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§ 2 SanOffzVergV
Bereitschaftsdienst
- Inhalt
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- Bereitschaftsdienste. Der Berechnung werden drei zusammenhängende Kalendermonate zugrunde gelegt
§ 13 AZV
Bereitschaftsdienst
- Inhalt
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- (1) Bei Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige tägliche Arbeitszeit und die
Nachtbereitschaft ist geringer vergüteter Bereitschaftsdienst
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 07.02.2019
- Inhalt
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- als Bereitschaftsdienst mit 25 Prozent der regulären Vergütung entlohnen. Der Kläger könne in dieser
- Vergütung für einen Bereitschaftsdienst verlangen kann. Er dürfe sich ausruhen oder sogar schlafen
- , so dass ein Bereitschaftsdienst vorliege. Dabei könne durchaus der Arbeitnehmer auch mal
- – Fotolia.com Der Beitrag Nachtbereitschaft ist geringer vergüteter Bereitschaftsdienst erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.
- “, sondern um geringer vergütete „Bereitschaftsdienste“, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden
LAG Hamm - 17 Sa 1897/01
Landesarbeitsgericht Hamm vom 06.06.2002
- Inhalt
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- . Bereitschaftsdienst 9. bis 12. Bereitschaftsdienst 13 und folgende Bereitschaftsdienste 25 v. H. 35
- der Bereitschaftsdienste im Kalendermonat Bewertung als Arbeitszeit 1. bis 8. Bereitschaftsdienst 9
- . bis 12. Bereitschaftsdienst 13. und folgende Bereitschaftsdienste 25 v. H. 35 v. H. 45 v. H. (3) bis
- Si-map - nur dazu Stellung genommen, ob und wann Bereitschaftsdienst im Sinne des in der EWG
- unmittelbaren Anschluss an ihre normale Arbeit entweder Bereitschaftsdienst in der Weise leisten
LAG Baden-Württemberg - 4 Sa 3/08
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 23.06.2008
- Inhalt
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- LArbG Baden-Württemberg Urteil vom 23.6.2008, 4 Sa 3/08 Bereitschaftsdienst - Ausgleich durch
- Bereitschaftsdienst leistete, wurde dieser teilweise vergütet und teilweise in Freizeit ausgeglichen. Mit
- umgestellt wird. Ab dem 01.08.2003 wurde der von der Klägerin geleistete Bereitschaftsdienst zu 100
- den geleisteten Bereitschaftsdienst ein Zuschlag von 25 % zustehe. Sie bat um rückwirkende
- der Bereitschaftsdienst zu 100 % in Freizeit ausgeglichen werde. Anders als der BAT setze der TVöD die
Pflegekräfte können mehr Lohn beanspruchen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 30.11.2012
- Inhalt
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- 8,50 € (derzeit 8,75 €) vor. Dabei werde nicht zwischen Bereitschaftsdienst und Vollarbeit
- , dass in der entsprechenden Verordnung nicht zwischen Bereitschaftsdienst und Vollarbeit unterschieden
- Leisten Pflegekräfte Bereitschaftsdienste, können sie hierfür Anspruch auf den vollen gesetzlichen
§ 11 KDVG 2003
Spannungs- und Verteidigungsfall, Bereitschaftsdienst
- Inhalt
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- und Übungen, die von der Bundesregierung als Bereitschaftsdienst angeordnet worden sind (§
Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 30.03.2014
- Inhalt
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- Ob und wie oft Ärzte am Ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen
Pflegekräfte können mehr Lohn beanspruchen
Thorsten Blaufelder vom 30.11.2012
- Inhalt
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- 8,50 € (derzeit 8,75 €) vor. Dabei werde nicht zwischen Bereitschaftsdienst und Vollarbeit
- , dass in der entsprechenden Verordnung nicht zwischen Bereitschaftsdienst und Vollarbeit unterschieden
- Leisten Pflegekräfte Bereitschaftsdienste, können sie hierfür Anspruch auf den vollen gesetzlichen
LAG Hamm - 16 Sa 271/02
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.11.2002
- Inhalt
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- 2.200,-- DM als Bezahlung von Bereitschaftsdienst enthalten waren. 4Das Arbeitsverhältnis der
- im Bereitschaftsdienst 10Montag - Donnerstag 11Regelarbeitszeit von 7.00 Uhr - 15.30 Uhr
- entnehmen, dass die Klägerin in diesem Monat fünf Mal zum Bereitschaftsdienst eingeteilt war. Während
- aufnehmen zu können. Vergütungsmäßig wird der Bereitschaftsdienst in die Stufe D eingeordnet. Diese ist in
- der Sonderregelung SR c zum BAT definiert als Bereitschaftsdienst, in dem erfahrungsgemäß
Selbständig im ärztlichen Bereitschaftsdienst
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 21.05.2016
Bereitschaftsdienst ist nicht Arbeitszeit
martina heck vom 19.07.2017
Notdienst, Notfalldienst, Bereitschaftsdienst, Notarztdienst?
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 29.12.2019
- Inhalt
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- Dienst korrekt zu bezeichnen. Der Beitrag Notdienst, Notfalldienst, Bereitschaftsdienst, Notarztdienst? erschien zuerst auf Dr. Andreas Staufer.
Psychotherapeuten im Bereitschaftsdienst
Rechtsexperte Dr. Andreas Staufer vom 18.07.2014
Zusatzurlaub für Nachtarbeitsstunden während Bereitschaftsdienst
Rechtsanwalt Malte Winter vom 14.03.2012