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Unterabschnitt 1 BBG 2009
Allgemeine Pflichten und Rechte
§ 15 LAP-mtDBWVV
Lehrgang Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
- Inhalt
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- Im Lehrgang Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen werden die Anwärterinnen und Anw
LG Bonn - 51 Gs 339/00
Landgericht Bonn vom 26.06.2000
- Inhalt
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- : Amtsgericht Bonn, 51 Gs 339/00b2 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Auf die
- gehen alle Kommentierungen davon aus, daß § 49 Aktiengesetz als allgemeine Vorschrift auch für den
Abschnitt 2 BGB
Allgemeine Vorschriften über
Rechte an Grundstücken
§ 402 AO 1977
Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
- Inhalt
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- ;ndige Finanzbehörde dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden des Polizeidienstes
§ 4 BauPGPÜZAnerkV
Allgemeine Pflichten und Rechte der anerkannten
PÜZ-Stelle
LG Bonn - 6 S 235/05
Landgericht Bonn vom 15.12.2005
- Inhalt
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- zwischen Vermieter und Mieter verletzen das allgemeine Persönlichkeítsrecht des Mieters und dessen Recht am
- (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: 1. Das heimliche Herstellen von Fotos eines Mieters auf
- Schlagworte: allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Auskunft Sachgebiet: Recht
LG Köln - 26 O 125/07
Landgericht Köln vom 19.11.2008
- Inhalt
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- europäisches Recht darstellen und müsse zur Vorlage an den EuGH führen. Ergänzend wird auf den
- ausgeführt, gebotenen kundenfeindlichsten Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der allgemein
- Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen über Luftbeförderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen, konkret
- Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dafür, dass diese der Inhaltskontrolle nach §§ 307-309 BGB unterliegen, ist
- bestehenden Rechte und Pflichten der Kunden einerseits und der Beklagten andererseits eine unangemessene
LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 62/07
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.06.2007
- Inhalt
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- Recht war es anerkannt, dass die Vertragsstrafe regelmäßig das für die normale Kündigungsfrist zu
- , dass das Arbeitsrecht wenig dispositives Recht kennt und damit ein Kontrollmaßstab fehlt, an dem sich
- übrigen Bestimmungen des Arbeitsvertrages allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne der §§ 305 - 310 BGB
- Arbeitnehmern vorgegeben wird. Dabei handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne für eine
- BGB) oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben so
Rechtsanwalt Thomas Bruggmann
juravendis Rechtsanwälte
Medizinrecht
Recht allgemein
Urheberrecht und Medienrecht
VG Düsseldorf - 20 K 5477/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 27.09.2006
- Inhalt
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- zunächst, soweit die Beklagte dem Kläger das Recht abgesprochen hat, sich auf den allgemein geleisteten
- -. 5354Hiernach ist das Recht, sich auf die Allgemeine Beeidigung oder die Ermächtigung zu berufen, zu
- Dolmetschern das Recht zuzusprechen, sich auf eine allgemeine Beeidigung zu berufen. Diese Vorgehensweise
- die Versagung des Rechts, sich auf den allgemein geleisteten Eid zu berufen, sind keine
- hierauf nicht stützt. 35Der Widerruf des Rechts, sich auf die Allgemeine Beeidigung zu berufen, lässt
§ 104 SGB 4
Informations- und Beratungsanspruch
- Inhalt
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- allgemein zugänglicher Form allen Verfahrensbeteiligten allgemeine Informationen zu ihren
- Buch beteiligten Sozialversicherungsträgern über ihre Rechte und Pflichten nach diesem
OLG Stuttgart - 8 W 116/09
Oberlandesgericht Stuttgart vom 28.04.2009
- Inhalt
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- Anmeldung beinhaltet folgende Vertretungsregelung: 3 „II. Die Vertretung der Gesellschaft ist allgemein wie
- Gesellschafter dar (zu dem neuen GmbH-Recht s. a. Heckschen, Gründungserleichterungen nach dem MoMiG , DStR
- 2009, 9; Böhringer, Das neue GmbH-Recht in der Notarpraxis, BWNotZ 2008, 104; Wälzholz, Die Reform des
- : Vertragsgestaltung im GmbH-Recht nach Inkrafttreten des MoMiG; Römermann, Die vereinfachte Gründung mittels
- allgemein oder im Einzelfall personenbezogen in der Anmeldung angegeben werden (Krafka/Willer a. a. O. Rdnr
OLG Dresden - 8 U 477/00
Oberlandesgericht Dresden vom 29.03.2000
- Inhalt
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- Grundschule (hier Montessori-Schule) vorgesehene Recht des Schulträgers, den Schulvertrag
- Landgericht Flury für Recht erkannt: 1.Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 1
- Schulvertrages festgelegten Recht zur ordentlichen Kündigung ohne Angabe von Gründen Gebrauch. Die
- darüber, ob das in § 10 des Schulvertrages auch dem Schulträger eingeräumte Recht zur ordentlichen
- verwiesen. Entscheidungsgründe: I. Die Berufung des Beklagten bleibt ohne Erfolg. Zu Recht hat das
OLG Oldenburg - 12 U 49/07
Oberlandesgericht Oldenburg vom 05.09.2008
- Inhalt
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- bestimmten Vorgaben allgemeine Tarife zu bilden. Über die Veränderung dieser Tarife bzw. ein Recht des
- Sonderkundenbereich kann ein Gasversorger das Recht zur einseitigen Preiserhöhung nicht allein dadurch begründen, dass
- Richter am Oberlandesgericht … auf die mündliche Verhandlung vom 5. September 2008 für Recht erkannt
- ein direkt aus § 4 AVBGasV ableitbares Recht zur Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Gaspreise. Da
- ergebe sich für den Tarifkundenbereich ein gesetzlich geregeltes Preisanpassungsrecht. Dieses Recht