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Inhaltsübersicht MiLoG

Inhalt
  • §  1Mindestlohn§  2Fälligkeit des Mindestlohns§  3Unabdingbarkeit des MindestlohnsUnterabschnitt
  • Mindestlohnkommission§ 11Rechtsverordnung§ 12Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn
  • Abschnitt 1Festsetzung des allgemeinen MindestlohnsUnterabschnitt 1Inhalt des Mindestlohns
  • der Vergabe öffentlicher Aufträge§ 20Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns

§ 1 MiLoG

Mindestlohn
Inhalt
  • mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.(2) Die Höhe des Mindestlohns betr
  • ägt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf
  • festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet. Der Vorrang nach

§ 2 TVMindestlohn Abfall 5

Mindestlohn
Inhalt
  • (1) Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2013 8,68 Euro je Stunde.(2) Der Anspruch auf
  • den Mindestlohn wird spätestens am letzten Werktag des Monats fällig, der auf den Monat
  • folgt, für den der Mindestlohn zu zahlen ist. Wenn in einem Betrieb Arbeitszeitkonten eingerichtet

§ 2 TVMindestlohn Abfall 6

Mindestlohn
Inhalt
  • (1) Der Mindestlohn beträgt ab 1. Juli 2014 8,86 Euro je Stunde.(2) Der Anspruch
  • auf den Mindestlohn wird spätestens am letzten Werktag des Monats fällig, der auf den Monat
  • folgt, für den der Mindestlohn zu zahlen ist. Wenn in einem Betrieb Arbeitszeitkonten

§ 2 TVMindestlohn Gerüstb 2

Mindestlohn
Inhalt
  • 1.Der Mindestlohn beträgt ab 1. Mai 201410,25 Euro/Stundeab 1. Mai 201510,50 Euro/Stunde2.H
  • Vereinbarungen bleiben unberührt.Der Anspruch auf den Mindestlohn für die im Kalendermonat
  • der Mindestlohn zu zahlen ist.Dies gilt nicht für den Mindestlohnanspruch, der auf die in ein
  • Mindestlohn verfallen, wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach ihrer Fälligkeit gerichtlich geltend gemacht werden.

Mindestlohn

Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 25.10.2011
Inhalt
  • Mindestlohn ist so eines dieser Wörter, die hitzige Debatten ohne Ergebnis erzeugen. Ich bilde mich
  • . Aber 4,50 € Stunde…” Also, damit steht wohl fest: Ohne einen Mindestlohn wird es nicht gehen. 4,50

§ 2 TVMindestlohnDachd 7

Mindestlohn
Inhalt
  • 1.Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 201411,55 €ab 1. Januar 201511,85 €2.H
  • Vereinbarungen bleiben unberührt.3.Der Anspruch auf den Mindestlohn für die im Kalendermonat
  • hiervon unberührt.4.Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf den Mindestlohn gilt

Mindestlohn ist nicht gleich Mindestlohn

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 04.05.2012
Inhalt
  • Arbeitgeber, die einen Mindestlohn zahlen müssen, können dabei nicht sämtliche Lohnbestandteile
  • die für den Mindestlohn vorausgesetzte „Normalleistung“ abgelten, so das Bundesarbeitsgericht (BAG
  • den Mindestlohn erfüllt. Denn die Zulage sei im allgemeinverbindlichen Tarif nicht vorgesehen, werde

Mindestlohn 8,50 € ab dem 1.1.2015

Rechtsanwalt Mathias Klose vom 26.12.2014
Inhalt
  • Mindestlohn in Höhe von 8,50 € brutto pro Stunde. Der Mindestlohn in Höhe von 8,50 €/Stunde gilt
  • - abgesehen von wenigen Ausnahmen - grundsätzlich einen Mindestlohnanspruch.Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie hier...
  • Mindestlohns wird künftig zweijährig von der Mindestlohnkommission geprüft und ggf. angepasst.Keinen

Anspruch auf Mindestlohn verfällt erst nach drei Kalenderjahren

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 13.07.2018
Inhalt
  • Oktober 2015 in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns von damals 8,50 (heute 8,84) €. Mindestlohn auch
  • Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn verfällt nicht bereits innerhalb kurzer
  • Erfurt (AZ: 5 AZR 377/17). Zudem ist danach der Mindestlohn auch die Untergrenze für die
  • für Lohnfortzahlung Das BAG gab ihm nun recht. Es entschied zunächst, dass der Mindestlohn auch für
  • hätten sie tatsächlich gearbeitet. Zudem habe der Gesetzgeber den Mindestlohn als Untergrenze für

Mindestlohn: Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns ist an Hand der Arbeitsstunden zu berechnen

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 03.06.2016
Inhalt
  • Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde
  • Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen … „Mindestlohn
  • : Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns ist an Hand der Arbeitsstunden zu berechnen“ weiterlesen

Das Mindestlohngesetz ist da!

Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 07.01.2015
Inhalt
  • angerechnet werden. - Anpassung des Mindestlohns: Der Mindestlohn soll regelmäßig angepasst werden. Die
  • Seit dem 01.01.2015 gilt erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland. Die
  • 1.1.2015 gilt ein zwingender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde für alle
  • Arbeitnehmer (gundsätzlich einschließlich Praktikanten). - Ausnahmen: Der Mindestlohn gilt nicht für
  • ) gesetzliche Mindestlohn ohne Einschränkungen in allen Branchen. - Sonderregelung für Saisonarbeiter

Gilt der Mindestlohn auch bei Krankheit und an Feiertagen?

Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 15.05.2015
Inhalt
  • Mindestlohn in Höhe von 12,60 € jedoch nur für tatsächlich geleistete Arbeit. Im Falle der
  • und Feiertagen ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mindestlohn besteht. Begründet wird die
  • Mindestlohns gefällt. Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die als pädagogische Mitarbeiterin eines
  • Entgeltfortzahlungsgesetz auch auf andere Fälle des Mindestlohns zu übertragen ist.

Mindestlohngesetz: Haftung des Auftraggebers

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.05.2015
Inhalt
  • Auftraggeber grundsätzlich darauf zu achten haben, dass bei ihren Auftragnehmern der Mindestlohn
  • gezahlt wird. Die einfache Zusage des Auftragnehmers dahingehend, dass der Mindestlohn gezahlt wird
  • nachdenken, sich die Zahlung von Mindestlohn durch den Auftragnehmer regelmäßig nachweisen zu lassen
  • daher zur eigenen Absicherung vorzuziehen. Tags:geschäftsführer , Mindestlohn , Vorstandshaftung , Vorstandshaftung
  • Das Mindestlohngesetz sieht neben der Sicherstellung des Mindestlohns durch den Arbeitgeber auch

Mindestlohn ist nicht gleich Mindestlohn

Thorsten Blaufelder vom 04.05.2012
Inhalt
  • Arbeitgeber, die einen Mindestlohn zahlen müssen, können dabei nicht sämtliche Lohnbestandteile
  • die für den Mindestlohn vorausgesetzte „Normalleistung“ abgelten, so das Bundesarbeitsgericht (BAG
  • den Mindestlohn erfüllt. Denn die Zulage sei im allgemeinverbindlichen Tarif nicht vorgesehen, werde