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BAG - 4 AZR 584/10

Bundesarbeitsgericht vom 05.09.2012
Inhalt
  • des Lebensmittel-Supermarkts - Gehaltstarifvertrag im Einzelhandel RP Tenor 1. Die Revision der

BAG - 5 AZR 432/12

Bundesarbeitsgericht vom 26.06.2013
Inhalt
  • einzelnen zu diesen Arbeitnehmergruppen zählen, ist im jeweiligen Tronc- und Gehaltstarifvertrag
  • Mehr-, Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit ist im jeweiligen Tronc- und Gehaltstarifvertrag geregelt. 2
  • Tronc- und Gehaltstarifvertrag für die Arbeitnehmer der Gruppe A aus November 2000 (fortan: TuGA-TV
  • . …“ 6Der Tronc- und Gehaltstarifvertrag für die Arbeitnehmer der Gruppe B aus November 2000 (fortan
  • Tronc- und Gehaltstarifvertrag Gruppe A] zuzüglich der aus anderen Quellen zufließenden Mittel

Weihnachtsgeld – Alle Jahre wieder?

Rechtsanwalt Jan Willkomm vom 28.11.2011
Inhalt
  • Das Weihnachtsgeld findet im Gehaltstarifvertrag der Medizinischen Fachangestellten (MFA) keine

LAG Rheinland-Pfalz - 8 Sa 107/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 22.07.2005
Inhalt
  • Gehaltstarifvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Spielbank Mainz/Trier/Bad Ems Aktenzeichen: 8 Sa
  • Anlage 1 zum Tronc- und Gehaltstarifvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Firma Spielbank G-Stadt/F
  • Anlage 1 des Tronc- und Gehaltstarifvertrag sei unzulässig, da im Hinblick auf die zugleich erhobene
  • Croupier II die Vergütungsgruppe für Tischchef nach der Anlage 1 zum Tronc- und Gehaltstarifvertrag
  • Gehaltstarifvertrag Tätigkeitsgruppe A I Nr. 5 / Vergütungstabelle Nr. 5 des Spielbank G- Stadt/F

BAG - 4 AZR 703/11

Bundesarbeitsgericht vom 23.10.2013
Inhalt
  • Gehaltstarifvertrag vom 5. August 2008 (GehaltsTV 2008) entsprechend dem 9. Berufsjahr iHv. 2.313,00 Euro brutto
  • führten am 19. Juni 2009 zum Abschluss eines neuen Gehaltstarifvertrags (GehaltsTV 2009), der eine
  • Gehaltstarifvertrags für die Angestellten im Einzelhandel in Bayern vom 13. Juli 2000 (GehaltsTV 2000

LAG Hessen - 4 Sa 1432/07

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 11.12.2007
Inhalt
  • Kraft getretenen Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 07. Juli 1977 folgende Tätigkeitsmerkmale: 3"7
  • seit dem zum 01. Juli 1987 in Kraft getretenen Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 16. Juni 1987 lauteten
  • - und Gehaltstarifvertrag vom 07. April 1989 trugen diese beiden Lohngruppen die Ziffern 5 und 6. In
  • . April 2003 in die Lohngruppe 5 des Lohn- und Gehaltstarifvertrags der hessischen Brotindustrie vom

LAG Hamm - 13 TaBV 30/07

Landesarbeitsgericht Hamm vom 17.08.2007
Inhalt
  • Einzelhandel sowie der Lohn- und Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel sind Inhalt dieses
  • Gehaltstarifvertrag, während man sich bei dem Arbeitnehmer B5 unter Ziffer 2 des Arbeitsvertrages auf die

LAG Rheinland-Pfalz - 2 TaBV 11/99

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.09.1999
Inhalt
  • Arbeitsrecht LAG Mainz 21.09.1999 2 TaBV 11/99 Angestellte, die dem Gehaltstarifvertrag des
  • . Während frühere tarifliche Regelungen von § 2 Ziff. 2 (z.B. Gehaltstarifvertrag Einzelhandel vom

Trinkgelder in der Spielbank und die Steuer

martina heck vom 28.09.2015
Inhalt
  • Tätigkeit ist im RTV und im Tronc- und Gehaltstarifvertrag geregelt. Freiwillige Zuwendungen von

LAG Hessen - 8 Sa 1241/09

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 10.03.2010
Inhalt
  • Besoldung Artikel 4 5Als anrechenbare Besoldung gilt das im Gehaltstarifvertrag für das private
  • Festsetzung der anrechenbaren Besoldung vom Gehaltstarifvertrag abzuweichen, 7– wenn die Tariferhöhung in

LSG Berlin-Brandenburg - L 3 RJ 32/04

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 27.07.2007
Inhalt
  • indessen nicht. Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag enthält kein einheitliches, nach Qualitätsmerkmalen
  • Sonderlohngruppe 7.1. bzw. 7.2. des angewandten Lohn- und Gehaltstarifvertrags zwischen der tarifpolitischen

BAG - 4 AZR 782/10

Bundesarbeitsgericht vom 26.09.2012
Inhalt
  • / Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Entgelt-, Lohn- oder Gehaltstarifvertrag der Länder
  • - und Gehaltstarifvertrag der Länder. Daraus geht nichts darüber hervor, unter welchen der Länder

BAG - 4 AZR 197/09

Bundesarbeitsgericht vom 15.12.2010
Inhalt
  • -Mehrkosten von 2,79 % überbrückt“. Damit sind die im Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 28. Mai 2002
  • 0,5 Prozent gemeint. Mit den beiden weiteren durch den Lohn- und Gehaltstarifvertrag vom 17. Februar

LAG Rheinland-Pfalz - 2 TaBV 4/07

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 24.05.2007
Inhalt
  • - und Gehaltstarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie auf das Entgeltrahmenabkommen für die Metall

LAG Rheinland-Pfalz - 6 Sa 437/05

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.10.2005
Inhalt
  • zusteht, der sich aus Tarifvertrag und Gehaltstarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken ergibt