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LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 1027/05
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 28.04.2005
- Inhalt
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- Firma L-R-AG beschäftigt. Nach den Angaben seines Arbeitgebers in der am 23. Mai 2002 bei der
- U.krankenhauses B vom 14. Mai 2002 und der D-Kliniken K vom 23. Mai 2002). 10 Am 21. Mai 2002 gab
- blutende Platzwunde am Kopf zugezogen und erst dann gekrampft. Die Angaben des Arztes aus den D-Kliniken K
- irgendwelche Krampfanfälle gehabt. 17 Das SG hat eine Auskunft des PD Dr. W (D-Kliniken K) vom 02. Januar 2004
- 2002) geführt. Bei der initialen Laboruntersuchung nach der Aufnahme in den D- Kliniken K am 13
Der Betriebsübergang nach dem heiligen Willen des Grundgesetzes, Apostel Kirch., I – die Unikliniken in Hessen erneut am Scheideweg
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 21.02.2011
- Inhalt
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- verschwindet sang- und klanglos aus dem Schuldverhältnis. Weil das den an Karl Larenz und Hans Carl
- die Kliniken zunächst zu einer neuen Körperschaft zusammengefasst, dann in eine GmbH umgewandelt, auf
- der Kliniken sah – anders als § 613a BGB – kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer vor. Sie konnten
- dem Blog gewonnen, weil es so viele Fälle dazu gab. Es geht auch nicht um unsachliche Kritik am
- . Eigentlich ist der Betriebsübergang ein Job für das BAG und den (mit ihm im Dauerclinch darüber
EuGH - C-157/99
Europäischer Gerichtshof vom 12.07.2001
- Inhalt
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- Beschluss vom 28. April 1999, beim Gerichtshof eingegangen am 30. April 1999, gemäß Artikel 177 EG
- , Randnr. 18, in Bezug auf die Werbung für Kliniken, die freiwillige Schwangerschaftsabbrüche
- Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art die Sozialversicherten davon ab oder hindert sie sogar daran, sich an
- Rechtssachen C-163/94, C-165/94 und C-250/94, Sanz de Lera u. a., Slg. 1995, I-4821, Randnrn. 23 bis 28, und
- EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) und 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG