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BAG - 10 AZR 863/11
Bundesarbeitsgericht vom 16.01.2013
- Inhalt
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- gemäß § 3 Lohntarifvertrag vom 14. Juli 2003 idF vom 1. Januar 2005 für die Unternehmen … 4.) A S GmbH
- 2003 vereinbart. Bei Abschluss des MTV am 10. März 1999 galt noch der Lohntarifvertrag für die
- 1996. Dieser Lohntarifvertrag differenzierte nicht zwischen „Stundenlohn“ und „Stundenlohn gesamt
- zugrunde zu legen ist, die ein Arbeitnehmer nach dem Lohntarifvertrag für die in einer Stunde
- Beklagte geltende betriebsbezogene Anlage 4 zu § 3 des Lohntarifvertrags für die gewerblichen
BAG - 4 AZR 782/10
Bundesarbeitsgericht vom 26.09.2012
- Inhalt
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- Gewerkschaft ver.di, Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, geschlossenen Lohntarifvertrag für die Geld- und
- (MTV Wach- und Sicherheitsgewerbe NI 2005) und dem am selben Tag hierzu vereinbarten Lohntarifvertrag
- Sicherheitsgewerbe NI 2005 und den bis dahin geltenden entsprechenden Lohntarifvertrag für Niedersachsen
- tariflichen Bestimmungen“) zum Lohntarifvertrag für die Geld- und Wertdienste im Lande Niedersachsen
- -Bremen, erklären übereinstimmend, 1. den Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe im
OLG Düsseldorf - t am 27.11.200
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 05.05.2008
- Inhalt
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- : 34Bei der Abgabe der Einheitspreise ist die tarifliche Eingruppierung gemäß dem Lohntarifvertrag für
- tatsächlichen Erbringung der tariflichen Entgelte … beizufügen. 5Der Lohntarifvertrag ist nach § 5
- Lohntarifvertrag durch die Beigeladene sowie eine mögliche Preisspanne erst anhand verschiedener Berechnungen
- Vergabeunterlagen, welche die Zuschlagskriterien enthielten, sowie der fragliche Lohntarifvertrag in
- Lohntarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in Nordrhein-Westfalen vom 9.3.2007, von den im
BAG - 4 AZR 434/08
Bundesarbeitsgericht vom 21.10.2009
- Inhalt
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- Lohntarifvertrag nach Vergütungsgruppen und Lebensaltersstufen zu bemessen. Für die Lebensaltersstufen
- Lohntarifvertrags Nr. 8 zum BMT-AW O vom 18. Februar 2003 zu zahlen. 10Die Beklagte hat beantragt, die Klage
LSG Berlin-Brandenburg - L 3 U 37/04
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 20.08.2008
- Inhalt
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- /Brandenburg – und der Gewerkschaft Gartenbau vom 12. Mai 1992 bzw. dem Zentralen Lohntarifvertrag Nr. 14
- . Ein höheres Arbeitsentgelt ergibt sich auch nicht aus dem Zentralen Lohntarifvertrag Nr. 14 für
LAG Hamm - 13 TaBV 57/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 02.09.2005
- Inhalt
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- ; Lagereigewerbe; Transportgewerbe Normen: Rechtskraft: § 2 Lohntarifvertrag für die gewerblichen
- Nordrhein-Westfalen zum 01.01.2004 vereinbart. 9Der danach u.a. einschlägige Lohntarifvertrag für die
LSG Nordrhein-Westfalen - L 14 RJ 17/01
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 07.11.2003
- Inhalt
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- ihn einschlägigen Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer des Speditions-, Lagerei- und
- Facharbeiterlohngruppe eingestuft werden müssen. Heranzuziehen ist vorliegend der Lohntarifvertrag
- Lohntarifvertrag wird seit 1991 unverändert fortgeschrieben, so dass es unerheblich ist, dass der Arbeitgeber in
- Facharbeiterlohngruppe dar. Der genannte Lohntarifvertrag gliedert sich in 4 Lohngruppen, bei denen die
LSG Hessen - L 2 RJ 1435/98
Hessisches Landessozialgericht vom 01.06.1999
- Inhalt
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- Lohngruppe III nach dem Gehalts- und Lohntarifvertrag für Arbeiter/innen des Groß- und Außenhandels
- Lohntarifvertrag von Arbeitnehmern des Groß- und Außenhandels Hessen eingestuft seien, reiche nicht
LAG Baden-Württemberg - 19 Sa 58/06
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 26.06.2008
- Inhalt
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- Tätigkeit des Klägers nach dem alten Lohntarifvertrag im Jahr 1993 als Werkmeistertätigkeit im
LAG Düsseldorf - 12 TaBV 97/96
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 19.01.1997
- Inhalt
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- entsprechend ihrer Tätigkeit nach Lohngruppen, die im Lohntarifvertrag vereinbart werden. 77 § 16
- , § 10. ... 8182Der in Nordrhein-Westfalen geltende Lohntarifvertrag erklärt die
OLG Düsseldorf - d auf 150.000
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 17.02.2010
- Inhalt
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- Mindestlohntarifvertrag ein Lohntarifvertrag mit höheren Vergütungssätzen. Der Zuschlag sollte nach IV.2.1
- erklärte Mindestlohntarifvertrag, sondern der Lohntarifvertrag gemeint. Dieser Auslegung ist auch
LAG Hamm - 19 Sa 936/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 27.09.2005
- Inhalt
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- von dem Lohntarifvertrag vom 10.05.2004 abweicht. 95aa) Die Beklagte war entgegen ihrer Ansicht auch
- Lohntarifvertrag vom 10.05.2004 bereits dann gebunden wäre, wenn sie eine Kündigungsfrist von 3 Monaten
- Klägerin auch von dem Lohntarifvertrag vom 10.05.2004 abweicht, ist somit aufgrund der beiderseitigen
LSG Bayern - L 5 RJ 81/01
Bayerisches Landessozialgericht vom 18.12.2001
- Inhalt
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- als Berufskraftfahrer vorzuweisen, noch ist der für den Kläger einschlägige Lohntarifvertrag bekannt
ArbG Mönchengladbach - 1 Ca 1695/07
Arbeitsgericht Mönchengladbach vom 16.08.2007
- Inhalt
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- unterscheiden. Gemäß den Anlagen zum Lohntarifvertrag zählen die an die Rotation angeschlossenen
LSG Bayern - L 6 RJ 560/03
Bayerisches Landessozialgericht vom 28.09.2004
- Inhalt
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- entspreche der heutigen Gruppe IV des Lohntarifvertrags der Papier und Pappe verarbeitenden Industrie