungsgewerbe festgelegte Monatsgehalt in der Endstufe derjenigen Gehaltsgruppe bzw