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Unterabschnitt 3 BBG 2009
Ruhestand
§ 54 BBG 2009
Einstweiliger Ruhestand
- Inhalt
-
- genannten politischen Beamtinnen und politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzen, wenn
- Beamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, bleiben unberührt.
§ 30 BeamtStG
Einstweiliger Ruhestand
- Inhalt
-
- Ruhestand versetzt werden, wenn sie ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in
- ;nnen jederzeit entlassen werden.(3) Für den einstweiligen Ruhestand gelten die Vorschriften
- über den Ruhestand. § 29 Abs. 2 und 6 gilt entsprechend. Der einstweilige Ruhestand endet
- .(4) Erreichen Beamtinnen und Beamte, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt sind, die
- gesetzliche Altersgrenze, gelten sie mit diesem Zeitpunkt als dauernd in den Ruhestand versetzt.
§ 48 DRiG
Eintritt in den Ruhestand
- Inhalt
-
- (1) Richter auf Lebenszeit treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die fü
- des 67. Lebensjahres (Regelaltersgrenze).(2) Der Eintritt in den Ruhestand kann nicht hinausgeschoben
- 81963226610(4) Richter auf Lebenszeit sind auf ihren Antrag in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie das
- Ruhestand zu versetzen, wenn sie das 60. Lebensjahr vollendet haben. Für Richter, die
- Ruhestand zu versetzen, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.(6) § 147 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes gilt entsprechend.
Inhaltsübersicht BBG 2009
- Inhalt
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- Erreichens der Altersgrenze§ 52Ruhestand auf Antrag§ 53Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand
- § 54Einstweiliger Ruhestand§ 55Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen§ 56Beginn
- auf Probe wegen DienstunfähigkeitUnterabschnitt 3Ruhestand§ 50Wartezeit§ 51Ruhestand wegen
- des einstweiligen Ruhestands§ 57Erneute Berufung§ 58Ende des einstweiligen Ruhestands
- § 140Aufschub der Entlassung und des Ruhestands§ 141Erneute Berufung von Ruhestandsbeamtinnen und
§ 56 BBG 2009
Beginn des einstweiligen Ruhestands
- Inhalt
-
- der einstweilige Ruhestand mit dem Zeitpunkt, zu dem die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
- Monats, der auf den Monat der Bekanntgabe folgt. Die Verfügung kann bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden.
§ 58 BBG 2009
Ende des einstweiligen Ruhestands
- Inhalt
-
- (1) Der einstweilige Ruhestand endet bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf
- Lebenszeit.(2) Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten gelten mit Erreichen
- der Regelaltersgrenze als dauernd in den Ruhestand versetzt.
§ 51 BBG 2009
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
- Inhalt
-
- Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils geltende Altersgrenze erreichen. Die Altersgrenze wird in
- Bundeswehr treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie das 62. Lebensjahr vollenden
- Beamte im Sinne der Sätze 1 und 2 treten mit dem Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie
§ 25 BeamtStG
Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
- Inhalt
-
- Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten nach Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand.
§ 52 BBG 2009
Ruhestand auf Antrag
- Inhalt
-
- Ruhestand versetzt werden, wenn 1.sie das 62. Lebensjahr vollendet haben und2.schwerbehindert im Sinne des
- sind und vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, können auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt
- Beamte auf Lebenszeit können auf ihren Antrag in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben.
§ 4 BwBeamtAusglG
Versetzung in den Ruhestand
- Inhalt
-
- Ruhestand versetzt werden, wenn 1.sie das 60. Lebensjahr vollendet haben,2.sie weder bei einer
- Voraussetzungen der Nummern 1 bis 3 bis zum 31. Dezember 2017 insgesamt bis zu 1 500 Beamtinnen und Beamte auf Antrag in den Ruhestand versetzt werden.
§ 34 DRiG
Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- Inhalt
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- Ruhestand versetzt werden. Für Entscheidungen über eine begrenzte Dienstfähigkeit gilt Satz 1 entsprechend.
§ 55 BBG 2009
Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen
- Inhalt
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- Bundesbesoldungsordnung B wahrnehmen, in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn durch die organisatorische
- öglich ist. Frei werdende Planstellen sollen den in den einstweiligen Ruhestand versetzten
§ 28 BeamtStG
Ruhestand bei Beamtenverhältnis auf Probe
- Inhalt
-
- (1) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie infolge
- ) Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können in den Ruhestand versetzt werden, wenn sie
§ 50 SG
Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
- Inhalt
-
- Dienstgraden an aufwärts jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen.(2) Die für den
- einstweiligen Ruhestand der Beamten geltenden Vorschriften der §§ 56, 57 und 58 Abs. 1 des
- Bundesbeamtengesetzes finden entsprechende Anwendung. Der in den einstweiligen Ruhestand versetzte
- Berufsoffizier gilt mit Erreichen der allgemeinen Altersgrenze als dauernd in den Ruhestand versetzt.