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Wochenarbeitszeit auch bei mehreren Verträgen nicht über 48 Stunden
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 10.09.2020
- Inhalt
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- achten, dass sie die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Tun sie
- bestehen bleiben, soweit die Höchstarbeitszeit noch eingehalten wird. Der Kläger war mit 39,5 Stunden pro
- Höchstarbeitszeit komme noch die Arbeitszeit für zulässige Sonntagsarbeit hinzu, ließ das LAG nicht
- Überschreitungen der zulässigen Höchstarbeitszeit nicht mit Urlaub ausgeglichen werden können. Hier habe
Bricht Bundesrecht Staatsrecht: Mindestlohn
Rechtsanwalt Clemens Kochinke vom 03.04.2012
- Inhalt
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- , Höchstarbeitszeit und eine Regelung der Überstunden geschaffen, um den am kürzeren Hebel sitzenden Arbeitnehmer besser zu schützen. Abgewichen [...]
BVerwG - 2 B 67.12
Bundesverwaltungsgericht vom 21.05.2013
- Inhalt
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- Zustelltour mehrfach vorzeitig, d.h. vor Erreichen der täglichen Höchstarbeitszeit, beendet habe
- Fällen eine Tages-Höchstarbeitszeit von zehn Stunden zu leisten. Diese Verpflichtung ist durch die seit
Kündigung wegen Nebenjob ? Nichtigkeit des zweiten Arbeitsverhältnisses bei Überschreitung von 48 Stunden pro Woche.
Rechtsanwalt Christopher von Preuschen vom 05.04.2021
- Inhalt
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- Arbeitszeitgesetz geregelte Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Der Kläger legte gegen die Kündigung
- zur täglichen Höchstarbeitszeit und zu den Ruhezeiten eingehalten zu haben. Die erlaubte Arbeitszeit
- Höchstarbeitszeit nicht mit Urlaub ausgeglichen werden können. Konsequenzen für Arbeitgeber Für die Praxis bedeutet
Mehrarbeit und Überstunden, wo liegt der Unterschied?
Rechtsanwältin Simone Winkler vom 05.12.2011
- Inhalt
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- gesetzlich zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinaus beschäftigt, so ist dies ein
VG Saarlouis - 2 L 212/09
Verwaltungsgericht des Saarlandes vom 08.04.2009
- Inhalt
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- seines Hauptamtes über die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit hinaus nur aus zwingenden
VG Minden - 4 K 1839/06
Verwaltungsgericht Minden vom 25.07.2007
LAG Hamm - 8 Sa 1992/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 30.03.2006
- Inhalt
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- -Höchstarbeitszeit erlaubt, ist für die Anwendung des § 124 SGB IX nicht maßgeblich. Dementsprechend kommt
VG Minden - 4 K 864/06
Verwaltungsgericht Minden vom 25.07.2007
Anlage 1 See-ArbZNV 2013
(zu § 2 Absatz 1)Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord
- Inhalt
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- Aktualisierung der Übersicht:( ) von ( ) SeitenDie Höchstarbeitszeit und die Mindestruhezeit unterliegen
Betriebsräte müssen sich nicht zu Tode schuften
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.07.2015
- Inhalt
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- gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich überschritten wird, entschied das
- Betriebsratstätigkeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von werktäglich acht Stunden überschreiten, so die
Betriebsräte müssen sich nicht zu Tode schuften
Thorsten Blaufelder vom 21.07.2015
- Inhalt
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- gesetzliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich überschritten wird, entschied das
- Betriebsratstätigkeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit von werktäglich acht Stunden überschreiten, so die
Arbeitszeiten von mehr 10 Stunden täglich sind problematisch
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 12.03.2019
- Inhalt
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- . Die zulässige tägliche Höchstarbeitszeit beträgt nach den tariflichen Regelungen bis zu zwölf Stunden
Komplette Arbeitszeiterfassung für fast alle Arbeitnehmer
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.06.2019
- Inhalt
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- Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten“. Im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und
VG Köln - 3 K 3919/06
Verwaltungsgericht Köln vom 21.11.2007
- Inhalt
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- Gemeinschaftsrechts, da der Verstoß gegen die wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht sanktionslos bleiben dürfe
- ) grundsätzlich der Überschreitung der für die wöchentliche Höchstarbeitszeit vorgesehenen Obergrenze von 48
- Entschädigung für die über die Höchstarbeitszeit hinaus geleisteten Stunden nicht beanspruchen. Insoweit ist
- geltenden AZVOFeu und der nicht eindeutigen Rechtslage an einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 54 Stun
- sachgerecht, den wegen der Verletzung der europarechtlich gebotenen wöchentlichen Höchstarbeitszeit