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§ 93 BBG 2009

Altersteilzeit
Inhalt
  • Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken muss, Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit mit
  • Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich zu leistenden Arbeitszeit, bewilligt werden
  • Stellenabbaubereich beschäftigt sindund 2.sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit drei
  • Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt waren,3.die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 beginnt
  • Altersteilzeit in Form der Blockbildung im Sinne des § 9 der Arbeitszeitverordnung nach Maßgabe

Neue Entscheidung zur Altersteilzeit

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.05.2014
Inhalt
  • Das BSG hat Arbeitgebern mehr Spielraum für subventionierte Altersteilzeit-Regelungen gegeben. Ein
  • , 14.05.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 11 AL 9/13 R). Bei der Altersteilzeit im
  • zehn Prozent unter dem des in Altersteilzeit gegangenen Arbeitnehmers liegen darf. Im Streitfall
  • hatte die Mitarbeiterin in Altersteilzeit einen Arbeitsvertrag über 38,5 Stunden pro Woche. Die zuvor

§ 1 TelekomBATZV

Bewilligung von Altersteilzeit
Inhalt
  • Besoldung haben, kann Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit außer in den Fällen des
  • Altersteilzeit das 55. Lebensjahr vollendet haben,2.sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der
  • Altersteilzeit drei Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt waren,3.die Altersteilzeit vor dem 1
  • sowie4.betriebliche oder betriebswirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen.(2) Altersteilzeit nach
  • Absatz 1 ist spätestens drei Monate vor ihrem Beginn zu beantragen. Die Altersteilzeit kann auch

Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit

Rechtsanwalt Malte Winter vom 19.04.2012

Neue Entscheidung zur Altersteilzeit

Thorsten Blaufelder vom 20.05.2014
Inhalt
  • Das BSG hat Arbeitgebern mehr Spielraum für subventionierte Altersteilzeit-Regelungen gegeben. Ein
  • , 14.05.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 11 AL 9/13 R). Bei der Altersteilzeit im
  • zehn Prozent unter dem des in Altersteilzeit gegangenen Arbeitnehmers liegen darf. Im Streitfall
  • hatte die Mitarbeiterin in Altersteilzeit einen Arbeitsvertrag über 38,5 Stunden pro Woche. Die zuvor

BAG - 9 AZR 946/12

Bundesarbeitsgericht vom 22.07.2014
Inhalt
  • BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.7.2014, 9 AZR 946/12 Altersteilzeit - Entgelterhöhung in der
  • Altersteilzeit im Blockmodell mit einer Arbeitsphase vom 1. Februar 2007 bis zum 28. Februar 2010 und
  • die Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses Entgelt entsprechend der während der Altersteilzeit
  • Arbeitnehmer in Altersteilzeit einen Anspruch auf die Einmalzahlung, die nach § 9 Abs. 1 Satz 2 ETV
  • verpflichtet, ab dem 1. Juli 2011 das der Klägerin während der Altersteilzeit zustehende Entgelt zu

Urlaubsabgeltung bei Krankheit während Altersteilzeit

Malte Winter vom 03.03.2014
Inhalt
  • Ein Beamter, dem Altersteilzeit im so genannten Blockmodell bewilligt worden ist und der vor

Altersteilzeit ist kein Schutz vor Kündigung

Malte Winter vom 01.07.2014
Inhalt
  • Altersteilzeit fristlos gekündigt werden, wenn er während dieser Zeit Straftaten begeht. ...

§ 2a ATZV

Ausgleich bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit
Inhalt
  • Wenn die Altersteilzeit mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit (Blockmodell
  • , die nach der tatsächlichen Beschäftigung ohne Altersteilzeit zugestanden hätte, ist

Altersteilzeit: Während der Freistellungsphase entsteht kein Urlaubsanspruch

Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.04.2019
Inhalt
  • Urlaubsrecht & Altersteilzeit: Während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im
  • Altersteilzeit befand. Er meinte, ihm stünde auch dort ein Urlaubsanspruch zu. Seine Klage auf Urlaubsabgeltung hatte jedoch keinen Erfolg.  Die Richter...

Kein Urlaubsanspruch in Freistellungsphase einer Altersteilzeit

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 27.09.2019
Inhalt
  • Während der arbeitsfreien „Freistellungsphase“ einer Altersteilzeit im Blockmodell entsteht kein
  • Metallunternehmens in Essen ab. Dieser hatte 2014 mit seiner Firma eine Vereinbarung über Altersteilzeit im
  • Der Beitrag Kein Urlaubsanspruch in Freistellungsphase einer Altersteilzeit erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.

§ 15c AltTZG 1996

Übergangsregelung nach dem Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit

§ 15d AltTZG 1996

Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung der Altersteilzeit