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Unterabschnitt 1 BBG 2009

Allgemeine Pflichten und Rechte

§ 15 LAP-mtDBWVV

Lehrgang Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen
Inhalt
  • Im Lehrgang Allgemeine Rechts- und Verwaltungsgrundlagen werden die Anwärterinnen und Anw

LG Bonn - 51 Gs 339/00

Landgericht Bonn vom 26.06.2000
Inhalt
  • : Amtsgericht Bonn, 51 Gs 339/00b2 Sachgebiet: Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Tenor: Auf die
  • gehen alle Kommentierungen davon aus, daß § 49 Aktiengesetz als allgemeine Vorschrift auch für den

Abschnitt 2 BGB

Allgemeine Vorschriften über Rechte an Grundstücken

§ 402 AO 1977

Allgemeine Rechte und Pflichten der Finanzbehörde
Inhalt
  • ;ndige Finanzbehörde dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden des Polizeidienstes

§ 4 BauPGPÜZAnerkV

Allgemeine Pflichten und Rechte der anerkannten PÜZ-Stelle

LG Bonn - 6 S 235/05

Landgericht Bonn vom 15.12.2005
Inhalt
  • zwischen Vermieter und Mieter verletzen das allgemeine Persönlichkeítsrecht des Mieters und dessen Recht am
  • (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Leitsätze: 1. Das heimliche Herstellen von Fotos eines Mieters auf
  • Schlagworte: allgemeines Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Auskunft Sachgebiet: Recht

LG Köln - 26 O 125/07

Landgericht Köln vom 19.11.2008
Inhalt
  • europäisches Recht darstellen und müsse zur Vorlage an den EuGH führen. Ergänzend wird auf den
  • ausgeführt, gebotenen kundenfeindlichsten Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der allgemein
  • Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen über Luftbeförderungen Allgemeine Geschäftsbedingungen, konkret
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dafür, dass diese der Inhaltskontrolle nach §§ 307-309 BGB unterliegen, ist
  • bestehenden Rechte und Pflichten der Kunden einerseits und der Beklagten andererseits eine unangemessene

LAG Rheinland-Pfalz - 2 Sa 62/07

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 28.06.2007
Inhalt
  • Recht war es anerkannt, dass die Vertragsstrafe regelmäßig das für die normale Kündigungsfrist zu
  • , dass das Arbeitsrecht wenig dispositives Recht kennt und damit ein Kontrollmaßstab fehlt, an dem sich
  • übrigen Bestimmungen des Arbeitsvertrages allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne der §§ 305 - 310 BGB
  • Arbeitnehmern vorgegeben wird. Dabei handelt es sich um allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne für eine
  • BGB) oder wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben so

Rechtsanwalt Thomas Bruggmann

Experte
juravendis Rechtsanwälte
Medizinrecht Recht allgemein Urheberrecht und Medienrecht

VG Düsseldorf - 20 K 5477/05

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 27.09.2006
Inhalt
  • zunächst, soweit die Beklagte dem Kläger das Recht abgesprochen hat, sich auf den allgemein geleisteten
  • -. 5354Hiernach ist das Recht, sich auf die Allgemeine Beeidigung oder die Ermächtigung zu berufen, zu
  • Dolmetschern das Recht zuzusprechen, sich auf eine allgemeine Beeidigung zu berufen. Diese Vorgehensweise
  • die Versagung des Rechts, sich auf den allgemein geleisteten Eid zu berufen, sind keine
  • hierauf nicht stützt. 35Der Widerruf des Rechts, sich auf die Allgemeine Beeidigung zu berufen, lässt

§ 104 SGB 4

Informations- und Beratungsanspruch
Inhalt
  • allgemein zugänglicher Form allen Verfahrensbeteiligten allgemeine Informationen zu ihren
  • Buch beteiligten Sozialversicherungsträgern über ihre Rechte und Pflichten nach diesem

OLG Stuttgart - 8 W 116/09

Oberlandesgericht Stuttgart vom 28.04.2009
Inhalt
  • Anmeldung beinhaltet folgende Vertretungsregelung: 3 „II. Die Vertretung der Gesellschaft ist allgemein wie
  • Gesellschafter dar (zu dem neuen GmbH-Recht s. a. Heckschen, Gründungserleichterungen nach dem MoMiG , DStR
  • 2009, 9; Böhringer, Das neue GmbH-Recht in der Notarpraxis, BWNotZ 2008, 104; Wälzholz, Die Reform des
  • : Vertragsgestaltung im GmbH-Recht nach Inkrafttreten des MoMiG; Römermann, Die vereinfachte Gründung mittels
  • allgemein oder im Einzelfall personenbezogen in der Anmeldung angegeben werden (Krafka/Willer a. a. O. Rdnr

OLG Dresden - 8 U 477/00

Oberlandesgericht Dresden vom 29.03.2000
Inhalt
  • Grundschule (hier Montessori-Schule) vorgesehene Recht des Schulträgers, den Schulvertrag
  • Landgericht Flury für Recht erkannt: 1.Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 1
  • Schulvertrages festgelegten Recht zur ordentlichen Kündigung ohne Angabe von Gründen Gebrauch. Die
  • darüber, ob das in § 10 des Schulvertrages auch dem Schulträger eingeräumte Recht zur ordentlichen
  • verwiesen. Entscheidungsgründe: I. Die Berufung des Beklagten bleibt ohne Erfolg. Zu Recht hat das

OLG Oldenburg - 12 U 49/07

Oberlandesgericht Oldenburg vom 05.09.2008
Inhalt
  • bestimmten Vorgaben allgemeine Tarife zu bilden. Über die Veränderung dieser Tarife bzw. ein Recht des
  • Sonderkundenbereich kann ein Gasversorger das Recht zur einseitigen Preiserhöhung nicht allein dadurch begründen, dass
  • Richter am Oberlandesgericht … auf die mündliche Verhandlung vom 5. September 2008 für Recht erkannt
  • ein direkt aus § 4 AVBGasV ableitbares Recht zur Erhöhung der ursprünglich vereinbarten Gaspreise. Da
  • ergebe sich für den Tarifkundenbereich ein gesetzlich geregeltes Preisanpassungsrecht. Dieses Recht