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§ 92a BetrVG

Beschäftigungssicherung

LAG Hamm - 10 TaBV 17/09

Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.03.2009
Inhalt
  • Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu beraten. Das Verfahren nach § 92 a BetrVG ist gegenüber
  • Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG vorgreiflich wäre. Würden bereits Verhandlungen
  • Möglichkeit von Maßnahmen der Beschäftigungssicherung könne auch in der Einigungsstelle verhandelt
  • Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG verhandelt haben. Unstreitig ist im Verhandlungstermin vom 26.01.2009
  • Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG zu verhandeln. Richtig ist zwar, dass der Arbeitgeber nach § 92 a Abs. 2 Satz

LAG Hamm - 10 Sa 1821/04

Landesarbeitsgericht Hamm vom 11.02.2005
Inhalt
  • : Rechtskraft: §§ 311, 615 BGBTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und Ausbildung für die Arbeitnehmer der
  • Beschäftigungssicherung und Ausbildung vom 11.05.2000 (Bl. 6 d.A.), der aufgrund des § 9 des
  • Beschäftigungssicherung und Ausbildung vom 11.05.2000. Auch dies hat das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die
  • tarifvertraglichen Vorschriften aus dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und Ausbildung vom

LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 1321/02

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.06.2004
Inhalt
  • Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien fand unter anderem die "Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung
  • Beschäftigungssicherung an einer abschließenden Entscheidung gehindert sieht. Hinsichtlich des weiteren Inhalts des
  • nämlich zu berücksichtigen, dass die in der Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung vom

LAG Baden-Württemberg - 4 TaBV 3/04

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 27.09.2004
Inhalt
  • Einfügung des § 92a BetrVG (Beschäftigungssicherung) durch das Betriebsverfassungs-Reformgesetz vom
  • 23.07.2001 beruht gerade auf der Erwägung des Gesetzgebers, die Beschäftigungssicherung sei ein
  • Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können (Bundestags-Drucksache 14/5741 S. 29

BAG - 10 AZR 846/12

Bundesarbeitsgericht vom 25.09.2013
Inhalt
  • Arbeitszeitregelungen zur Beschäftigungssicherung bei der R Gruppe, c/o D Brauerei“ (nachfolgend: HausTV

LAG Hamm - 13 Sa 2298/05

Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.04.2006
Inhalt
  • , Arbeitszeitkonten und Beschäftigungssicherung, Juni 2004 38S6xxxxx B3xxxx, R3xxxxx P1xxxxxx

BAG - 9 AZR 855/12

Bundesarbeitsgericht vom 15.10.2013
Inhalt
  • ) am 12. August 1998 eine Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung (im Folgenden: VBSV BKK). Diese
  • Satz 3 der Vereinbarung über den Umgang mit der Personalüberhangsituation zur Beschäftigungssicherung

LAG Hamm - 3 BV 68/05

Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.04.2006
Inhalt
  • Beschäftigungssicherung, Juni 2004 38S5xxxxx B5xxxx, R3xxxxx P1xxxxxx, C4xxxxxxx L1xxx, N3xxxxx H7xxx-K5xx

LAG Hessen - 3 Sa 1077/08

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 19.11.2008
Inhalt
  • der bereits abgeschlossenen Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung nach dem Tarifvertrag
  • zur Beschäftigungssicherung für die Eisen – Metall– und Elektroindustrie des Landes Hessen vom 01

LAG Köln - 9 Sa 66/10

Landesarbeitsgericht Köln vom 09.06.2010
Inhalt
  • angepasst. Eine Beschäftigungssicherung für die Arbeitnehmer sei wesentlicher Bestandteil der
  • . Zentrales Regulierungsfeld ist aber die Beschäftigungssicherung im Interesse der Arbeitnehmer

OVG Nordrhein-Westfalen - 1 B 1794/03

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.10.2003
Inhalt
  • Beschäftigungssicherung" (TV Ratio) - vor, der mit gewissen Modifikationen aufgrund der Verfügung HRM5-4, Mark N

LAG Köln - 9 Sa 114/10

Landesarbeitsgericht Köln vom 09.06.2010
Inhalt
  • Erfordernisse angepasst. Eine Beschäftigungssicherung für die Arbeitnehmer sei wesentlicher
  • Beschäftigungssicherung im Interesse der Arbeitnehmer. Abgeschlossen werden sie entweder als zweiseitige

LAG Hessen - 7 Sa 1864/09

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15.03.2010
Inhalt
  • auszugsweise: 40§ 4 Beschäftigungssicherung und Anpassungsmaßnahmen ... 41(2) Das Unternehmen ist
  • damit geänderten § 4 (Beschäftigungssicherung und Anpassungsmaßnahmen) wurde zum 01. Januar 2007 eine

ArbG Karlsruhe - m am 15.08.200

Arbeitsgericht Karlsruhe vom 24.01.2008
Inhalt
  • zur Beschäftigungssicherung/Sanierung und/oder Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit getroffen, findet