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Verkehrsunfall - wer zahlt die Straßenreinigung?

Malte Winter vom 09.01.2015
Inhalt
  • insoweit anfallenden Straßenreinigung in Anspruch genommen werden, wenn der Anteil seines Verursachungsbeitrags unklar ist oder nicht im Vordergrund steht. ...

Pflicht zur Straßenreinigung auch im hohen Lebensalter

Malte Winter vom 03.12.2014
Inhalt
  • Pflicht zur Straßenreinigung. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. ...

OVG Nordrhein-Westfalen - 9 A 1012/96

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 01.10.1997
Inhalt
  • über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
  • es an einem wirksamen Maßstab zur Umlegung der Kosten der Straßenreinigung nach dem Maß der
  • Straßenreinigung, die kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung die Winterwartung umfaßt (§ 1 Abs. 2

VG Minden - 3 K 315/09

Verwaltungsgericht Minden vom 15.09.2010
Inhalt
  • Rechtsgrundlage. § 6 Abs. 4 Ziffer 3 der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
  • entfallende Kostenanteil ermittelt und von den Gesamtkosten der Straßenreinigung abgesetzt wird (vgl. OVG
  • Allgemeinanteils vgl. Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 6. Auflage
  • Straßenreinigungs- und Gebührensatzung mit Anlagen vorgelegt; dazu gehört auch eine Gebührenkalkulation
  • Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt vorgenommenen Aufgabenverteilung - das Allgemeininteresse und

VG Gelsenkirchen - 13 K 795/06

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 17.10.2007
Inhalt
  • Straßenreinigung und den Winterdienst und über die Erhebung von Straßenreinigungs - und
  • Straßenreinigung und den Winterdienst für Teile der Streupläne A und B in der Stadt F. gegen ein von der
  • § 7 Abs. 5 und 6 der Änderungssatzung vom 24. Mai 2007 sind die Gebühren für Straßenreinigung und
  • einer sachgerechten Differenzierung zwischen den Gebühren für die Straßenreinigung und den Gebühren für
  • Straßenreinigung und den Winterdienst nicht über eine einheitliche Gebühr abgerechnet werden, wenn die

VG Gelsenkirchen - 13 K 711/08

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 16.09.2009
Inhalt
  • EUR, Straßenreinigung i.H.v. 564,30 EUR und Abfallentsorgung i.H.v. 2.463,20 EUR, insgesamt 4.355,98
  • ), 2021Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt E1
  • Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Abwasserentsorgung die Gebührenpflicht an das Eigentum des
  • -, Straßenreinigungs- und Abfallbeseitigungsgebühren für den Zeitraum von Oktober 2000 bis zum 3. Quartal 2007
  • Satzungen der Stadt E1. über die Erhebung von Abwasser-, Straßenreinigungs- und

HessVGH - 5 A 2151/09.Z

Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.03.2011
Inhalt
  • Straßenreinigung Leitsatz § 10 Abs. 5 Satz 1 2. Alt. HessStrG ist eine hinreichend bestimmte
  • Straßengesetzes - HessStrG - in Verbindung mit der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt B
  • Straßen erschlossenen Grundstücke zur Deckung der durch die Straßenreinigung entstehenden Kosten
  • HessStrG ist, was die Heranziehung der Anlieger zu den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung angeht
  • etwa für die öffentliche Einrichtung der Straßenreinigung vorsieht) ermöglicht (vgl. Lohmann, Die

LAG Rheinland-Pfalz - 3 Sa 203/08

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 18.11.2008
Inhalt
  • LAG Mainz 18.11.2008 3 Sa 203/08 Disponent der Straßenreinigung Aktenzeichen: 3 Sa 203/08 2 Ca 1579
  • Straßenreinigung/Winterdienst". Wegen des Organisationsplanes des ASK wird auf Bl. 44 d.A. verwiesen
  • . Soweit im Folgenden von "Straßenreinigung" die Rede ist, ist damit die Reinigung von Straßen, Wegen und
  • Plätzen gemeint. Die Straßenreinigung wird zu 80 % bis 90 % (bezogen auf die Reinigungsfläche
  • Straßenreinigung/Winterdienst sind 3 Vorarbeiter eingesetzt, die dem Kläger gemäß Ziffer 3.2 der

VG Minden - 9 K 800/07

Verwaltungsgericht Minden vom 15.12.2008
Inhalt
  • Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt I. (Straßenreinigungs- und
  • Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt I. durch Ratsbeschluss
  • vom 08.12.2006 erhöht worden. Im Gebührenhaushalt Straßenreinigung habe sich aufgrund der Entwicklung
  • Haushalt. 13Der Anteil am allgemeinen Interesse der Straßenreinigung sei bei der vorliegenden
  • berücksichtigt. 22Wird - wie üblich - die Straßenreinigung - und dazu gehört auch die Winterwartung

VG Gelsenkirchen - 13 K 3412/02

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 21.07.2004
Inhalt
  • den Straßenreinigungsgebühren beruhte auf der Satzung der Stadt X. über die Straßenreinigung und
  • , trägt der Kläger zur Begründung im Wesentlichen vor: Die Straßenreinigung habe wöchentlich zu erfolgen
  • in Zusammenhang mit der Beratung der Satzung über die Gebühren für die Straßenreinigung im Jahr 1999
  • von den Eigentümern der an die Straßenreinigung angeschlossenen Grundstücke nicht erhebe, weil die
  • , dass bei winterlichen Straßenverhältnissen die übliche Straßenreinigung mit einer Kehrmaschine

Wichtige arbeits- und steuerrechtliche Änderungen ab 2011

Mathias Rosenhahn vom 29.12.2010
Inhalt
  • . Mindestlohn-Verordnung für die Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst) in

Änderung des Verteilungsschlüssels ist relativ einfach!

Rechtsanwalt Malte Winter vom 02.01.2012
Inhalt
  • die Müllabfuhr (für die hieran Beteiligten), Straßenreinigung, Schneebeseitigungsmittel, Hausreinigung, ...

Der Winterdienst

Malte Winter vom 05.01.2015
Inhalt
  • , Granulat etc. Diese Kosten darf der Vermieter im Rahmen der Kosten der Straßenreinigung und ...

VG Minden - 9 K 219/08

Verwaltungsgericht Minden vom 15.12.2008
Inhalt
  • Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt I. (Straßenreinigungs
  • Leistungsempfänger für die Straßenreinigung an der praktischen Umsetzbarkeit. Diese Tatsache rechtfertige jedoch
  • . Der Anteil am Allgemeininteresse der Straßenreinigung sei bei der vorliegenden Kalkulation
  • der Straßen berücksichtigt. 19Wird - wie üblich - die Straßenreinigung - und dazu gehört auch die

Freitagskommentar

Dr. Sebastian Kraska vom 25.05.2012
Inhalt
  • Betriebshaftpflichtversicherung Gebühren für: Gas Wasser Strom Heizung Straßenreinigung Telefon Porto Fax Internet