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Unterabschnitt 2 BBG 2009
Arbeitszeit
§ 30c SG
Arbeitszeit
- Inhalt
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- (1) Die regelmäßige Arbeitszeit der Soldaten beträgt grundsätzlich wö
- vergleichbaren Dienstgraden an aufwärts sowie bei Bereitschaftsdienst. Arbeitszeit ist die Zeit von
- regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus militärischen Dienst zu leisten
- Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, so ist ihm für diese
- Bereitschaftsdienst kann die regelmäßige Arbeitszeit entsprechend den dienstlichen Bedü
§ 12 Offshore-ArbZV
Arbeitszeit
- Inhalt
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- (1) Die Arbeitszeit darf abweichend von den §§ 43 und 48 Absatz 1 Nummer 1 des
- ängert werden. Dabei kann auch von den Vorschriften zur Lage der Arbeitszeit, zum Wachsystem und
§ 87 BBG 2009
Arbeitszeit
- Inhalt
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- (1) Die regelmäßige Arbeitszeit darf wöchentlich im Durchschnitt 44 Stunden nicht
- überschreiten.(2) Soweit Bereitschaftsdienst besteht, kann die Arbeitszeit entsprechend den
- dienstlichen Bedürfnissen verlängert werden.(3) Das Nähere zur Regelung der Arbeitszeit
- Arbeitszeit mittels automatisierter Datenverarbeitungssysteme ist zulässig, soweit diese Systeme
8. Kapitel AGB DDR
Arbeitszeit
§ 3 KrFArbZG
Arbeitszeit
- Inhalt
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- (1) Der selbständige Kraftfahrer darf eine Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich nicht
- überschreiten. Er kann seine Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden verlängern, wenn er
§ 4 JArbSchG
Arbeitszeit
- Inhalt
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- (1) Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschä
- ;ftigung ohne die Ruhepausen (§ 11).(2) Schichtzeit ist die tägliche Arbeitszeit unter
- Hinzurechnung der Ruhepausen (§ 11).(3) Im Bergbau unter Tage gilt die Schichtzeit als Arbeitszeit
- bis zu seinem Wiederaustritt.(4) Für die Berechnung der wöchentlichen Arbeitszeit ist als
- Woche die Zeit von Montag bis einschließlich Sonntag zugrunde zu legen. Die Arbeitszeit, die an
§ 3 Offshore-ArbZV
Arbeitszeit
- Inhalt
-
- (1) Die tägliche Arbeitszeit darf abweichend von den §§ 3, 6 Absatz 2 und § 11
Fahrzeiten - Arbeitszeit?
Rechtsanwalt Malte Winter vom 02.04.2012
- Inhalt
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- Die Frage, ob Fahrtzeiten des Arbeitnehmers vergütungspflichtige Arbeitszeit darstellen, ist
- zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstelle keine Arbeitszeit darstellen. ...
§ 2 Post-AZV 2003
Regelmäßige Arbeitszeit
- Inhalt
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- (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt 38,5 Stunden in der Woche
- . Wird der Dienst nicht in Wechselschicht geleistet, darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden
- ;ige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag um die darauf entfallende
- Arbeitszeit – für Beamtinnen und Beamte im Wechseldienst in demselben Umfang wie für die
- Beamtinnen und Beamten mit fester Arbeitszeit – ohne Rücksicht darauf, ob und wie lange
§ 4 Post-AZV 2003
Gleitende Arbeitszeit
- Inhalt
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- (1) Wird den Beamtinnen und Beamten gestattet, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in
- gewissen Grenzen selbst zu bestimmen (gleitende Arbeitszeit), darf die tägliche Arbeitszeit
- ;ßigen Arbeitszeit ist innerhalb eines festzulegenden Abrechnungszeitraums von längstens zw
§ 2 PBAZV
Regelmäßige Arbeitszeit
- Inhalt
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- (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt im Durchschnitt 38,5 Stunden in der Woche
- .(2) Eine abweichende Einteilung der regelmäßigen Arbeitszeit (Mehr- oder Minderleistung an
- . Darüber hinaus darf die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen auf bis zu zwölf Stunden verl
§ 7 AZV
Gleitende Arbeitszeit
- Inhalt
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- .(2) Die höchstzulässige tägliche Arbeitszeit sowie der früheste Dienstbeginn und
- festzulegen.(4) Unterschreitungen der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit sind bis zu h
- wöchentlichen Arbeitszeit ist grundsätzlich innerhalb des Abrechnungszeitraums
§ 3 PBAZV
Gleitende Arbeitszeit
- Inhalt
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- Postpersonalrechtsgesetzes kann Beamtinnen und Beamten gestatten, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in
- gewissen Grenzen selbst zu bestimmen (gleitende Arbeitszeit), soweit betriebliche Belange nicht
- sicherzustellen.(3) Die tägliche Arbeitszeit darf zehn Stunden nicht überschreiten
- . Unterschreitungen der regelmäßigen Arbeitszeit sind nur bis zu höchstens 40 Stunden zulässig
- .(4) Ein Über- oder Unterschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit ist innerhalb eines
§ 2 T-AZV 2000
Regelmäßige Arbeitszeit
- Inhalt
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- (1) Die regelmäßige Arbeitszeit der bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten
- Deutschen Telekom AG kann die regelmäßige Arbeitszeit für die bei der Deutschen Telekom AG
- ;ngerte Arbeitszeit darf die in der Arbeitszeitverordnung festgelegte regelmäßige Arbeitszeit