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§ 2 PostLEntgV

Leistungsentgelt
Inhalt
  • (1) Das Leistungsentgelt (§ 1 Satz 1) wird als Jahresbetrag für im abgelaufenen
  • Beamtin oder des Beamten am 1. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres.(3) Das Leistungsentgelt wird
  • gezahlt. Beurteilungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Das Leistungsentgelt wird nicht auf die Besoldung angerechnet.
  • .(2) Maßgeblich für die Ermittlung des Leistungsentgelts ist die Besoldungsgruppe der

§ 2 PostbankLEntgV

Leistungsentgelt
Inhalt
  • (1) Das Leistungsentgelt nach § 1 wird als Jahresbetrag für erzielte Leistungen im
  • § 5 oder einer Leistungsbeurteilung nach § 7 ermittelt.(2) Das Leistungsentgelt wird mit den
  • . Beurteilungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Das Leistungsentgelt wird nicht auf die Besoldung angerechnet.

Anlage 1 SGB3LEntgV 2004

Leistungsentgelt
Inhalt
  • Leistungsentgelt nach § 136 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für das Arbeitslosengeld

§ 153 SGB 3

Leistungsentgelt
Inhalt
  • (1) Leistungsentgelt ist das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt. Abzü

Wenn sich Leistung nur zur Hälfte lohnt

Thorsten Blaufelder vom 16.05.2012
Inhalt
  • Leistungsentgelt“ gezahlt, das das eigentlich verfügbare Geld aber nur etwa zur Hälfte ausschöpft. Gestützt auf
  • Leistungsentgelt zu. Das BAG wies die Klage ab: Nach Wortlaut und Zweck der tariflichen Regelungen
  • zumindest damals Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt die Ausnahme. Weitere lesenswerte Urteile aus dem Bereich Arbeitsrecht finden Sie hier.  
  • -Gruppen Zielvereinbarungen treffen und sogenannte Leistungsentgelte vereinbaren, wenn die Ziele
  • Arbeitnehmervertretern eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung getroffen werden, wie solche Leistungsentgelte

Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

Rechtsanwalt Malte Winter vom 21.05.2012
Inhalt
  • Nach § 18 Abs. 3 TVöD (VKA) wird für die vom Arbeitgeber zu zahlenden Leistungsentgelte ein

BAG - 9 AZR 51/09

Bundesarbeitsgericht vom 19.01.2010
Inhalt
  • Leistungsentgelts nicht auf den Umfang der tatsächlich geleisteten Tätigkeit an. 34Bei dem Leistungsentgelt nach
  • Leistungsentgelt nach § 16 Abs 1 LeistungsTV-Bund Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil
  • nach dem Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigen des Bundes (LeistungsTV-Bund
  • festgelegt. 3Die Beklagte zahlte der Klägerin mit den Bezügen für Juli 2007 ein Leistungsentgelt
  • den Beschäftigten ein Leistungsentgelt in Höhe von 6 vH des ihnen für den Monat März 2007 jeweils

Wenn sich Leistung nur zur Hälfte lohnt

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.05.2012
Inhalt
  • Leistungsentgelt“ gezahlt, das das eigentlich verfügbare Geld aber nur etwa zur Hälfte ausschöpft. Gestützt auf
  • Leistungsentgelt zu. Das BAG wies die Klage ab: Nach Wortlaut und Zweck der tariflichen Regelungen
  • zumindest damals Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt die Ausnahme. Weitere lesenswerte Urteile aus dem Bereich Arbeitsrecht finden Sie hier.  
  • -Gruppen Zielvereinbarungen treffen und sogenannte Leistungsentgelte vereinbaren, wenn die Ziele
  • Arbeitnehmervertretern eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung getroffen werden, wie solche Leistungsentgelte

BAG - 6 AZR 338/09

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
Inhalt
  • Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD auch ohne Entgeltanspruch für September 2007 § 18 des
  • Monats Dezember 2007 ein undifferenziertes Leistungsentgelt für das Jahr 2007. Dieses betrug 12 % des
  • September 2007 war dabei keine Anspruchsvoraussetzung für das undifferenzierte Leistungsentgelt. Vielmehr
  • deshalb kein undifferenziertes Leistungsentgelt. Der Kläger begehrt für die neun Monate des Jahres 2007
  • , in denen er Entgelt bezogen hat, ein anteiliges undifferenziertes Leistungsentgelt von 179,55 Euro

§ 4 PostLEntgV

Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
Inhalt
  • ; ergibt sich kein Zahlbetrag.(3) Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Leistungsentgelt im gleichen
  • Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Bei Altersteilzeit wird das Leistungsentgelt nach
  • Anspruch auf das Leistungsentgelt vermindert sich für die Zeiten, in denen der Beamtin oder dem
  • Leistungsentgelts. Für die Gesamtbeurteilungsstufe „übertrifft die Anforderungen

§ 4 PostbankLEntgV

Ermittlung des Zahlbetrages
Inhalt
  • äftigung wird das Leistungsentgelt im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt
  • . Bei Altersteilzeit wird das Leistungsentgelt nach der Arbeitszeit bemessen, die während der
  • Altersteilzeit zugrunde gelegt wird.(4) Der Anspruch auf Leistungsentgelt vermindert sich für die
  • entfallenden Zahlbetrag des Leistungsentgelts. Für die übrigen Beamtinnen und Beamten wird

§ 6 PostLEntgV

Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
Inhalt
  • Endgrundgehaltes das monatliche Grundgehalt.(2) Das Leistungsentgelt berechnet sich wie folgt
  • (1) Für Beamtinnen und Beamte wird die Höhe des Leistungsentgelts auf der Grundlage

§ 78b SGB 8

Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
Inhalt
  • Jugendhilfe zur Übernahme des Leistungsentgelts nur verpflichtet, wenn dies insbesondere nach Ma

§ 8a PostbankLEntgV

Leistungsentgelt bei nicht zu vertretender Verhinderung an der Dienstverrichtung

§ 12 PostLEntgV

Leistungsentgelt bei nicht zu vertretender Verhinderung an der Dienstverrichtung