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Inhaltsübersicht HOAI 2013
- Inhalt
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- Grundlagen des Honorars§ 34Leistungsbild Gebäude und Innenräume§ 35Honorare für Grundleistungen bei
- Gebäude und Freianlagen oder für Gebäude und InnenräumeAbschnitt 2Freianlagen§ 38Besondere
- 9Besondere Leistungen zur FlächenplanungAnlage 10Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume
- bei Pflege- und EntwicklungsplänenTeil 3ObjektplanungAbschnitt 1Gebäude und Innenräume§ 33Besondere
- Gebäuden und Innenräumen§ 36Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen§ 37Aufträge für
Inhaltsübersicht ZensG 2011
- Inhalt
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- 6Schlussvorschriften§ 23Bereitstellung von Auswahlgrundlagen für Gebäude-, Wohnungs- und
- dem Finanz- und Personalstatistikgesetz auskunftspflichtigen Stellen§ 6Gebäude- und
- Gebäuden mit Wohnraum und von bewohnten Unterkünften§ 15Mehrfachfalluntersuchung§ 16Befragung zur
VG Düsseldorf - 4 K 3634/05
Verwaltungsgericht Düsseldorf vom 20.03.2006
- Inhalt
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- Gebäudes allein anknüpfend an den Begriff „Gebäude" die TS 2.4.1.2 oder 2.4.1.3 AGT bzw. TS 2.4.2.2
- Gebäudes selbst eine Sonderbaunutzung beinhaltet oder andernfalls die in einem gemischt genutzten Gebäude
- einem mehrgeschossigen Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand aus dem Jahr 1897 bebaut, das ab dem 1
- „großen" Sonderbauten - zu unterfallen. Unter „Normal-" oder „Regelfall" sind Gebäude zu verstehen, die
- ihrer Nutzung nach Wohngebäude oder diesen in der Nutzung ähnlich sind und vom Baukörper her Gebäude
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 B 2403/06
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.12.2006
- Inhalt
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- jedoch 3 m (Schmalseitenprivileg). Wird ein Gebäude mit einer Außenwand an ein anderes Gebäude oder an
- benachbarten Grundstück gelegenen Gebäude S1.--------weg 19 (Abstandfläche T 2) das
- jedoch für Gebäude auf verschiedenen Grundstücken nicht. Weiter ist es mit den mit § 6 BauO NRW
- , dass Gebäude auf verschiedenen Grundstücken unter Ausnutzung der Ausnahmen von dem
- Abs. 6 Satz 1 BauO NRW genügt vor zwei Außenwänden eines Gebäudes auf einer Länge von nicht mehr 4
Anlage 1 EnEV 2007
(zu den §§ 3 und 9)Anforderungen an Wohngebäude
- Inhalt
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- : –für Gebäude bis zu 500 m2 Gebäudenutzfläche innerhalb der thermischen Hülle–für Gebäude mit mehr als
- Zusammenhang mit dem Gebäude erzeugt wird. Satz 4 ist entsprechend auf Gebäude anzuwenden, die im
- eine zum Gebäude gehörige Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung genutzt, so ist für deren Berechnung DIN V
- zum Gebäude gewonnene solare Strahlungsenergie sowie Umgebungswärme und Umgebungskälte gedeckt
- Wärmegewinne bei Fertighäusern und vergleichbaren GebäudenWerden Gebäude nach Plänen errichtet, die für
BGH - VII ZR 293/04
Bundesgerichtshof vom 12.01.2006
- Inhalt
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- Fernheiznetzes außerhalb der Gebäude der Anlagengruppe 1.1.2 4Der eine schriftliche Honorarvereinbarung
- anrechenbaren Kosten der ZVA und der kumulierten Kosten der übrigen Gebäude zu honorieren. Die
- Vereinbarung bei einer Anlage der Wärmeversorgungstechnik, die als komplexes System mehrere Gebäude versorgt
- getrennte Abrechnung der WWR-Anlagen für die Gebäude folge sowohl aus der HOAI als auch aus dem
- ist bestimmt, dass bei einem Auftrag, der mehrere Gebäude umfasst, die Honorare grundsätzlich für
OLG Frankfurt - 14 U 4/07
Oberlandesgericht Frankfurt am Main vom 05.06.2007
- Inhalt
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- Gebäudes auf seinem Fundament. Deshalb wird das Gewicht der Solarmodule nicht von einem Gebäude getragen
- Stromerzeugung mit einer ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebrachten Solarstrom
- seinem Haus fünf bauliche Anlagen errichtet. Ob es sich dabei um Gebäude i.S. von § 11 II Satz 3 EEG bzw
- baulichen Anlagen seien als Gebäude i.S. des § 11 II Satz 1 EEG zu qualifizieren. Dazu müsse die
- fingieren. Das Gebäude müsse nicht zwingend eine Raumwirkung entfalten oder einen umbauten Raum
VG Köln - 25 K 3029/06
