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§ 18 BeamtVG
Sterbegeld
- Inhalt
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- Vorbereitungsdienst erhalten der hinterbliebene Ehegatte und die Abkömmlinge des Beamten Sterbegeld. Das
- Sterbegeld ist in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge des
- Anspruchsberechtigte im Sinne des Absatzes 1 nicht vorhanden, so ist Sterbegeld auf Antrag zu gewähren 1
- Unterhaltsbeitrag zustand, so erhalten die in Absatz 1 genannten Kinder Sterbegeld, wenn sie berechtigt sind
- ;gebend; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann von dieser Reihenfolge abgewichen oder das Sterbegeld aufgeteilt werden.
§ 277 LAG
Sterbegeld
- Inhalt
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- oder des Todes ihres Ehegatten ein Sterbegeld von je 520 Euro gewährt wird. Zu den
- eingetreten ist, vom Sterbegeld einbehalten.(3) Die Sterbevorsorge entfällt, wenn die
- ; 272 Abs. 2 Satz 2 bis 4 genannten Personen kann die Gewährung von Sterbegeld noch bis zum
- , beantragt werden.(5) Das Sterbegeld wird an diejenige Person ausgezahlt, die der
- , Einrichtungen oder Träger, die nachweislich die Bestattungskosten getragen haben.(6) Das Sterbegeld ist
§ 292b LAG
Sterbegeld
- Inhalt
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- der Sterbevorsorge nach § 277 teilnehmen, wird im Falle ihres Todes ein Sterbegeld von je 750
§ 14 PKDBSa
Sterbegeld
- Inhalt
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- kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente gemäß § 15 Abs. 2 besteht, ein Sterbegeld
- Sterbegeld steht in erster Linie dem Ehepartner zu. Ist der Arbeitnehmer nicht verheiratet, so
- Sterbegeld zu zahlen ist. Dabei soll in erster Linie derjenige berücksichtigt werden, der
- ält diejenige natürliche Person, die die Kosten der Bestattung getragen hat, ein Sterbegeld
- die ungedeckten Kosten höher sind, kann das Sterbegeld bis zur Höhe der gewöhnlichen
§ 64 SGB 7
Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten
- Inhalt
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- und Verwandte der aufsteigenden Linie der Versicherten erhalten Sterbegeld in Höhe eines
- Versicherungsfalls stehen.(3) Das Sterbegeld und die Überführungskosten werden an denjenigen Berechtigten
§ 29b PKDBSa
Altersrente, Voraussetzungen und Höhe, Sterbegeld
- Inhalt
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- getragen hat, ein Sterbegeld in Höhe von zwölf Monatsbeträgen der Rente, die dem
- öhnlichen Bestattungskosten. Stirbt der Arbeitnehmer als Rentner, so beträgt das Sterbegeld
- Monate Rente bezogen, so erhöht sich das Sterbegeld auf zwölf Monatsbeträge der Rente
- der gewöhnlichen Bestattungskosten. Das Sterbegeld nach diesem Absatz darf die von der
SozG Duisburg - S 9 KN 8/05 KR
Sozialgericht Duisburg vom 10.06.2005
- Inhalt
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- . Tatbestand: 12Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Sterbegeld beim Tod eines gesetzlich
- Zahlung von Sterbegeld wegen fehlender gesetzlicher Vorschriften ab. Zur Begründung führte sie aus: Der
- bisher im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthaltene Anspruch auf Sterbegeld
- sei nicht zutreffend; der Anspruch auf Sterbegeld bestehe trotz der Gesetzesänderungen bis zum
- den Gründen führte sie aus: Bis zum 31.12.2003 sei der Anspruch auf Sterbegeld aus der gesetzlichen
LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 628/09
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 11.02.2010
- Inhalt
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- LAG Mainz 11.02.2010 10 Sa 628/09 Sterbegeld - richtige Betriebsvereinbarung - Tarifsperre
- wird nicht zugelassen. Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zahlung von Sterbegeld. Die Klägerin
- € 479,48. Mit ihrer im April 2009 erhobenen Klage verlangt die Klägerin ein Sterbegeld in Höhe des
- Rheinland-Pfalz und Saarland, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung fand, enthält zum Sterbegeld
- auszugsweise folgende Regelung: § 13 Sterbegeld 1.Beim Tode eines Beschäftigten wird dem hinterbliebenen
XVI. PKDBSa
Weitergeltende Bestimmungen der bis zum
31. Dezember 2005 gültigen Satzungsfassung
- Inhalt
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- § 14 Sterbegeld ...(2) Stirbt das Mitglied nach Vollendung der Wartezeit, ohne
- der Bestattung getragen hat, ein Sterbegeld in Höhe von zwei Monatsbeträgen der Rente
- sind, kann das Sterbegeld bis zur Höhe des Jahresbetrages der Rente erhöht werden.(3
- , seine Geschwister und Geschwisterkinder sowie seine Stiefkinder Sterbegeld, wenn sie zur Zeit des Todes
- zur häuslichen Gemeinschaft des Rentenempfängers gehört haben. Das Sterbegeld wird
§ 41 SVG
- Inhalt
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- Vorschrift des § 18 des Beamtenversorgungsgesetzes über das Sterbegeld entsprechend anzuwenden.(2
- , ein Sterbegeld in Höhe von 2 557 Euro. Das Sterbegeld wird nicht gewährt, wenn eine
- ; 63a zusteht. Das Sterbegeld vermindert sich um Leistungen, die nach Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 zu gew
§ 37 BVG
- Inhalt
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- (1) Beim Tod eines Beschädigten ist ein Sterbegeld in Höhe des Dreifachen der
- ;uslicher Gemeinschaft gelebt, so ist das Sterbegeld in vorstehender Rangfolge dem zu zahlen, den der
- das Sterbegeld dem gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen
§ 9 HeilvfV
- Inhalt
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- Erstattungsbetrag nach Absatz 1 ist Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des
- Beamtenversorgungsgesetzes zu 40 vom Hundert seines Bruttobetrages und Sterbegeld nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des
- ührung und Bestattung von einem Erben zu tragen sind, der keinen Anspruch auf Sterbegeld hat.
§ 177 SGB 7
Begriffsbestimmungen
- Inhalt
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- (1) Rentenlasten sind die Aufwendungen der Berufsgenossenschaften für Renten, Sterbegeld und
- , Sterbegeld oder Abfindung festgestellt wurde. Abfindungen sind dabei auf den Gesamtbetrag zu
- ;lle, für die im Ausgleichsjahr erstmals Rente, Sterbegeld oder Abfindung festgestellt wurde.(5
§ 48 SVG
- Inhalt
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- unterliegen.(2) Ansprüche auf Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, einmalige Unfallentschädigung
- Dienst- oder Versorgungsbezügen können auf das Sterbegeld angerechnet werden.
§ 6 HiKassGAufhG
- Inhalt
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- privaten Versicherungsunternehmungen) anzuerkennen, wenn sie kein Sterbegeld oder ein Sterbegeld von h