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§ 88 BBG 2009

Mehrarbeit
Inhalt
  • erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt. Werden sie durch eine
  • dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die
  • Mehrarbeit, die sie über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus leisten, entsprechende

§ 124 SGB 9

Mehrarbeit
Inhalt
  • Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.

Mehrarbeit - Vergütungserwartung

Rechtsanwalt Malte Winter vom 23.02.2012
Inhalt
  • , geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. ...

Mehr Geld für Mehrarbeit

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 12.04.2012
Inhalt
  • In vielen  Arbeitsverträgen fanden und finden sich standardmässig Regelungen wie “Mehrarbeit ist
  • . Auf sie kann sich der Arbeitgeber nicht berufen. Und so hat es inzwischen auch das “Mehrarbeit ist
  • stundenmäßig bestimmte Mehrarbeit ohne zusätzliche Vergütung festzuschreiben. Nicht überschritten werden
  • Stunden in der Woche nach § 3 ArbZG. Keine Bestimmung zur Mehrarbeit gibt es nicht Wo kommt aber das

§ 8 MuSchG

Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
Inhalt
  • (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht
  • zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.(2) Mehrarbeit im Sinne

Mehrarbeit von Eltern schadet nicht

martina heck vom 06.11.2013
Inhalt
  • abhängig. Leistet der als Arbeitnehmer beschäftigte Angehörige unbezahlte Mehrarbeit über seine
  • Bundesfinanzhofs jedoch insoweit, als das Finanzgericht allein den Umstand, dass V und M Mehrarbeit geleistet und
  • Mehrarbeit hat das Finanzgericht eine Abweichung der tatsächlichen Durchführung der Arbeitsverhältnisse
  • ertragsteuerrechtlichen Anerkennung jedoch selbst dann nicht entgegen, wenn die Mehrarbeit durch das Näheverhältnis
  • ist. Leistet ein Angehörigen-Arbeitnehmer unbezahlte Mehrarbeit, lässt dies die – darin

§ 59 BeamtStG

Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

§ 142 BBG 2009

Verpflichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und Mehrarbeit

Mehrarbeit und Überstunden, wo liegt der Unterschied?

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 05.12.2011
Inhalt
  • Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden werden oftmals nicht korrekt verwendet, sondern häufig
  • gleichgestellt. Dabei handelt es sich rechtlich aber um zwei völlig unterschiedliche Dinge. Mehrarbeit
  • Fall der Mehrarbeit. Wird Arbeitsleistung hingegen über die individuell vereinbarte Arbeitszeit
  • hinaus erbracht, so ist dies ein Fall von Überstunden. Mehrarbeit und Überstunden können sich also
  • relevante Mehrarbeit handelt, weil die zulässige Tageshöchstarbeitszeit nicht überschritten wird. Das am

Wird es teuer für Arbeitgeber? Mehrarbeit- Überstundenvergütung?

Rechtsanwältin Simone Weber vom 29.02.2012
Inhalt
  • Zahlung von Mehrarbeit/Überstunden Das Bundesarbeitsgericht, BAG hat am 22.02.2012, Az. 5 AZR 765
  • /10 entschieden, dass Arbeitgeber geleistete Mehrarbeit jedenfalls dann Arbeitnehmern zahlen müssen
  • , wenn Mehrarbeit nach den Umständen nur gegen eine zusätzliche Vergütung zu erwarten ist. Dies sei bei
  • enthalten, wonach der Kläger bei betrieblichem Erfordernis zu Mehrarbeit ohne besondere Vergütung
  • verpflichtet sein sollte. Der Kläger verlangte von dem Arbeitgeber die Zahlung von 968 Stunden Mehrarbeit in

Rufbereitschaft am Wochenende nicht immer „Mehrarbeit“

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 03.11.2020
Inhalt
  • . Denn diese zählt nicht automatisch als „Mehrarbeit“, bei der Schwerbehinderte einen gesetzlichen
  • Freistellung von „Mehrarbeit“ zu. Der öffentliche Arbeitgeber lenkte teilweise ein. Werktags sollte der Mann
  • „keine Mehrarbeit in Form von Rufbereitschaft“ mehr leisten. Nur an Wochenenden und Feiertagen
  • (AZ: 9 AZR 176/06). Als Mehrarbeit gelte danach jede Arbeit, die über die normale gesetzliche
  • Arbeitnehmer verlangen, dass er von „Mehrarbeit“ befreit werde. Bloße Rufbereitschaft werde aber nach der

BAG: Mehrarbeit ist beim Fehlen einer Vergütungsregelung grundsätzlich zu vergüten.

Rechtsanwalt Ralf Mydlak vom 23.02.2012
Inhalt
  • Der Arbeitgeber muss beim Fehlen einer Vergütungsregelung geleistete Mehrarbeit zusätzlich vergüten
  • vereinbart, dass der Kläger bei betrieblichem Erfordernis ohne besondere Vergütung zu Mehrarbeit
  • zusätzlichen Vergütung von Mehrarbeit sei aufgrund der Vorschrift des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam

§ 14 Offshore-ArbZV

Ausgleich von Mehrarbeit und für Sonntags- und Feiertagsbeschäftigung
Inhalt
  • (1) Soweit Mehrarbeit nicht auf Grund des § 47 des Seearbeitsgesetzes erfolgt, ist die nach
  • hinaus geleistete Mehrarbeit auszugleichen. Für jeweils volle acht Stunden Mehrarbeit ist ein
  • freier Tag zu gewähren. Freie Tage zum Ausgleich von Mehrarbeit sind innerhalb von zwölf

VG Düsseldorf - 10 K 481/08

Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 16.07.2008
Inhalt
  • verpflichtet, dem Kläger für 97 Stunden Mehrarbeit Dienstbefreiung anstelle der geleisteten
  • Monat für 97 Stunden Mehrarbeit eine Vergütung in Höhe von 1.141,69 Euro brutto zahlte. 4Mit Schreiben
  • vom 21. Juni 2007 teilte der Kläger der Beklagten mit, er sei mit der Vergütung der Mehrarbeit
  • zu 2 sorgen, dass die Vergütung von Mehrarbeit die Ausnahme bleibe. Regelmäßig bestehe Anspruch auf
  • Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit. Der Kläger beantragt, 89die Beklagte unter Abänderung

Zur Durchsetzbarkeit von Überstundenvergütung

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 13.04.2012
Inhalt
  • Überstundenvergütung besteht, selbst wenn nach dem Arbeitsvertrag “Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten
  • formuliert wurde. Beide Seiten müssen dann davon ausgehen, dass diese Mehrarbeit auch bezahlt wird
  • , wenn dem Arbeitnehmer die Mehrarbeit bekannt ist und er sie zusätzlich ausdrücklich oder zumindest
  • auf Fritz und hat dessen Mehrarbeit damit gebilligt. Deshalb würde auch Fritz hier im Ergebnis sein
  • vorlag. Schon aus diesem Grund sollte Mehrarbeit immer mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Hinzu