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§ 93 BBG 2009
Altersteilzeit
- Inhalt
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- Zeit bis zum Beginn des Ruhestands erstrecken muss, Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit mit
- Jahren vor Beginn der Altersteilzeit durchschnittlich zu leistenden Arbeitszeit, bewilligt werden
- Stellenabbaubereich beschäftigt sindund 2.sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Altersteilzeit drei
- Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt waren,3.die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 beginnt
- Altersteilzeit in Form der Blockbildung im Sinne des § 9 der Arbeitszeitverordnung nach Maßgabe
Neue Entscheidung zur Altersteilzeit
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 20.05.2014
- Inhalt
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- Das BSG hat Arbeitgebern mehr Spielraum für subventionierte Altersteilzeit-Regelungen gegeben. Ein
- , 14.05.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 11 AL 9/13 R). Bei der Altersteilzeit im
- zehn Prozent unter dem des in Altersteilzeit gegangenen Arbeitnehmers liegen darf. Im Streitfall
- hatte die Mitarbeiterin in Altersteilzeit einen Arbeitsvertrag über 38,5 Stunden pro Woche. Die zuvor
Altersteilzeit - Bestimmtheit des Änderungsangebots
Malte Winter vom 02.09.2013
§ 1 TelekomBATZV
Bewilligung von Altersteilzeit
- Inhalt
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- Besoldung haben, kann Teilzeitbeschäftigung als Altersteilzeit außer in den Fällen des
- Altersteilzeit das 55. Lebensjahr vollendet haben,2.sie in den letzten fünf Jahren vor Beginn der
- Altersteilzeit drei Jahre mindestens teilzeitbeschäftigt waren,3.die Altersteilzeit vor dem 1
- sowie4.betriebliche oder betriebswirtschaftliche Belange nicht entgegenstehen.(2) Altersteilzeit nach
- Absatz 1 ist spätestens drei Monate vor ihrem Beginn zu beantragen. Die Altersteilzeit kann auch
Betriebliche Altersversorgung nach Altersteilzeit
Rechtsanwalt Malte Winter vom 19.04.2012
Neue Entscheidung zur Altersteilzeit
Thorsten Blaufelder vom 20.05.2014
- Inhalt
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- Das BSG hat Arbeitgebern mehr Spielraum für subventionierte Altersteilzeit-Regelungen gegeben. Ein
- , 14.05.2014, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 11 AL 9/13 R). Bei der Altersteilzeit im
- zehn Prozent unter dem des in Altersteilzeit gegangenen Arbeitnehmers liegen darf. Im Streitfall
- hatte die Mitarbeiterin in Altersteilzeit einen Arbeitsvertrag über 38,5 Stunden pro Woche. Die zuvor
BAG - 9 AZR 946/12
Bundesarbeitsgericht vom 22.07.2014
- Inhalt
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- BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 22.7.2014, 9 AZR 946/12 Altersteilzeit - Entgelterhöhung in der
- Altersteilzeit im Blockmodell mit einer Arbeitsphase vom 1. Februar 2007 bis zum 28. Februar 2010 und
- die Dauer des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses Entgelt entsprechend der während der Altersteilzeit
- Arbeitnehmer in Altersteilzeit einen Anspruch auf die Einmalzahlung, die nach § 9 Abs. 1 Satz 2 ETV
- verpflichtet, ab dem 1. Juli 2011 das der Klägerin während der Altersteilzeit zustehende Entgelt zu
Urlaubsabgeltung bei Krankheit während Altersteilzeit
Malte Winter vom 03.03.2014
- Inhalt
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- Ein Beamter, dem Altersteilzeit im so genannten Blockmodell bewilligt worden ist und der vor
Altersteilzeit ist kein Schutz vor Kündigung
Malte Winter vom 01.07.2014
- Inhalt
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- Altersteilzeit fristlos gekündigt werden, wenn er während dieser Zeit Straftaten begeht. ...
§ 2a ATZV
Ausgleich bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit
- Inhalt
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- Wenn die Altersteilzeit mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit (Blockmodell
- , die nach der tatsächlichen Beschäftigung ohne Altersteilzeit zugestanden hätte, ist
Altersteilzeit: Während der Freistellungsphase entsteht kein Urlaubsanspruch
Rechtsanwalt Jens Ferner vom 24.04.2019
- Inhalt
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- Urlaubsrecht & Altersteilzeit: Während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im
- Altersteilzeit befand. Er meinte, ihm stünde auch dort ein Urlaubsanspruch zu. Seine Klage auf Urlaubsabgeltung hatte jedoch keinen Erfolg. Die Richter...
Außerordentliche Kündigung in der Passivphase der Altersteilzeit
Malte Winter vom 04.09.2014
Kein Urlaubsanspruch in Freistellungsphase einer Altersteilzeit
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 27.09.2019
- Inhalt
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- Während der arbeitsfreien „Freistellungsphase“ einer Altersteilzeit im Blockmodell entsteht kein
- Metallunternehmens in Essen ab. Dieser hatte 2014 mit seiner Firma eine Vereinbarung über Altersteilzeit im
- Der Beitrag Kein Urlaubsanspruch in Freistellungsphase einer Altersteilzeit erschien zuerst auf Thorsten Blaufelder.
§ 15c AltTZG 1996
Übergangsregelung nach dem Gesetz zur
Fortentwicklung der Altersteilzeit
§ 15d AltTZG 1996
Übergangsregelung zum Zweiten Gesetz zur Fortentwicklung
der Altersteilzeit