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Freiwilligkeitsvorbehalt und die Zahlung eines 13. Monatsgehalts

Malte Winter vom 01.07.2013
Inhalt
  • Für den Ausschluss eines Anspruchs auf ein 13. Monatsgehalt genügt es nicht, wenn auf einen

LSG Bayern - L 10 AL 153/00

Bayerisches Landessozialgericht vom 20.02.2003
Inhalt
  • II.1 folgende Regelung: "Mit dem Novembergehalt wird ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt. Für 1995
  • sich bei der Sonderzahlung um ein echtes 13. Monatsgehalt handele. Auch nach der
  • ein anteiliges 13. Monatsgehalt. Mit Urteil vom 09.02.2000 hat das SG die Beklagte zur Zahlung von
  • Konkursverwalters im Schreiben vom 02.10.1997 um ein echtes 13. Monatsgehalt handele, das bei der Festsetzung des
  • lediglich einen anteiligen Anspruch auf das 13. Monatsgehalt hatte. Hieraus ist auf den Charakter der

LAG Hamm - 7 Ca 613/01

Landesarbeitsgericht Hamm vom 06.06.2003
Inhalt
  • ebenfalls kein 13. Monatsgehalt erhalten. Die seit dem 01.05.1999 bei der Beklagten beschäftigten
  • nur geltend gemacht habe, bei dem 13. Monatsgehalt der Angestellten habe es sich teils um erworbene
  • Angestellten weiterhin ein volles 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld zu zahlen, da die Angestellten
  • zurückgewiesen. T a t b e s t a n d 1Die Parteien streiten um die Zahlung eines 13. Monatsgehalts für das
  • eines 13. Monatsgehalts, sondern gem. § 6 des zwischen der Beklagten und der Gewerkschaft ÖTV

LAG Rheinland-Pfalz - 9 Sa 169/10

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 20.08.2010
Inhalt
  • , dass das Darlehen durch das 13. Monatsgehalt 2008 teilgetilgt worden sei und der Rest erlassen werde
  • auch, dass dem Kläger bereits mit Lohnabrechnung für den Monat April 2009 das 13. Monatsgehalt 2008
  • sei die Beklagte jedenfalls verpflichtet, dem Kläger das 13. Monatsgehalt für das Kalenderjahr 2008
  • komme, dass ein eventueller Anspruch auf Zahlung eines 13. Monatsgehalts für das Jahr 2008 in
  • : "Finanzielle Regelungen: Die restliche Darlehenssumme über 4.000,-- € wird mit dem 13ten Monatsgehalt

Der “Kampf” um die Streitwerte im Arbeitsgerichtsprozess

Thorsten Blaufelder vom 12.08.2013
Inhalt
  • Monatsgehalt (hier 883,41 €) für das qualifizierte Zeugnis und zehn Prozent des Monatsgehalts (88,34
  • Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg (AZ: 7 Ta 41/13). Im konkreten Fall stritten Arbeitnehmerin und

Der “Kampf” um die Streitwerte im Arbeitsgerichtsprozess

Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 12.08.2013
Inhalt
  • Monatsgehalt (hier 883,41 €) für das qualifizierte Zeugnis und zehn Prozent des Monatsgehalts (88,34
  • Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg (AZ: 7 Ta 41/13). Im konkreten Fall stritten Arbeitnehmerin und

FG Berlin-Brandenburg - 9 K 2574/03

Finanzgericht Berlin-Brandenburg vom 02.02.1996
Inhalt
  • : § 19 Abs 1 EStG 1997, § 1 Abs 2 LStDV 1990, § 1 Abs 3 LStDV 1990, § 15 EStG 1997 Aktenzeichen: 9 K
  • für die Klägerin tätig gewesen sei. 13 Im Februar 2002 führte der Beklagte bei der Klägerin eine
  • . Oktober 2003 hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 18 999,52 EUR aufzuheben. 16 Der Beklagte beantragt
  • Ganzen nur Beschluss vom 9. September 2003 VI B 53/03, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten
  • Zusammenstellung bei Drenseck, in: Schmidt, EStG, 24. Aufl., § 19 Rz. 15 "Gesetzl. Vertreter einer

LAG Baden-Württemberg - 5 Ta 123/09

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 09.11.2009
Inhalt
  • für die wirtschaftliche Bedeutung des Arbeitsverhältnisses und dessen Ausgestaltung. 13 (2) Das
  • aus, dass die Bewertung eines solchen Antrags mit einem Monatsgehalt regelmäßig den Wert der
  • das Gericht im Rahmen seiner Ermessenentscheidung auch von der Bewertungsgröße des Monatsgehalts
  • Bewertungsgröße des Monatsgehalts der klagenden Partei leiten lässt (grundlegend LAG Baden-Württemberg 24. Juni
  • LArbG Baden-Württemberg Beschluß vom 9.11.2009, 5 Ta 123/09 Streitwertfestsetzung - Antrag auf

