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§ 1 SteinmetzArbbV
Zwingende Arbeitsbedingungen
- Inhalt
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- . Mai 2012 zur Regelung eines Mindestlohnes im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (TV Mindestlohn
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks, Weißkirchener Weg 16, 60439 Frankfurt am Main, einerseits
- , und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bundesvorstand, Olof-Palme-Straße 19, 60439
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung, die unter seinen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder
- ür Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen im
§ 4 TVMindestlohn SteinmetzArbbV
Fälligkeit des Mindestlohns
- Inhalt
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- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gelten nicht für Ansprüche auf den Mindestlohn. Es gilt die gesetzliche Verjährung.
- - und Steinbildhauerhandwerk (RTV) erfasst werden, soweit ein Ausgleich der erworbenen
- Voraussetzungen des § 3 Nummer 2 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer im Steinmetz
- Mindestlohnansprüche zu einem späteren Zeitpunkt in Form von Freizeit erfolgt und für diese
- Mindestlohnansprüche ein wertgleicher und vollständiger Zeitausgleich innerhalb der tariflich
Anlage SteinmetzArbbV
(zu § 1)Rechtsnormen des Tarifvertrages vom 17. Mai 2012 zur Regelung eines Mindestlohnes im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (TV Mindestlohn)
SteinmetzArbbV
Steinmetzarbeitsbedingungenverordnung
Anhang 1 TVMindestlohn 2013
Betrieblicher Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe (BRTV) in der nach § 1 Satz 1 der Verordnung maßgeblichen, am 1. Januar 2014 geltenden Fassung:
- Inhalt
-
- Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 1. Dezember 1986 in der Fassung vom 28. August 1992 aufgef
- der betrieblichen Tätigkeiten geprägten Zweckbestimmung und nach ihrer betrieblichen
- Zweckbestimmung und nach ihrer betrieblichen Einrichtung gewerblich bauliche Leistungen erbringen, die
- ;tigkeiten geprägten Zweckbestimmung und nach ihrer betrieblichen Einrichtung – mit oder
- .Aufstellen von Gerüsten und Bauaufzügen;2.Bauten- und Eisenschutzarbeiten;3.technische D
TVMindestlohn SteinmetzArbbV
Rechtsnormen des Tarifvertrages vom 17. Mai 2012 zur Regelung eines Mindestlohnes im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (TV Mindestlohn)