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Wochenarbeitszeit auch bei mehreren Verträgen nicht über 48 Stunden

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 10.09.2020
Inhalt
  • achten, dass sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Tun sie
  • bestehen bleiben, soweit die Höchstarbeitszeit noch eingehalten wird. Der Kläger war mit 39,5 Stunden pro
  • Höchstarbeitszeit komme noch die Arbeitszeit für zulässige Sonntagsarbeit hinzu, ließ das LAG nicht
  • Überschreitungen der zulässigen Höchstarbeitszeit nicht mit Urlaub ausgeglichen werden können. Hier habe

Bricht Bundesrecht Staatsrecht: Mindestlohn

Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 03.04.2012
Inhalt
  • , Höchstarbeitszeit und eine Regelung der Überstunden geschaffen, um den am kürzeren Hebel sitzenden Arbeitnehmer besser zu schützen. Abgewichen [...]

BVerwG - 2 B 67.12

Bundesverwaltungsgericht vom 21.05.2013
Inhalt
  • Zustelltour mehrfach vorzeitig, d.h. vor Erreichen der täglichen Höchstarbeitszeit, beendet habe
  • Fällen eine Tages-Höchstarbeitszeit von zehn Stunden zu leisten. Diese Verpflichtung ist durch die seit

Kündigung wegen Nebenjob ? Nichtigkeit des zweiten Arbeitsverhältnisses bei Überschreitung von 48 Stunden pro Woche.

Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 05.04.2021
Inhalt
  • Arbeitszeitgesetz geregelte Höchstarbeitszeit   von 48 Wochenstunden. Der Kläger legte gegen die Kündigung
  • zur täglichen Höchstarbeitszeit und zu den Ruhezeiten eingehalten zu haben. Die erlaubte Arbeitszeit
  • Höchstarbeitszeit nicht mit Urlaub ausgeglichen werden können. Konsequenzen für Arbeitgeber Für die Praxis bedeutet

Mehrarbeit und Überstunden, wo liegt der Unterschied?

Rechtsanwältin Simone Winkler vom 05.12.2011
Inhalt
  • gesetzlich zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus beschäftigt, so ist dies ein

VG Saarlouis - 2 L 212/09

Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 08.04.2009
Inhalt
  • seines Hauptamtes über die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit hinaus nur aus zwingenden

VG Minden - 4 K 1839/06

Verwaltungsgericht Minden vom 25.07.2007

LAG Hamm - 8 Sa 1992/04

Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.03.2006
Inhalt
  • -Höchstarbeitszeit erlaubt, ist für die Anwendung des § 124 SGB IX nicht maßgeblich. Dementsprechend kommt

VG Minden - 4 K 864/06

Verwaltungsgericht Minden vom 25.07.2007

Anlage 1 See-ArbZNV 2013

(zu § 2 Absatz 1)Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord
Inhalt
  • Aktualisierung der Übersicht:( ) von ( ) SeitenDie Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen

Betriebsräte müssen sich nicht zu Tode schuften

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.07.2015
Inhalt
  • gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich überschritten wird, entschied das
  • Betriebsratstätigkeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von werktäglich acht Stunden überschreiten, so die

Betriebsräte müssen sich nicht zu Tode schuften

Thorsten Blaufelder vom 21.07.2015
Inhalt
  • gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich überschritten wird, entschied das
  • Betriebsratstätigkeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von werktäglich acht Stunden überschreiten, so die

Arbeitszeiten von mehr 10 Stunden täglich sind problematisch

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 12.03.2019
Inhalt
  • . Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt nach den tariflichen Regelungen bis zu zwölf Stunden

Komplette Arbeitszeiterfassung für fast alle Arbeitnehmer

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.06.2019
Inhalt
  • Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten“. Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und

VG Köln - 3 K 3919/06

Verwaltungsgericht Köln vom 21.11.2007
Inhalt
  • Gemeinschaftsrechts, da der Verstoß gegen die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht sanktionslos bleiben dürfe
  • ) grundsätzlich der Überschreitung der für die wöchentliche Höchstarbeitszeit vorgesehenen Obergrenze von 48
  • Entschädigung für die über die Höchstarbeitszeit hinaus geleisteten Stunden nicht beanspruchen. Insoweit ist
  • geltenden AZVOFeu und der nicht eindeutigen Rechtslage an einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 54 Stun
  • sachgerecht, den wegen der Verletzung der europarechtlich gebotenen wöchentlichen Höchstarbeitszeit