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Sonderurlaub als unschädliche Unterbrechung für die Zulage nach § 9 TVÜ-Länder
Rechtsanwalt Malte Winter vom 30.05.2012
- Inhalt
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- Der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) sah für einzelne Vergütungs- und Fallgruppen sog
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 A 1301/09
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 05.08.2009
- Inhalt
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- ff. im Zusammenhang mit der Überleitung vom Bundes-Angestelltentarifvertrag in den Tarifvertrag für
- Dienst tätigen Ehegatten vom Bundes- Angestelltentarifvertrag in den Tarifvertrag für den öffentlichen
- . Straßenbahnen Aktiengesellschaft tätig sei, zum 1. Januar 2002 vom Bundes- Manteltarifvertrag für Arbeiter
- Entgeltbestandteile bzw. Sozialzuschläge für Arbeiter des ehemaligen Bundes-Manteltarifvertrags. Diese
- -, Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, ES/C I 1.1 Nr. 100, und juris Rn. 32 zur
LAG Düsseldorf - Sa 937/03
Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 02.10.2003
- Inhalt
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- Bezugnahmeklausel nach den Vorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT), können die Parteien einen
- richtet sich das Arbeitsverhältnis nach den Vorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) und
- -Angestelltentarifvertrag (BAT) in seiner jeweils geltenden Fassung Anwendung. 42b) Für den
- nach der Vergütungsgruppe I BAT begehrt. Der Kläger hat im Wesentlichen geltend gemacht: 13Erst durch
- dem 01.01.2000 Vergütung nach der Vergütungsgruppe I BAT zu zahlen. Die Beklagte hat beantragt, 17die
BAG - 10 AZR 744/13
Bundesarbeitsgericht vom 19.03.2014
- Inhalt
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- Bundes-Angestelltentarifvertrag ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt, wonach eine
- einer vergleichbaren Regelung in AVR: BAG 25. September 2013 - 10 AZR 4/12 -). Dies hat auch im Rahmen
- 1. April 1978 richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem BAT. In einer „Anlage zum Arbeitsvertrag
- Entgelt HELIOS mit Ausnahme dessen §§ 1 bis 3, 5 und 6 sowie 8 und 9.“ 8Der BAT regelt auszugsweise
- die volle Wechselschichtzulage in Höhe von 102,26 Euro brutto nach § 33a BAT erhalten, seit August
§ 2 BEVVG
Eisenbahn-Bundesamt
- Inhalt
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- der Bundes-Angestelltentarifvertrag - Bund, Länder, Gemeinden - (BAT) oder der Mantel
- -Tarifvertrag für Arbeitnehmer des Bundes (MTB II) anzuwenden. Verringern sich für Angestellte und
HessVGH - TL 1511/94
Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 27.09.1994
- Inhalt
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- , Bundes-Angestelltentarifvertrag, Ordner 11, Stand: 1. Juli 1994, Erläuterung 6 zu § 54 BAT). Dies
- /Kiefer/ Hoffmann/Pühler, Bundes-Angestelltentarifvertrag, Ordner Uttlinger/Breier/Kiefer/ Hoffmann/Pühler
- den §§ 626 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BGB, 54 Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Bundes-Angestelltentarifvertrags
- Kündigung des Beteiligten zu 2. beschlossen hat, habe die in den §§ 626 Abs. 2 BGB, 54 Abs. 2 BAT
- Sätze 1 und 2 BAT geregelte zweiwöchige Kündigungsfrist nicht eingehalten hat. Bei dieser Frist
§ 41 LAP-htVerwDV
Gliederung der Ausbildung
- Inhalt
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- : Beamtenrecht, Laufbahnvorschriften, Disziplinarrecht; Bundes-Angestelltentarifvertrag; Tarifverträ
- -Schifffahrtszeichenwesen-Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt und der Binnenschifffahrt; Bau, Ausr
- ;ge für Arbeiterinnen und Arbeiter des Bundes und der Länder; Verantwortung und Haftung im
- des Bundes und der Länder-Anwendung des Bundeswasserstraßengesetzes, des
- , Aufgaben und Organisation der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes; Gliederung, Funktionen
BAG - 4 AZR 160/12
Bundesarbeitsgericht vom 13.11.2013
- Inhalt
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- , 23 des Bundes-Angestelltentarifvertrags idF des Tarifvertrags zur Anpassung des Tarifrechts
- , sowie BT-Drucks. 12/4165 S. 2). 30b) Die vom Kläger geltend gemachte „Parallelverschiebung“ hat weder im
- - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) einschließlich der Vergütungsordnung sowie der entsprechenden
- Kläger begehrten Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA Tätigkeiten nach der bisherigen VergGr. Vc BAT-O mit
