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LAG Hamm - 18 Sa 551/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 23.06.2004
- Inhalt
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- im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland galt ab 01.08.1998 der Manteltarifvertrag
- Bundesrepublik Deutschland am 24.05.1991 abgeschlossen (im Folgenden Manteltarifvertrag GHK). Dieser
- Manteltarifvertrag, der von den Arbeitgeberverbänden zum 31.12.1996 gekündigt wurde, sah in Ziffer
- Manteltarifvertrag vom 24.05.1991, dieser befinde sich noch in Nachwirkung. Ein Anspruch lediglich gemäß dem
- der Manteltarifvertrag der Christlichen Gewerkschaft nicht eindeutig einbezogen worden. Unklarheiten
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1301/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.08.2009
- Inhalt
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- . Straßenbahnen Aktiengesellschaft tätig sei, zum 1. Januar 2002 vom Bundes- Manteltarifvertrag für Arbeiter
- -Manteltarifvertrag bestand. Dies ließe nämlich außer Acht, dass der Bundes-Manteltarifvertrag in § 33 mit dem
- Fall des Übergangs vom Bundes-Manteltarifvertrag auf den Tarifvertrag für den kommunalen Nahverkehr
- Entgeltbestandteile bzw. Sozialzuschläge für Arbeiter des ehemaligen Bundes-Manteltarifvertrags. Diese
- Zeitpunkt der Überleitung des Bundes-Manteltarifvertrags in den Tarifvertrag für den kommunalen Nahverkehr
BAG - 4 AZR 291/07
Bundesarbeitsgericht vom 02.07.2008
- Inhalt
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- Manteltarifvertrag (im Folgenden: MTV) mit den Anlagen A und B, den Tarifvertrag über eine Zuwendung (im Folgenden
- ) erstreckt. Dabei ist die Anlage A zum Manteltarifvertrag überschrieben mit “Anlage A zum
- Manteltarifvertrag vom 24.09.2004 zwischen der Pro Seniore Consulting und Conception für Senioreneinrichtungen AG
- : “ Anlage B zum Manteltarifvertrag vom 24.09.2004 Pflegepersonal Vergütungsgruppe Ap IV 1
- des Manteltarifvertrags vom 24. September 2004 zu zahlen; 2.für den Fall des Unterliegens nach Antrag
BAG - 1 AZR 635/08
Bundesarbeitsgericht vom 02.08.2006
- Inhalt
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- einzelvertraglich in Bezug genommenen Manteltarifvertrag für das private Omnibusgewerbe in Bayern verfallen. Die
- Landesarbeitsgericht angenommen hat - um eine Bezugnahme auf den Manteltarifvertrag für das private
- Manteltarifvertrags Nr. 5 für alle arbeiterrentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen mehrgliedrigen Tarifvertrag ist intransparent
Rechtsanwalt Malte Winter vom 02.05.2012
- Inhalt
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- , der DHV, der CGM, der BIGD, der ALEB und der medsonet am 15.03.2010 abgeschlossenen Manteltarifvertrag handelt es sich um einen ...
Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen unzulässig?
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 20.10.2010
- Inhalt
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- durch einen Manteltarifvertrag, welcher eine Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen zwischen
- Arbeitgeber angeführte Argument, der Manteltarifvertrag gewähre den Beschäftigten einen höheren
Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen unzulässig?
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 20.10.2010
- Inhalt
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- durch einen Manteltarifvertrag, welcher eine Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen zwischen
- Arbeitgeber angeführte Argument, der Manteltarifvertrag gewähre den Beschäftigten einen höheren
LAG Berlin-Brandenburg - 19 Sa 17/07
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 29.11.2006
- Inhalt
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- – Beschäftigungstherapeuten – zum Manteltarifvertrag zwischen der P. S. Consulting und Conception für
- Manteltarifvertrag keine Vergütungsgruppen für staatlich anerkannte Erzieher vorsehe, sei davon auszugehen
- Anlage B – Beschäftigungstherapeuten – zum Manteltarifvertrag (MTV) zwischen der P. S.Consulting und
- , 13die Klage abzuweisen. 14 Sie wandte ein, der Manteltarifvertrag und die ergänzenden Tarifverträge
- – Beschäftigungstherapeuten – zum Manteltarifvertrag (MTV) zwischen der P. S. Consulting und Conception
BAG - 7 AZR 218/08
Bundesarbeitsgericht vom 12.08.2009
- Inhalt
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- Parteien findet kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung der Manteltarifvertrag Nr. 14 für das
- Begriffe aus dem Manteltarifvertrag Nr. 14 für das Bodenpersonal. Es ist deshalb davon auszugehen
- Manteltarifvertrag Nr. 14 für das Bodenpersonal. Dieser regelt lediglich für den Freizeitausgleich wegen
- Betriebsratstätigkeiten gewährt, verpflichtet ist, auch die Zeitzuschläge iSv. § 23 des Manteltarifvertrags Nr. 14 für
- Zeitzuschläge iSv. § 23 des Manteltarifvertrags Nr. 14 für das Bodenpersonal gültig ab 1. Oktober
Vorläufiges Ende des Streits um Urlaubsanspruch und Arbeitsunfähigkeit
Rechtsanwalt Malte Winter vom 05.04.2012
- Inhalt
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- Manteltarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 18. 12. 2003 (im Folgenden: EMTV) Anwendung. ...
Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen unzulässig?
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 20.10.2010
- Inhalt
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- durch einen Manteltarifvertrag, welcher eine Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen zwischen
- Arbeitgeber angeführte Argument, der Manteltarifvertrag gewähre den Beschäftigten einen höheren
Nach Lebensalter gestaffelte Urlaubsansprüche verstoßen gegen das Verbot der Altersdiskriminierung!
Rechtsanwalt Ralph P. Sailer vom 01.02.2011
- Inhalt
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- unterliegt dem Manteltarifvertrag Einzelhandel Nordrhein-Westfalen, wonach der jährliche
Protokollerklärung zum 3. Abschnitt TVÜ-Bund und die Überleitung in den TVöD
Malte Winter vom 22.05.2015
- Inhalt
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- für Arbeitnehmer im ehemaligen Geltungsbereich des Manteltarifvertrags für Arbeiterinnen und Arbeiter
LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 748/06
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 23.03.2007
- Inhalt
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- LAG Mainz 23.03.2007 6 Sa 748/06 Eingruppierung gemäß Manteltarifvertrag Pro Seniore AG
- . C. und C. für Senioreneinrichtungen AG und der V. geschlossenen Manteltarifvertrag einen Anspruch
- Manteltarifvertrag hat. Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 01.06.2000 mit schriftlichem Arbeitsvertrag als
- Regelung enthält. Der eingangs erwähnte Manteltarifvertrag enthält u. a. folgende Regelungen: § 12
- Arbeitsgerichts seien die Bewährungszeiten bei dem ab 01.01.2005 geltenden Manteltarifvertrag zu
LAG Berlin-Brandenburg - 8 Sa 916/07
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom 23.03.2007
- Inhalt
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- Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe und das Rationalisierungsschutzabkommen für das
- zuzugestehen, solange der Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe in Kraft ist; g
- ) Jahresurlaub von 35 Tagen zuzugestehen, solange der Manteltarifvertrag für das private
- Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe in Kraft ist; 2. Die weitergehende Klage wird abgewiesen
- haben folgende Tarifverträge geschlossen: 3- Gehaltstarifvertrag (GTV) 4- Manteltarifvertrag (MTV) 5