Verwaltungsgericht Köln vom 19.10.2007
- Inhalt
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- System gehöre, handele es sich um ein Gebäude, das einen Sonderbau nach § 54 BauO NRW darstelle. Die
- sei einheitlich darauf abzustellen, dass das Gebäude in erster Linie Wohnzwecken diene und die
- Tiefgarage nur eine Nebenfunktion erfülle. Insofern handele es sich bei dem Gebäude nicht um einen
- gebührenrechtlich durch Tarifstelle 2.1.2 berücksichtigt. Da der Prüfungsaufwand für das Gebäude wegen
- Bauvorhaben handelt es sich um ein Gebäude i.S.v. § 68 Abs. 1 S. 1 BauO NRW. Gemäß § 2 Abs. 2 BauO NRW sind
LG Köln - 5 O 257/09
Landgericht Köln vom 16.03.2010
- Inhalt
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- Gebäudes nicht gefährdet gewesen sei. 27Als im November 2008 erstmals Risse am Gebäude des Historischen
- Köln Messungen am Gebäude des Historischen Archivs, um Setzungen des Gebäudes zu überprüfen. Diese
- , sowohl Schäden am Gebäude des Historischen Archivs selbst – Risse; Schäden am Dach u.a. –, als auch
- Gegenstände nicht gefährdet seien. Es habe nicht befürchtet werden müssen, dass das Gebäude hätte
- , etwaige bereits bestehende Schäden für die Beurteilung späterer Schäden am Gebäude festzuhalten
OVG Nordrhein-Westfalen - 10 A 3223/01
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.10.2003
- Inhalt
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- Dachgeschoss. Oberhalb des Dachgeschosses befindet sich im Gebäude des Klägers noch ein
- Galeriegeschoss. Die Dachfirste der Gebäude liegen etwa auf einer Höhe. Die Tiefe der beiden Gebäude ist - von
- nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Die Gebäude, die entlang des von der F. straße
- BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung nicht einfüge. Zwar werfe auch sein Gebäude eine
- von 18,30 m. Soweit aus der unmittelbaren Nähe des am Gebäude der Beigeladenen im Erdgeschoss
§ 64b LAnpG
Eingebrachte Gebäude
VG Gießen - 8 K 4071/08.GI
Verwaltungsgericht Gießen vom 12.05.2010
- Inhalt
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- Marburg. 18(2) Die Verpflichtungen dieser Satzung gelten für alle beheizten Gebäude mit Ausnahme von
- , wiederholt zerlegt und aufgestellt zu werden. 213. Provisorischen Gebäude mit einer geplanten
- Gebäude bereits eine solarthermische Anlage in vergleichbarer Größenordnung oder eine entsprechende
- worden ist. 36§ 6 Versorgung mehrere Gebäude 37Die Pflicht nach den §§ 4 und 5 dieser Satzung kann auch
- dadurch erfüllt werden, dass Eigentümer, deren Gebäude in räumlichen Zusammenhang stehen, ihren
OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 4858/97
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26.09.2000
- Inhalt
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- gegen die Eintragung zweier baulich miteinander verbundener Gebäude (M. - straße 6 und 8 in W. ) in
- zweigeschossige Gebäude M. straße 8 mit einer fünfachsigen verputzten Giebelfassade in einem Winkel von etwa 45
- ° zur Straße. Das dreigeschossige Gebäude M. straße 6 ist hinter der erwähnte Linkskurve
- Winkel von etwa 60° bilden; das Gebäude M. straße 6 ist in seinem von der Straße abgewandten Teil an das
- Gebäude M. straße 8 angebaut. Bewegt man sich auf der M. straße auf den Gebäudekomplex zu, ist
Schönheitsreparaturen bei Gebäudesanierung als anschaffungsnahe Herstellungskosten
Malte Winter vom 06.12.2016
- Inhalt
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- die Mängel oder Schäden an vorhandenen Einrichtungen eines bestehenden Gebäudes oder am Gebäude
- selbst beseitigt werden oder das Gebäude durch Erneuerung ...
- Unter Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes sind bauliche Maßnahmen zu verstehen, durch
BGH - VIII ZR 277/09
Bundesgerichtshof vom 17.11.2010
- Inhalt
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- als Gebäude im Sinne der Begriffsbestimmung angesehen hat. 12a) Dem Begriff des Gebäudes kommt in
- Gebäude, auf dem eine Anlage zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie angebracht wird, vor
- Anbringung der Anlage bereits als (fertiges) Gebäude bestanden hat. c) Dem Vorhandensein einer nach
- bestehende bauliche Anlage zum Gebäude komplettiert. d) § 11 Abs. 2 EEG 2004 stellt keine die Anwendung
- ) zu. Denn die Photovoltaikanlage sei entgegen der Auffassung der Beklagten "auf einem Gebäude