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§ 11 GärtnAusbV
Abschlußprüfung in der Fachrichtung
Garten- und Landschaftsbau
- Inhalt
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- (1) Die Abschlußprüfung in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau erstreckt sich
§ 9 BauZAusbV 2002
Abschlussprüfung
- Inhalt
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- ührungsunterlagen für den Landschaftsbau. Durch die Ausführung der Aufgabe, die
- )Straßenbau, b)Ver- und Entsorgung, c)Landschaftsbau, d)Wirtschafts- und Sozialkunde. In den Pr
- üfungsbereichen Straßenbau, Ver- und Entsorgung sowie Landschaftsbau sind fachliche Probleme
- Schwerpunkt Tief-, Straßen- und Landschaftsbau: a) Prüfungsbereich
- , c) Prüfungsbereich Landschaftsbau 90 Minuten, d) Prü
§ 2 FAgrPrV
Zulassungsvoraussetzungen
- Inhalt
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- , in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus, des Obstbaus, der Forstwirtschaft oder der
- mindestens dreijährige Berufspraxis in Baumschulen, in Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus, des
§ 1 GärtnAusbV
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- Inhalt
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- den Fachrichtungen 1.Baumschule, 2.Friedhofsgärtnerei, 3.Garten- und Landschaftsbau, 4.Gem
§ 2 GartMstrV
Gliederung der Meisterprüfung, Wahl der Fachrichtung
- Inhalt
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- Landschaftsbau, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei oder Zierpflanzenbau wählen. In
Anlage 5 FoVDV
(zu § 9)
Liste zulässiger Abkürzungen
- Inhalt
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- .multifunktionale Forstwirtschaft: FoWi 8.Garten- und Landschaftsbau: GaLa 9.Saatgutquelle: SQ 10
§ 5 BauZAusbV 2002
Ausbildungsrahmenplan
- Inhalt
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- Schwerpunkte Architektur, Ingenieurbau sowie Tief-, Straßen- und Landschaftsbau nach der in der
Anlage 3b GärtnAusbV
(zu § 5)
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung
zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung
Garten- und Landschaftsbau
- zeitliche Gliederung -
Anlage 3a GärtnAusbV
(zu § 5)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin für die Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau- sachliche Gliederung -
Anlage 2 LwHwPrüfAnerkV
(zu § 2 Abs. 1 Nr. 2)Für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft anerkannte fachschulische Bildungsgänge
- Inhalt
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- LandschaftsbauGärtner/GärtnerinHauswirtschaft und ErnährungHauswirtschafter
§ 1 WinterbeschV
Leistungen
- Inhalt
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- Landschaftsbaus (§ 1 Abs. 4 der Baubetriebe-Verordnung)erhalten entsprechend bestehenden Vereinbarungen der
§ 2 BSAVfV
Registerprüfung
- Inhalt
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- einschließlich Unterlagssorten sowie von Gehölzen für den Straßen- und Landschaftsbau
LSG Niedersachsen-Bremen - S 37 AS 265/13
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 13.02.2014
- Inhalt
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- der Erwerbszweige „Garten- und Landschaftsbau und Autohandel“ wandte. Zwischen beiden Gewerbeteilen
- Erwerbszweige „Garten- und Landschaftsbau und Autohandel“ richten würde. Er würde für seine weiteren
§ 3 GartAusbStEignV
Fachrichtungsspezifische Mindestanforderungen
an die Ausbildungsstätte
- Inhalt
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- Ausbildungsstätte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau muß die Voraussetzungen dafür
LAG Hamm - 2 Sa 1844/06
Landesarbeitsgericht Hamm vom 19.09.2007
- Inhalt
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- wie es die Insolvenzschuldnerin getan hat sich mit Garten- und Landschaftsbau befasst. Ob ein
- . Danach hat die Firma N1 und L3 als Garten- und Landschaftsbau ihre Aktivitäten bereits Anfang Mai
- . Geschäftsgegenstand ist danach die Ausführung von Arbeiten des Garten- und Landschaftsbaus sowie
- Landschaftsbaus eingesetzt, so dass von einem wesentlich geänderten Betriebszweck nicht gesprochen