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§ 82a SGB 11

Ausbildungsvergütung

§ 15 NotSanG

Ausbildungsvergütung

§ 12 KrPflG 2004

Ausbildungsvergütung

Angemessenheit der Ausbildungsvergütung nach der Verkehrsanschauung

Malte Winter vom 17.06.2015
Inhalt
  • sind die einschlägigen Tarifverträge. Eine Ausbildungsvergütung ist in der ...

§ 73 SGB 3

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen

Ausbildungsvergütung bei mit öffentlichen Geldern gefördertem Ausbildungsplatz

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 08.04.2015
Inhalt
  • Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Funktion der Ausbildungsvergütung abzustellen. Sie soll dem
  • Ausbildungsvergütung ist stets angemessen. Allerdings sind bei öffentlich geförderten Ausbildungsplätzen
  • im ersten Ausbildungsjahr eine monatliche Ausbildungsvergütung von 210,00 Euro und im zweiten
  • Ausbildungsjahr von 217,00 Euro. Dies entsprach etwa einem Drittel der tariflichen Ausbildungsvergütung
  • tariflichen Ausbildungsvergütung. Die Vorinstanzen haben der Klage teilweise stattgegeben und der

Ausbildungsvergütung bei mit öffentlichen Geldern gefördertem Ausbildungsplatz

Malte Winter vom 20.03.2015
Inhalt
  • Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Funktion der Ausbildungsvergütung abzustellen. Sie ...

Auszubildender erhält Lohnnachschlag von 21.678 EUR

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 21.05.2015
Inhalt
  • dies noch kein Grund, nur fast die Hälfte der tariflichen Ausbildungsvergütung zu zahlen, urteile am
  • Ausbildungsvergütung über Spenden. Die Entlohnung lag fast 50 Prozent unter der tariflichen Ausbildungsvergütung für
  • “ anzusehen sei. Liege die Ausbildungsvergütung um mehr als 20 Prozent unter der tariflichen Vergütung
  • , sei diese „in der Regel nicht mehr angemessen“. Werde die Ausbildungsvergütung über Spenden
  • , sei aber noch kein Grund, die Ausbildungsvergütung so niedrig zu bemessen. Denn diese stelle immer

Auszubildender erhält Lohnnachschlag von 21.678 EUR

Thorsten Blaufelder vom 21.05.2015
Inhalt
  • dies noch kein Grund, nur fast die Hälfte der tariflichen Ausbildungsvergütung zu zahlen, urteile am
  • Ausbildungsvergütung über Spenden. Die Entlohnung lag fast 50 Prozent unter der tariflichen Ausbildungsvergütung für
  • “ anzusehen sei. Liege die Ausbildungsvergütung um mehr als 20 Prozent unter der tariflichen Vergütung
  • , sei diese „in der Regel nicht mehr angemessen“. Werde die Ausbildungsvergütung über Spenden
  • , sei aber noch kein Grund, die Ausbildungsvergütung so niedrig zu bemessen. Denn diese stelle immer

LSG Berlin-Brandenburg - L 4 AL 32/05

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vom 30.06.2006
Inhalt
  • , im ersten Ausbildungsjahr eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 250,00 Euro, im zweiten von 262,50
  • die Beklagte die auf den 18-Monatszeit-raum entfallende Ausbildungsvergütung zugrunde gelegt und
  • , wenn diese nicht die Ausbildungsvergütung beträfen. Zweck der Vorschrift in § 71 SGB III sei
  • Auszubildende eine Ausbildungsvergütung erhalten, die in der Regel jährlich aufgrund von
  • Ausbildungsvergütung Auswirkungen auf die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe hätten. Dies sei aus Gründen der

Geringerer Azubi-Lohn nur für Azubis mit Ausbildungsproblemen

Thorsten Blaufelder vom 26.07.2017
Inhalt
  • 01.08.2010 bis zum 31.12.2012 hatte er eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 12.800,00 € erhalten
  • tarifgebundenen Betrieben dürfe die Ausbildungsvergütung 80 Prozent des Tariflohns nicht
  • 50 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung gezahlt hat, gebe es daher nicht. Weitere aktuelle

Geringerer Azubi-Lohn nur für Azubis mit Ausbildungsproblemen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 26.07.2017
Inhalt
  • 01.08.2010 bis zum 31.12.2012 hatte er eine Ausbildungsvergütung in Höhe von 12.800,00 € erhalten
  • tarifgebundenen Betrieben dürfe die Ausbildungsvergütung 80 Prozent des Tariflohns nicht
  • 50 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung gezahlt hat, gebe es daher nicht. Weitere aktuelle

Azubis sind angemessen zu entlohnen

Thorsten Blaufelder vom 17.03.2015
Inhalt
  • „angemessene Vergütung“ gewährt werden. Orientiert sich die Ausbildungsvergütung an einschlägigen
  • mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung zahlen. Im jetzt entschiedenen Fall hatte
  • . Die Ausbildungsvergütung solle dem Auszubildenden oder seinen Eltern bei der Finanzierung des

Azubis sind angemessen zu entlohnen

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 17.03.2015
Inhalt
  • „angemessene Vergütung“ gewährt werden. Orientiert sich die Ausbildungsvergütung an einschlägigen
  • mindestens 80 Prozent der tariflichen Ausbildungsvergütung zahlen. Im jetzt entschiedenen Fall hatte
  • . Die Ausbildungsvergütung solle dem Auszubildenden oder seinen Eltern bei der Finanzierung des