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§ 1 TelekomSZV 2013

Sonderzahlung bei veränderter Wochenarbeitszeit
Inhalt
  • ;r den Monat Dezember eine Sonderzahlung. Sie beträgt für jeden Kalendermonat mit einer
  • AG ausscheiden, erhalten die Sonderzahlung mit ihren letzten vor dem Ausscheiden gezahlten Dienstbezügen.

Voraussetzungen einer jährlichen Sonderzahlung und die Elternzeit

Rechtsanwalt Malte Winter vom 20.08.2012
Inhalt
  • Es besteht nur dann ein Anspruch auf eine jährliche Sonderzahlung nach dem Niedersächsischen

Umfang einer Ausgleichsklausel – Arbeitsvergütung und Sonderzahlung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.07.2020
Inhalt
  • Sonderzahlung als Arbeitsvergütung bei Ausgleichsklausel: Im Arbeitsrecht ist es üblich, dass
  • weiss, dass … „Umfang einer Ausgleichsklausel – Arbeitsvergütung und Sonderzahlung“ weiterlesen Related
  • posts:Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung Sonderzahlung

Sonderzahlung des Chefs: Pflicht oder freiwillige Leistung?

Rechtsanwältin Sandra Voigt vom 25.08.2015
Inhalt
  • vergangenen Jahren regelmäßig entsprechende Zahlungen getätigt hat?Chef gewährte jahrelang Sonderzahlung Ein
  • Dezembergehalt einen als „Sonderzahlung“ bezeichneten Betrag, der jedoch beinahe jedes Jahr unterschiedlich
  • Bauleiter einen Anspruch auf die Sonderzahlung für das Jahr 2010 geltend. Der Arbeitgeber jedoch wies
  • sollte, setze der Arbeitgeber die Höhe der Sonderzahlung für das Jahr 2010 auf „null“ fest. Daraufhin zog
  • Sonderzahlung So darf ein Anspruch nicht mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Bauleiter bereits vor

Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.03.2015
Inhalt
  • Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den

Mindestlohn – Keine Anrechnung von Urlaubsgeld und jährlicher Sonderzahlung

Malte Winter vom 06.03.2015
Inhalt
  • Der Arbeitgeber darf ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den

BAG - 10 AZR 440/07

Bundesarbeitsgericht vom 20.02.2008

§ 1 PostSZV

Monatliche Sonderzahlungen für die Jahre 2005 bis 2007
Inhalt
  • erhalten für die Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2007 eine monatliche Sonderzahlung.(2) Die
  • monatliche Sonderzahlung errechnet sich nach Maßgabe der folgenden Sätze. Ein Zwö
  • diese Zahlungen nicht durch die Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz ersetzt worden wä
  • in den Jahren 2005 bis 2007 wird der so errechnete Betrag der monatlichen Sonderzahlung entsprechend
  • errechneten Beträge der monatlichen Sonderzahlung werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmä

BAG - 10 AZR 126/07

Bundesarbeitsgericht vom 20.02.2008
Inhalt
  • BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 20.2.2008, 10 AZR 126/07 Sonderzahlung - Kürzung aus
  • Sonderzahlung für das Jahr 2005. 2 Der Beklagte ist Inhaber einer Apotheke. Die Klägerin ist bei ihm seit dem 1
  • ) vom 2. November 2004 Anwendung. In § 18 BRTV heißt es: “§ 18 Sonderzahlung 1.Jeder Mitarbeiter
  • erhält jährlich eine Sonderzahlung in Höhe von 100 % seines tariflichen Monatsverdienstes. … 6.Der
  • Apothekeninhaber ist für jedes Jahr berechtigt, die Sonderzahlung auf bis zu 50 % des tariflichen

§ 1 PostbankSZV

Monatliche Sonderzahlungen für die Jahre 2005 bis 2007
Inhalt
  • ;gen erhalten für die Zeit von Januar 2005 bis Dezember 2007 eine monatliche Sonderzahlung.(2
  • ) Die monatliche Sonderzahlung errechnet sich nach Maßgabe der folgenden Sätze. Ein Zwö
  • diese Zahlungen nicht durch die Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz ersetzt worden w
  • ;ftigung in den Jahren 2005 bis 2007 wird der so errechnete Betrag der monatlichen Sonderzahlung
  • errechneten Beträge der monatlichen Sonderzahlung werden auf zwei Stellen nach dem Komma kaufmä

§ 3 ESZG

Konkurrenzen
Inhalt
  • Sonderzahlung nach § 3 Abs. 1 des Bundessonderzahlungsgesetzes in der bis zum 11. Februar 2009
  • geltenden Fassung zustand. Mit dem Anspruch auf eine einmalige Sonderzahlung nach den §§ 1 und 2
  • ist eine Sonderzahlung nach § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 des Bundessonderzahlungsgesetzes in

§ 5 KredAnstWiAWPHEV

Sonderbeiträge, Sonderzahlungen und Belastungsobergrenze
Inhalt
  • (1) Die Höhe eines Sonderbeitrags oder einer Sonderzahlung nach § 8 Absatz 3 bis 7 des
  • Bemessung eines Sonderbeitrags oder einer Sonderzahlung nach § 8 Absatz 7 Satz 1 des Anlegerentschä
  • der Erhebung eines Sonderbeitrags oder einer Sonderzahlung aufzufordern, innerhalb einer
  • Sonderzahlung abgeschlossene Geschäftsjahr enthält. § 2 Absatz 3 Satz 4 und § 6 Satz 2
  • des Sonderbeitrags oder der Sonderzahlung, ist der festgestellte Jahresabschluss nebst Prü

BAG - 10 AZR 258/07

Bundesarbeitsgericht vom 23.04.2008
Inhalt
  • BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 23.4.2008, 10 AZR 258/07 Sonderzahlung Leitsätze Der Anspruch auf
  • die in § 18 des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter (BRTV) geregelte Sonderzahlung
  • eine tarifliche Sonderzahlung für das Jahr 2005. 2Der Beklagte ist Inhaber einer Apotheke. Die
  • Bundesrahmentarifvertrag für Apothekenmitarbeiter (BRTV). § 18 regelt unter der Überschrift “Sonderzahlung
  • ” Folgendes: “1. Jeder Mitarbeiter erhält jährlich eine Sonderzahlung in Höhe von 100 % seines tariflichen

§ 13 PostLEntgV

Übergangsregelungen
Inhalt
  • Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz. Die Ausgleichszahlung erhalten alle Beamtinnen und
  • Beamten, denen 2004 von der Deutschen Post AG eine Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz
  • Beamtinnen und Beamten der Bundesbesoldungsordnung A eine Sonderzahlung in Höhe von 60 Prozent des
  • angehören. Beamtinnen und Beamte der Bundesbesoldungsordnung B erhalten eine Sonderzahlung in H
  • üge erhalten haben, für das Jahr 2006 eine anteilige Sonderzahlung in Höhe von 1/12

§ 1 ESZG

Dienst- und Amtsbezüge
Inhalt
  • Bundessonderzahlungsgesetzes gehört, hat Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 2,5 Prozent der für
  • Besoldungsgruppen A 2 bis A 8 erhöht sich die Sonderzahlung um einen Betrag in Höhe von 10,42
  • ein Anspruch auf Sonderzahlung nach dem Bundessonderzahlungsgesetz bereits nach § 10 Abs. 1 des Postpersonalrechtsgesetzes entfallen ist.