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§ 30c SG

Arbeitszeit
Inhalt
  • (1) Die regelmäßige Arbeitszeit der Soldaten beträgt grundsätzlich wö
  • vergleichbaren Dienstgraden an aufwärts sowie bei Bereitschaftsdienst. Arbeitszeit ist die Zeit von
  • regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus militärischen Dienst zu leisten
  • Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihm für diese
  • Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedü

§ 12 Offshore-ArbZV

Arbeitszeit
Inhalt
  • (1) Die Arbeitszeit darf abweichend von den §§ 43 und 48 Absatz 1 Nummer 1 des
  • ängert werden. Dabei kann auch von den Vorschriften zur Lage der Arbeitszeit, zum Wachsystem und

§ 87 BBG 2009

Arbeitszeit
Inhalt
  • (1) Die regelmäßige Arbeitszeit darf wöchentlich im Durchschnitt 44 Stunden nicht
  • überschreiten.(2) Soweit Bereitschaftsdienst besteht, kann die Arbeitszeit entsprechend den
  • dienstlichen Bedürfnissen verlängert werden.(3) Das Nähere zur Regelung der Arbeitszeit
  • Arbeitszeit mittels automatisierter Datenverarbeitungssysteme ist zulässig, soweit diese Systeme

8. Kapitel AGB DDR

Arbeitszeit

§ 3 KrFArbZG

Arbeitszeit
Inhalt
  • (1) Der selbständige Kraftfahrer darf eine Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich nicht
  • überschreiten. Er kann seine Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden verlängern, wenn er

§ 4 JArbSchG

Arbeitszeit
Inhalt
  • (1) Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschä
  • ;ftigung ohne die Ruhepausen (§ 11).(2) Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit unter
  • Hinzurechnung der Ruhepausen (§ 11).(3) Im Bergbau unter Tage gilt die Schichtzeit als Arbeitszeit
  • bis zu seinem Wiederaustritt.(4) Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit ist als
  • Woche die Zeit von Montag bis einschließlich Sonntag zugrunde zu legen. Die Arbeitszeit, die an

§ 3 Offshore-ArbZV

Arbeitszeit
Inhalt
  • (1) Die tägliche Arbeitszeit darf abweichend von den §§ 3, 6 Absatz 2 und § 11

Fahrzeiten - Arbeitszeit?

Rechtsanwalt Malte Winter vom 02.04.2012
Inhalt
  • Die Frage, ob Fahrtzeiten des Arbeitnehmers vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellen, ist
  • zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstelle keine Arbeitszeit darstellen. ...

§ 2 Post-AZV 2003

Regelmäßige Arbeitszeit
Inhalt
  • (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt 38,5 Stunden in der Woche
  • . Wird der Dienst nicht in Wechselschicht geleistet, darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden
  • ;ige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag um die darauf entfallende
  • Arbeitszeit – für Beamtinnen und Beamte im Wechseldienst in demselben Umfang wie für die
  • Beamtinnen und Beamten mit fester Arbeitszeit – ohne Rücksicht darauf, ob und wie lange

§ 4 Post-AZV 2003

Gleitende Arbeitszeit
Inhalt
  • (1) Wird den Beamtinnen und Beamten gestattet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in
  • gewissen Grenzen selbst zu bestimmen (gleitende Arbeitszeit), darf die tägliche Arbeitszeit
  • ;ßigen Arbeitszeit ist innerhalb eines festzulegenden Abrechnungszeitraums von längstens zw

§ 2 PBAZV

Regelmäßige Arbeitszeit
Inhalt
  • (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt 38,5 Stunden in der Woche
  • .(2) Eine abweichende Einteilung der regelmäßigen Arbeitszeit (Mehr- oder Minderleistung an
  • . Darüber hinaus darf die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen auf bis zu zwölf Stunden verl

§ 7 AZV

Gleitende Arbeitszeit
Inhalt
  • .(2) Die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit sowie der früheste Dienstbeginn und
  • festzulegen.(4) Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind bis zu h
  • wöchentlichen Arbeitszeit ist grundsätzlich innerhalb des Abrechnungszeitraums

§ 3 PBAZV

Gleitende Arbeitszeit
Inhalt
  • Postpersonalrechtsgesetzes kann Beamtinnen und Beamten gestatten, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in
  • gewissen Grenzen selbst zu bestimmen (gleitende Arbeitszeit), soweit betriebliche Belange nicht
  • sicherzustellen.(3) Die tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten
  • . Unterschreitungen der regelmäßigen Arbeitszeit sind nur bis zu höchstens 40 Stunden zulässig
  • .(4) Ein Über- oder Unterschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit ist innerhalb eines

§ 2 T-AZV 2000

Regelmäßige Arbeitszeit
Inhalt
  • (1) Die regelmäßige Arbeitszeit der bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten
  • Deutschen Telekom AG kann die regelmäßige Arbeitszeit für die bei der Deutschen Telekom AG
  • ;ngerte Arbeitszeit darf die in der Arbeitszeitverordnung festgelegte regelmäßige Arbeitszeit