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§ 18 BeamtVG

Sterbegeld
Inhalt
  • Vorbereitungsdienst erhalten der hinterbliebene Ehegatte und die Abkömmlinge des Beamten Sterbegeld. Das
  • Sterbegeld ist in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge des
  • Anspruchsberechtigte im Sinne des Absatzes 1 nicht vorhanden, so ist Sterbegeld auf Antrag zu gewähren 1
  • Unterhaltsbeitrag zustand, so erhalten die in Absatz 1 genannten Kinder Sterbegeld, wenn sie berechtigt sind
  • ;gebend; bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann von dieser Reihenfolge abgewichen oder das Sterbegeld aufgeteilt werden.

§ 277 LAG

Sterbegeld
Inhalt
  • oder des Todes ihres Ehegatten ein Sterbegeld von je 520 Euro gewährt wird. Zu den
  • eingetreten ist, vom Sterbegeld einbehalten.(3) Die Sterbevorsorge entfällt, wenn die
  • ; 272 Abs. 2 Satz 2 bis 4 genannten Personen kann die Gewährung von Sterbegeld noch bis zum
  • , beantragt werden.(5) Das Sterbegeld wird an diejenige Person ausgezahlt, die der
  • , Einrichtungen oder Träger, die nachweislich die Bestattungskosten getragen haben.(6) Das Sterbegeld ist

§ 292b LAG

Sterbegeld
Inhalt
  • der Sterbevorsorge nach § 277 teilnehmen, wird im Falle ihres Todes ein Sterbegeld von je 750

§ 14 PKDBSa

Sterbegeld
Inhalt
  • kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente gemäß § 15 Abs. 2 besteht, ein Sterbegeld
  • Sterbegeld steht in erster Linie dem Ehepartner zu. Ist der Arbeitnehmer nicht verheiratet, so
  • Sterbegeld zu zahlen ist. Dabei soll in erster Linie derjenige berücksichtigt werden, der
  • ält diejenige natürliche Person, die die Kosten der Bestattung getragen hat, ein Sterbegeld
  • die ungedeckten Kosten höher sind, kann das Sterbegeld bis zur Höhe der gewöhnlichen

§ 64 SGB 7

Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten
Inhalt
  • und Verwandte der aufsteigenden Linie der Versicherten erhalten Sterbegeld in Höhe eines
  • Versicherungsfalls stehen.(3) Das Sterbegeld und die Überführungskosten werden an denjenigen Berechtigten

§ 29b PKDBSa

Altersrente, Voraussetzungen und Höhe, Sterbegeld
Inhalt
  • getragen hat, ein Sterbegeld in Höhe von zwölf Monatsbeträgen der Rente, die dem
  • öhnlichen Bestattungskosten. Stirbt der Arbeitnehmer als Rentner, so beträgt das Sterbegeld
  • Monate Rente bezogen, so erhöht sich das Sterbegeld auf zwölf Monatsbeträge der Rente
  • der gewöhnlichen Bestattungskosten. Das Sterbegeld nach diesem Absatz darf die von der

SozG Duisburg - S 9 KN 8/05 KR

Sozialgericht Duisburg vom 10.06.2005
Inhalt
  • . Tatbestand: 12Die Beteiligten streiten über einen Anspruch auf Sterbegeld beim Tod eines gesetzlich
  • Zahlung von Sterbegeld wegen fehlender gesetzlicher Vorschriften ab. Zur Begründung führte sie aus: Der
  • bisher im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthaltene Anspruch auf Sterbegeld
  • sei nicht zutreffend; der Anspruch auf Sterbegeld bestehe trotz der Gesetzesänderungen bis zum
  • den Gründen führte sie aus: Bis zum 31.12.2003 sei der Anspruch auf Sterbegeld aus der gesetzlichen

LAG Rheinland-Pfalz - 10 Sa 628/09

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 11.02.2010
Inhalt
  • LAG Mainz 11.02.2010 10 Sa 628/09 Sterbegeld - richtige Betriebsvereinbarung - Tarifsperre
  • wird nicht zugelassen. Tatbestand: Die Parteien streiten über die Zahlung von Sterbegeld. Die Klägerin
  • € 479,48. Mit ihrer im April 2009 erhobenen Klage verlangt die Klägerin ein Sterbegeld in Höhe des
  • Rheinland-Pfalz und Saarland, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung fand, enthält zum Sterbegeld
  • auszugsweise folgende Regelung: § 13 Sterbegeld 1.Beim Tode eines Beschäftigten wird dem hinterbliebenen

XVI. PKDBSa

Weitergeltende Bestimmungen der bis zum 31. Dezember 2005 gültigen Satzungsfassung
Inhalt
  • § 14 Sterbegeld ...(2) Stirbt das Mitglied nach Vollendung der Wartezeit, ohne
  • der Bestattung getragen hat, ein Sterbegeld in Höhe von zwei Monatsbeträgen der Rente
  • sind, kann das Sterbegeld bis zur Höhe des Jahresbetrages der Rente erhöht werden.(3
  • , seine Geschwister und Geschwisterkinder sowie seine Stiefkinder Sterbegeld, wenn sie zur Zeit des Todes
  • zur häuslichen Gemeinschaft des Rentenempfängers gehört haben. Das Sterbegeld wird

§ 41 SVG

Inhalt
  • Vorschrift des § 18 des Beamtenversorgungsgesetzes über das Sterbegeld entsprechend anzuwenden.(2
  • , ein Sterbegeld in Höhe von 2 557 Euro. Das Sterbegeld wird nicht gewährt, wenn eine
  • ; 63a zusteht. Das Sterbegeld vermindert sich um Leistungen, die nach Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 zu gew

§ 37 BVG

Inhalt
  • (1) Beim Tod eines Beschädigten ist ein Sterbegeld in Höhe des Dreifachen der
  • ;uslicher Gemeinschaft gelebt, so ist das Sterbegeld in vorstehender Rangfolge dem zu zahlen, den der
  • das Sterbegeld dem gezahlt werden, der die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen

§ 9 HeilvfV

Inhalt
  • Erstattungsbetrag nach Absatz 1 ist Sterbegeld nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 des
  • Beamtenversorgungsgesetzes zu 40 vom Hundert seines Bruttobetrages und Sterbegeld nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 des
  • ührung und Bestattung von einem Erben zu tragen sind, der keinen Anspruch auf Sterbegeld hat.

§ 177 SGB 7

Begriffsbestimmungen
Inhalt
  • (1) Rentenlasten sind die Aufwendungen der Berufsgenossenschaften für Renten, Sterbegeld und
  • , Sterbegeld oder Abfindung festgestellt wurde. Abfindungen sind dabei auf den Gesamtbetrag zu
  • ;lle, für die im Ausgleichsjahr erstmals Rente, Sterbegeld oder Abfindung festgestellt wurde.(5

§ 48 SVG

Inhalt
  • unterliegen.(2) Ansprüche auf Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, einmalige Unfallentschädigung
  • Dienst- oder Versorgungsbezügen können auf das Sterbegeld angerechnet werden.

§ 6 HiKassGAufhG

Inhalt
  • privaten Versicherungsunternehmungen) anzuerkennen, wenn sie kein Sterbegeld oder ein Sterbegeld von h