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Geringerer Azubi-Lohn nur für Azubis mit Ausbildungsproblemen
Thorsten Blaufelder vom 26.07.2017
- Inhalt
-
- Geringerer Azubi-Lohn nur für Azubis mit Ausbildungsproblemen erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.
- 16.05.2017 (AZ: 9 AZR 377/16). Die Erfurter Richter sprachen damit einem Azubi einen Lohnnachschlag
- in Höhe von 11.762,00 € zu. Der Azubi hatte sich im Dezember 2009 nach seinem Realschulabschluss in
- Lohnnachschlag in Höhe von 11.762,00 € zustehe. Das BAG gab dem Azubi recht. Ihm stehe ein höherer Lohn zu
- . Werden dagegen Azubis ohne Ausbildungsschwierigkeiten beschäftigt, müssen höhere „angemessene“ Löhne
Geringerer Azubi-Lohn nur für Azubis mit Ausbildungsproblemen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.07.2017
- Inhalt
-
- Geringerer Azubi-Lohn nur für Azubis mit Ausbildungsproblemen erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.
- 16.05.2017 (AZ: 9 AZR 377/16). Die Erfurter Richter sprachen damit einem Azubi einen Lohnnachschlag
- in Höhe von 11.762,00 € zu. Der Azubi hatte sich im Dezember 2009 nach seinem Realschulabschluss in
- Lohnnachschlag in Höhe von 11.762,00 € zustehe. Das BAG gab dem Azubi recht. Ihm stehe ein höherer Lohn zu
- . Werden dagegen Azubis ohne Ausbildungsschwierigkeiten beschäftigt, müssen höhere „angemessene“ Löhne
Gericht verbietet Azubi-“Pillentaxi”
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 12.08.2013
Optimale Vorbereitung auf IHK Prüfungen
Ali Yildirim vom 08.02.2012
- Inhalt
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- , bin ich kürzlich auf Mr. Kazubi gestoßen. Dahinter verbirgt sich der äußerst sympathische Herr
- Karadöl, ein Dozent, der Azubis und Studenten auf kaufmännische IHK Prüfungen vor Ort (z.B. Hochschule
- Lernvideos verstehen Mit CoboCards pauken So, nun viel Erfolg bei Euren Prüfungen und sprecht Mr. Kazubi an, wenn Ihr individuelles Training benötigt!
Azubi muss 25.000 EUR Schmerzensgeld zahlen
Thorsten Blaufelder vom 20.03.2015
Azubi muss 25.000 EUR Schmerzensgeld zahlen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.03.2015
Azubis sind angemessen zu entlohnen
Thorsten Blaufelder vom 17.03.2015
Azubis sind angemessen zu entlohnen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 17.03.2015
Das ging ins Auge – Azubi muss 25.000 EUR Schmerzensgeld zahlen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 30.09.2013
Das ging ins Auge – Azubi muss 25.000 EUR Schmerzensgeld zahlen
Thorsten Blaufelder vom 30.09.2013
Ich will hier raus! (Azubi in einer Anwaltskanzlei)
Rechtsanwalt Wolf J. Reuter vom 05.05.2011
- Inhalt
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- schon? Wenn ein Azubi gehen will, soll man ihn nicht aufhalten. Was will man sonst auch tun? Reisende
- soll man ziehen lassen. Nun: Der Anwalt hier will die Azubi nicht einfach ziehen lassen. Er ist ein
Facebook: Azubi verliert Job wegen Beleidigung des Arbeitgebers
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 12.10.2012
- Inhalt
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- , hier besprochen) aufgehoben. Es ging um einen Azubi, der seinen Chef auf Facebook beleidigt hat
Arbeitgeber darf nicht allgemein nach Strafverfahren fragen
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 28.05.2020
- Inhalt
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- Arbeitsgericht Bonn: Azubi hat mit Lüge nicht arglistig getäuscht Arbeitgeber dürfen im
- Ausbildung zur Fachkraft für Lagerlogistik begonnen. Im Einstellungsverfahren füllte der Azubi ein
- Azubi im Juli 2019 bei seinem Vorgesetzten an, ob dieser ihm die mögliche Fortsetzung der Ausbildung
- Ausbildungsvertrages wegen „arglistiger Täuschung“. Der Azubi habe bei der Frage nach anhängigen
- gewesen, so dass der Azubi diese nicht wahrheitsgemäß beantworten musste. Eine arglistige Täuschung
„Junge Leute für eine Assistenz in der Kanzlei zu begeistern, ist nicht so einfach“, Interview zur neuen ReNoPatAusbildungsverordnung
Eva Engelken vom 15.06.2015
- Inhalt
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- Azubi noch drei Jahre durchhalten und die Kammerprüfung erfolgreich bestehen. Und zu guter Letzt muss
- Ausbildungsverordnung von 1987. Was können Kanzleien tun, um gute Azubis zu bekommen? Bei ihrer lahmen
- /Wie werde ich attraktiv für Azubis? unterhalten wir uns beim nächsten Mal. Für heute: vielen Dank für das Gespräch, liebe Marion Proft.
Nichts Neues vom BAG zur Kündigung minderjähriger Azubis
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 08.12.2011
- Inhalt
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- Kündigung aus. Das Kündigungsschreiben war an den Azubi und seine gesetzlichen Vertreter gerichtet und
- wurde per Boten noch am selben Tag in den Hausbriefkasten der Familie eingeworfen. Der Azubi leerte
- Woche. Dies sei aber nicht geschehen, so der 6. Senat. Der Azubi habe erst fast zwei Wochen nach Erhalt