LAG Baden-Württemberg - 5 Ta 189/10

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg vom 01.02.2011
Inhalt
  • Sonderzahlungen (13. und 14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Gratifikationen, Jubiläumszuwendungen, Tantiemen
  • erfolgende Zuwendungen (wie etwa Urlaubsentgelt, 13. Monatsgehalt), soweit diese nicht Gratifikations
  • würde (vergl. BAG 19. Juli 1973 - 2 AZR 190/73 - AP ArbGG 1953 § 12 Nr. 20 = EzA ArbGG § 12 Nr. 1, zu
  • nicht Gratifikations-, sondern Entgeltcharakter haben (so auch LAG Hessen 12. August 1999 - 15 Ta 137/99
  • . § 10 KSchG Rn. 33; Hako/Fiebig 3. Aufl. § 10 KSchG Rn. 8, jeweils mwN). 12 c) Da die Zahlen für 2009

BAG - 10 AZR 403/06

Bundesarbeitsgericht vom 23.05.2007

LAG Köln - 9 Sa 1116/07

Landesarbeitsgericht Köln vom 22.01.2008
Inhalt
  • erzielte Monatsgehalt in Ansatz gebracht, da die Klägerin bereits vor dem Stichtag 31. Dezember 2003 ihre
  • vom 16. Oktober 1996 – 10 AZR 276/96 – und vom 14. Dezember 1999 – 1 AZR 268/99 -). 38c.) Ausgehend
  • Aachen, 4 Ca 1499/07 Schlagworte: Sozialplanabfindung - Gleichbehandlung - Monatsgehalt
  • Sozialplanregelung, wonach grundsätzlich auf das zuletzt erzielte Monatsgehalt bei der Bemessung der Abfindung
  • während der gesamten Betriebszugehörigkeit ermitteltes Monatsgehalt zugrunde zu legen ist, verstößt

LAG Köln - 5 Ta 22/02

Landesarbeitsgericht Köln vom 21.01.2002
Inhalt
  • insgesamt 350,00 DM 6Antrag 11 3.200,00 DM 7Antrag 13 100,00 DM 8Antrag 14 100,00 DM 9Antrag 15 100,00
  • Anträge zu 4 bis 10 ist ein Wert von jeweils 10 % eines Monatsgehalts = jeweils 320,00 DM, insgesamt
  • sei = 4.900,00 DM und für die Anträge ab Ziffer 13 ebenfalls 5 x 700,00 DM = 3.500,00 DM statt
  • Gegenstandswert für die Anträge zu 12 bis 15 sowie für den Antrag zu Ziffer 1 aus dem Schriftsatz vom
  • , 7 (15) Ca 3398/01 Schlagworte: Streitwert; Lohnabrechnung Normen: § 3 ZPO Sachgebiet: Arbeitsrecht

BAG - 10 AZR 110/06

Bundesarbeitsgericht vom 25.04.2007
Inhalt
  • zustehende Sonderzahlung nach § 8 Nr. 1 MTV (13. Monatsgehalt) um 338,25 Euro brutto und den Anspruch auf die
  • gemäß § 4 (14. Monatsgehalt). Hinsichtlich der Zulagen gilt das in Abs. 1 Geregelte. ... 4.Bei
  • . Abs. 1 bis 3 entspricht. Die 13. und 14. Monatsvergütung steigt in jedem Beschäftigungsjahr jeweils
  • Sonderzahlung nach § 8 Nr. 2 MTV (14. Monatsgehalt) um 294,00 Euro brutto. Die Kürzung entspricht
  • . Monatsgehalt) und Nr. 2 MTV (14. Monatsgehalt). Ein Anspruch auf Sonderzahlungen soll danach bei

BAG - 5 AZR 294/12

Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2013
Inhalt
  • war (vgl. BAG 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Rn. 12; 23. Mai 2012 - 1 AZB 67/11 - Rn. 7). 132. Fehlt
  • , BAGE 120, 182; 27. November 1964 - 1 ABR 13/63 - zu B I der Gründe, BAGE 16, 329; ErfK/Franzen 13
  • ihm angestellten Gesamtvergleich Leistungen wie ein 13. Monatsgehalt und eine tarifliche
  • Siehe auch: Pressemitteilung Nr. 17/13 vom 13.3.2013 BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 13.3.2013, 5
  • Entscheidungen des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (- 1 ABR 19/10

LAG Hessen - 8 Sa 831/09

Hessisches Landesarbeitsgericht vom 11.11.2009
Inhalt
  • sich, dass ausschließlich das letzte Monatsgehalt des Klägers gemeint sei und 13. und 14
  • letzte Gehalt des Klägers abgestellt und 13. und 14. Gehälter nicht berücksichtigt. 16 Der Kläger hat die
  • § 8 (17) a. des Sozialplans die Berücksichtigung fiktiver Rentenbeiträge für 13. und 14. Gehälter im
  • vom 12.11.2008 - 8 Sa 188/08 - NZA-RR 2009, 444) . Dazu gehört auch das 13. und 14. Gehalt. 33 Die
  • fiktive Rentenbeiträge für das 13. und 14. Gehalt einzubeziehen. Tenor Auf die Berufung des Klägers