Suche nach "ruhestand"

Ergebnisse 717

Seite 1 von 48

§ 54 BBG 2009

Einstweiliger Ruhestand
Inhalt
  • genannten politischen Beamtinnen und politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn
  • Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, bleiben unberührt.

§ 30 BeamtStG

Einstweiliger Ruhestand
Inhalt
  • Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in
  • ;nnen jederzeit entlassen werden.(3) Für den einstweiligen Ruhestand gelten die Vorschriften
  • über den Ruhestand. § 29 Abs. 2 und 6 gilt entsprechend. Der einstweilige Ruhestand endet
  • .(4) Erreichen Beamtinnen und Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt sind, die
  • gesetzliche Altersgrenze, gelten sie mit diesem Zeitpunkt als dauernd in den Ruhestand versetzt.

§ 48 DRiG

Eintritt in den Ruhestand
Inhalt
  • (1) Richter auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die fü
  • des 67. Lebensjahres (Regelaltersgrenze).(2) Der Eintritt in den Ruhestand kann nicht hinausgeschoben
  •  81963226610(4) Richter auf Lebenszeit sind auf ihren Antrag in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie das
  • Ruhestand zu versetzen, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Für Richter, die
  • Ruhestand zu versetzen, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.(6) § 147 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes gilt entsprechend.

Inhaltsübersicht BBG 2009

Inhalt
  • Erreichens der Altersgrenze§  52Ruhestand auf Antrag§  53Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
  • §  54Einstweiliger Ruhestand§  55Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen§  56Beginn
  • auf Probe wegen DienstunfähigkeitUnterabschnitt 3Ruhestand§  50Wartezeit§  51Ruhestand wegen
  • des einstweiligen Ruhestands§  57Erneute Berufung§  58Ende des einstweiligen Ruhestands
  • § 140Aufschub der Entlassung und des Ruhestands§ 141Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und

§ 56 BBG 2009

Beginn des einstweiligen Ruhestands
Inhalt
  • der einstweilige Ruhestand mit dem Zeitpunkt, zu dem die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
  • Monats, der auf den Monat der Bekanntgabe folgt. Die Verfügung kann bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden.

§ 58 BBG 2009

Ende des einstweiligen Ruhestands
Inhalt
  • (1) Der einstweilige Ruhestand endet bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf
  • Lebenszeit.(2) Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten gelten mit Erreichen
  • der Regelaltersgrenze als dauernd in den Ruhestand versetzt.

§ 51 BBG 2009

Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
Inhalt
  • Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altersgrenze erreichen. Die Altersgrenze wird in
  • Bundeswehr treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden
  • Beamte im Sinne der Sätze 1 und 2 treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie

§ 25 BeamtStG

Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
Inhalt
  • Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.

§ 52 BBG 2009

Ruhestand auf Antrag
Inhalt
  • Ruhestand versetzt werden, wenn 1.sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und2.schwerbehindert im Sinne des
  • sind und vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, können auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt
  • Beamte auf Lebenszeit können auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.

§ 4 BwBeamtAusglG

Versetzung in den Ruhestand
Inhalt
  • Ruhestand versetzt werden, wenn 1.sie das 60. Lebensjahr vollendet haben,2.sie weder bei einer
  • Voraussetzungen der Nummern 1 bis 3 bis zum 31. Dezember 2017 insgesamt bis zu 1 500 Beamtinnen und Beamte auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden.

§ 34 DRiG

Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
Inhalt
  • Ruhestand versetzt werden. Für Entscheidungen über eine begrenzte Dienstfähigkeit gilt Satz 1 entsprechend.

§ 55 BBG 2009

Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen
Inhalt
  • Bundesbesoldungsordnung B wahrnehmen, in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn durch die organisatorische
  • öglich ist. Frei werdende Planstellen sollen den in den einstweiligen Ruhestand versetzten

§ 28 BeamtStG

Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
Inhalt
  • (1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie infolge
  • ) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie

§ 50 SG

Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
Inhalt
  • Dienstgraden an aufwärts jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen.(2) Die für den
  • einstweiligen Ruhestand der Beamten geltenden Vorschriften der §§ 56, 57 und 58 Abs. 1 des
  • Bundesbeamtengesetzes finden entsprechende Anwendung. Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte
  • Berufsoffizier gilt mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze als dauernd in den Ruhestand versetzt.