- Anpassung des brandenburgischen Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes vom 13. März 2012
EuGH - C-284/02
Europäischer Gerichtshof vom 18.11.2004
- Inhalt
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- , der das Mutterschaftsgeld ergänzt. 12Der Bundes-Angestelltentarifvertrag-Ost vom 10. Dezember 1990
- einer Regelung in einem Tarifvertrag wie dem Bundes- Angestelltentarifvertrag‑Ost entgegen, wonach
- geändert, nach dessen § 2 die Vergütungsordnung des Bundes-Angestelltentarifvertrags mit folgenden
- (im Folgenden: BAT‑O) sieht in § 23a hinsichtlich des Bewährungsaufstiegs vor: „Der Angestellte … ist
- jedoch nicht angerechnet.“ 13Der BAT-O wurde am 8. Mai 1991 durch den Änderungstarifvertrag Nr. 1
LAG Köln - Sa 125/06
Landesarbeitsgericht Köln vom 13.06.2006
- Inhalt
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- Arbeitsverhältnis nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) und den diesen ergänzenden, ändernden
- 23.07.2005 geendet hat. 3Die Klägerin absolvierte an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche
- Bundes für öffentliche Verwaltung, , weiterzubeschäftigen. 10 Die Beklagte hat beantragt, 11die
- Verbindung mit der Protokollnotiz Nr. 1 zu Nr. 1 a) SR 2 y BAT. Nach § 2 des Vertrages bestimmt sich das
- und ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung
LAG Hamm - 18 Sa 1552/01
Landesarbeitsgericht Hamm vom 14.08.2002
- Inhalt
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- Bundes-Angestelltentarifvertrag in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA
- Vergütung nach der Vergütungsgruppe III BAT zu zahlen. 46 Die beklagte Stadt hat beantragt, 47die
- zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, Urteil vom 25.03.1991 - 4 AZR 1012/88 - AP Nr. 42 zu §§ 22, 23
- vom 17.08.1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 20.09.1995 - 4 AZR
- AZR 465/84 -, AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch BAG, Urteil vom 09.07.1997 - 4 AZR 780/95
BAG - 7 AZR 917/11
Bundesarbeitsgericht vom 12.06.2013
- Inhalt
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- jeweils geltenden Fassung (BAT-KF), …“ 3Der am 1. Juli 2007 in Kraft getretene Bundes
- von § 32 Abs. 1 Buchst. a BAT-KF aF rechtswirksam beendet. 8Das Arbeitsgericht hat die Klage
- der Parteien hat mit Ablauf des 31. Januar 2010 geendet. Dies folgt aus § 32 Abs. 1 Buchst. a BAT
- Kläger hat geltend gemacht, die in der Altersgrenzenregelung des § 32 Abs. 1 Buchst. a BAT-KF aF iVm
- nach § 32 Abs. 1 Buchst. a BAT-KF aF geendet hat, ist nicht ausgeschlossen. Beschäftigte, die das
BAG - 4 AZR 514/08
Bundesarbeitsgericht vom 18.11.2009
- Inhalt
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- -Angestelltentarifvertrag-Ost (BAT- O) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den
- Gleichstellungsabrede ausgelegt hat (vgl. zB BAG 10. Dezember 2008 - 4 AZR 881/07 - Rn. 18, AP TVG § 1
- ) angehörenden Stadt, in dem zur Eingruppierung die Vergütungsgruppe Kr. IV der Anlage 1b zum BAT-O
- angegeben war, heißt es in § 2: „Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes
- unter den BAT/BAT-O fallende Angestellte sei im Jahre 2002 eine dynamische arbeitsvertragliche
LAG Köln - Sa 1068/04
Landesarbeitsgericht Köln vom 14.12.2004
- Inhalt
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- Arbeitsvertrages 1 bestimmt sich das Arbeitsverhältnis der Parteien nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag
- Kommunalen Arbeitgeberverbände (BAT/VKA) geltenden Fassung Anwendung. 762. Die Klage hat nur dann
- 1996 Vergütung nach der Vergütungsgruppe III BAT/VKA erhalten hat, genügt nicht für den Nachweis einer
- : BAG AP Nr. 2 zu § 23 a BAT). Entgegen der Ansicht der Klägerin ist auch nicht etwa durch das im
- der Bedeutung deutlich wahrnehmbar aus der Vergütungsgruppe IV b BAT herausheben (vgl. BAG, Urteil
LAG Köln - 12 Sa 689/09
Landesarbeitsgericht Köln vom 29.09.2009
- Inhalt
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- -Angestelltentarifvertrag (BAT) auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). 3Die Beklagte ist
- Abschn. b Abs. 5 BAT, BAT-O, Art. 3, 6, 14 GG Sachgebiet: Arbeitsrecht Leitsätze: Zur Berechnung des
- Vergleichsentgelts nach Überleitung des Arbeitsverhältnisses vom BAT auf den TVöD bei
- Berechnung des Vergleichsentgelts nach Überleitung des Arbeitsverhältnisses des Klägers vom Bundes
- für die Angestellten des Bundes jeweils geltenden Vorschriften anzuwenden. Zuletzt war der Kläger in