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§ 92a BetrVG
Beschäftigungssicherung
LAG Hamm - 10 TaBV 17/09
Landesarbeitsgericht Hamm vom 20.03.2009
- Inhalt
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- Vorschläge zur Beschäftigungssicherung zu beraten. Das Verfahren nach § 92 a BetrVG ist gegenüber
- Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG vorgreiflich wäre. Würden bereits Verhandlungen
- Möglichkeit von Maßnahmen der Beschäftigungssicherung könne auch in der Einigungsstelle verhandelt
- Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG verhandelt haben. Unstreitig ist im Verhandlungstermin vom 26.01.2009
- Beschäftigungssicherung nach § 92 a BetrVG zu verhandeln. Richtig ist zwar, dass der Arbeitgeber nach § 92 a Abs. 2 Satz
LAG Hamm - 10 Sa 1821/04
Landesarbeitsgericht Hamm vom 11.02.2005
- Inhalt
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- : Rechtskraft: §§ 311, 615 BGBTarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und Ausbildung für die Arbeitnehmer der
- Beschäftigungssicherung und Ausbildung vom 11.05.2000 (Bl. 6 d.A.), der aufgrund des § 9 des
- Beschäftigungssicherung und Ausbildung vom 11.05.2000. Auch dies hat das Arbeitsgericht unter Hinweis auf die
- tarifvertraglichen Vorschriften aus dem Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und Ausbildung vom
LAG Rheinland-Pfalz - 7 Sa 1321/02
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 21.06.2004
- Inhalt
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- Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien fand unter anderem die "Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung
- Beschäftigungssicherung an einer abschließenden Entscheidung gehindert sieht. Hinsichtlich des weiteren Inhalts des
- nämlich zu berücksichtigen, dass die in der Tarifvereinbarung zur Beschäftigungssicherung vom
LAG Baden-Württemberg - 4 TaBV 3/04
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 27.09.2004
- Inhalt
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- Einfügung des § 92a BetrVG (Beschäftigungssicherung) durch das Betriebsverfassungs-Reformgesetz vom
- 23.07.2001 beruht gerade auf der Erwägung des Gesetzgebers, die Beschäftigungssicherung sei ein
- Initiative für eine Beschäftigungssicherung ergreifen zu können (Bundestags-Drucksache 14/5741 S. 29
BAG - 10 AZR 846/12
Bundesarbeitsgericht vom 25.09.2013
- Inhalt
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- Arbeitszeitregelungen zur Beschäftigungssicherung bei der R Gruppe, c/o D Brauerei“ (nachfolgend: HausTV
LAG Hamm - 13 Sa 2298/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.04.2006
- Inhalt
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- , Arbeitszeitkonten und Beschäftigungssicherung, Juni 2004 38S6xxxxx B3xxxx, R3xxxxx P1xxxxxx
BAG - 9 AZR 855/12
Bundesarbeitsgericht vom 15.10.2013
- Inhalt
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- ) am 12. August 1998 eine Vereinbarung zur Beschäftigungssicherung (im Folgenden: VBSV BKK). Diese
- Satz 3 der Vereinbarung über den Umgang mit der Personalüberhangsituation zur Beschäftigungssicherung
LAG Hamm - 3 BV 68/05
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.04.2006
- Inhalt
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- Beschäftigungssicherung, Juni 2004 38S5xxxxx B5xxxx, R3xxxxx P1xxxxxx, C4xxxxxxx L1xxx, N3xxxxx H7xxx-K5xx
LAG Hessen - 3 Sa 1077/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 19.11.2008
- Inhalt
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- der bereits abgeschlossenen Betriebsvereinbarung zur Beschäftigungssicherung nach dem Tarifvertrag
- zur Beschäftigungssicherung für die Eisen – Metall– und Elektroindustrie des Landes Hessen vom 01
LAG Köln - 9 Sa 66/10
Landesarbeitsgericht Köln vom 09.06.2010
- Inhalt
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- angepasst. Eine Beschäftigungssicherung für die Arbeitnehmer sei wesentlicher Bestandteil der
- . Zentrales Regulierungsfeld ist aber die Beschäftigungssicherung im Interesse der Arbeitnehmer
OVG Nordrhein-Westfalen - 1 B 1794/03
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27.10.2003
- Inhalt
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- Beschäftigungssicherung" (TV Ratio) - vor, der mit gewissen Modifikationen aufgrund der Verfügung HRM5-4, Mark N
LAG Köln - 9 Sa 114/10
Landesarbeitsgericht Köln vom 09.06.2010
- Inhalt
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- Erfordernisse angepasst. Eine Beschäftigungssicherung für die Arbeitnehmer sei wesentlicher
- Beschäftigungssicherung im Interesse der Arbeitnehmer. Abgeschlossen werden sie entweder als zweiseitige
LAG Hessen - 7 Sa 1864/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 15.03.2010
- Inhalt
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- auszugsweise: 40§ 4 Beschäftigungssicherung und Anpassungsmaßnahmen ... 41(2) Das Unternehmen ist
- damit geänderten § 4 (Beschäftigungssicherung und Anpassungsmaßnahmen) wurde zum 01. Januar 2007 eine
ArbG Karlsruhe - m am 15.08.200
Arbeitsgericht Karlsruhe vom 24.01.2008
- Inhalt
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- zur Beschäftigungssicherung/Sanierung und/oder Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit getroffen, findet