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§ 2 PostLEntgV
Leistungsentgelt
- Inhalt
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- (1) Das Leistungsentgelt (§ 1 Satz 1) wird als Jahresbetrag für im abgelaufenen
- Beamtin oder des Beamten am 1. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres.(3) Das Leistungsentgelt wird
- gezahlt. Beurteilungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Das Leistungsentgelt wird nicht auf die Besoldung angerechnet.
- .(2) Maßgeblich für die Ermittlung des Leistungsentgelts ist die Besoldungsgruppe der
§ 2 PostbankLEntgV
Leistungsentgelt
- Inhalt
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- (1) Das Leistungsentgelt nach § 1 wird als Jahresbetrag für erzielte Leistungen im
- § 5 oder einer Leistungsbeurteilung nach § 7 ermittelt.(2) Das Leistungsentgelt wird mit den
- . Beurteilungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Das Leistungsentgelt wird nicht auf die Besoldung angerechnet.
Anlage 1 SGB3LEntgV 2004
Leistungsentgelt
- Inhalt
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- Leistungsentgelt nach § 136 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch für das Arbeitslosengeld
§ 153 SGB 3
Leistungsentgelt
- Inhalt
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- (1) Leistungsentgelt ist das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt. Abzü
Wenn sich Leistung nur zur Hälfte lohnt
Thorsten Blaufelder vom 16.05.2012
- Inhalt
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- Leistungsentgelt“ gezahlt, das das eigentlich verfügbare Geld aber nur etwa zur Hälfte ausschöpft. Gestützt auf
- Leistungsentgelt zu. Das BAG wies die Klage ab: Nach Wortlaut und Zweck der tariflichen Regelungen
- zumindest damals Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt die Ausnahme. Weitere lesenswerte Urteile aus dem Bereich Arbeitsrecht finden Sie hier.
- -Gruppen Zielvereinbarungen treffen und sogenannte Leistungsentgelte vereinbaren, wenn die Ziele
- Arbeitnehmervertretern eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung getroffen werden, wie solche Leistungsentgelte
Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Rechtsanwalt Malte Winter vom 21.05.2012
- Inhalt
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- Nach § 18 Abs. 3 TVöD (VKA) wird für die vom Arbeitgeber zu zahlenden Leistungsentgelte ein
BAG - 9 AZR 51/09
Bundesarbeitsgericht vom 19.01.2010
- Inhalt
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- Leistungsentgelts nicht auf den Umfang der tatsächlich geleisteten Tätigkeit an. 34Bei dem Leistungsentgelt nach
- Leistungsentgelt nach § 16 Abs 1 LeistungsTV-Bund Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil
- nach dem Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigen des Bundes (LeistungsTV-Bund
- festgelegt. 3Die Beklagte zahlte der Klägerin mit den Bezügen für Juli 2007 ein Leistungsentgelt
- den Beschäftigten ein Leistungsentgelt in Höhe von 6 vH des ihnen für den Monat März 2007 jeweils
Wenn sich Leistung nur zur Hälfte lohnt
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 16.05.2012
- Inhalt
-
- Leistungsentgelt“ gezahlt, das das eigentlich verfügbare Geld aber nur etwa zur Hälfte ausschöpft. Gestützt auf
- Leistungsentgelt zu. Das BAG wies die Klage ab: Nach Wortlaut und Zweck der tariflichen Regelungen
- zumindest damals Dienstvereinbarungen zum Leistungsentgelt die Ausnahme. Weitere lesenswerte Urteile aus dem Bereich Arbeitsrecht finden Sie hier.
- -Gruppen Zielvereinbarungen treffen und sogenannte Leistungsentgelte vereinbaren, wenn die Ziele
- Arbeitnehmervertretern eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung getroffen werden, wie solche Leistungsentgelte
BAG - 6 AZR 338/09
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- Undifferenziertes Leistungsentgelt nach § 18 TVöD auch ohne Entgeltanspruch für September 2007 § 18 des
- Monats Dezember 2007 ein undifferenziertes Leistungsentgelt für das Jahr 2007. Dieses betrug 12 % des
- September 2007 war dabei keine Anspruchsvoraussetzung für das undifferenzierte Leistungsentgelt. Vielmehr
- deshalb kein undifferenziertes Leistungsentgelt. Der Kläger begehrt für die neun Monate des Jahres 2007
- , in denen er Entgelt bezogen hat, ein anteiliges undifferenziertes Leistungsentgelt von 179,55 Euro
§ 4 PostLEntgV
Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes
- Inhalt
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- ; ergibt sich kein Zahlbetrag.(3) Bei Teilzeitbeschäftigung wird das Leistungsentgelt im gleichen
- Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Bei Altersteilzeit wird das Leistungsentgelt nach
- Anspruch auf das Leistungsentgelt vermindert sich für die Zeiten, in denen der Beamtin oder dem
- Leistungsentgelts. Für die Gesamtbeurteilungsstufe „übertrifft die Anforderungen
§ 4 PostbankLEntgV
Ermittlung des Zahlbetrages
- Inhalt
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- äftigung wird das Leistungsentgelt im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt
- . Bei Altersteilzeit wird das Leistungsentgelt nach der Arbeitszeit bemessen, die während der
- Altersteilzeit zugrunde gelegt wird.(4) Der Anspruch auf Leistungsentgelt vermindert sich für die
- entfallenden Zahlbetrag des Leistungsentgelts. Für die übrigen Beamtinnen und Beamten wird
§ 6 PostLEntgV
Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes
- Inhalt
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- Endgrundgehaltes das monatliche Grundgehalt.(2) Das Leistungsentgelt berechnet sich wie folgt
- (1) Für Beamtinnen und Beamte wird die Höhe des Leistungsentgelts auf der Grundlage
§ 78b SGB 8
Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts
- Inhalt
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- Jugendhilfe zur Übernahme des Leistungsentgelts nur verpflichtet, wenn dies insbesondere nach Ma
§ 8a PostbankLEntgV
Leistungsentgelt bei nicht zu vertretender Verhinderung an der Dienstverrichtung
§ 12 PostLEntgV
Leistungsentgelt bei nicht zu vertretender Verhinderung an der Dienstverrichtung