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B. BEG

Öffentlicher Dienst

§ 130 BetrVG

Öffentlicher Dienst

§ 98 BBG 2009

Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
Inhalt
  • ;tigkeit im öffentlichen Dienst auszuüben, sofern diese Tätigkeit ihrer Vorbildung oder

§ 3 BRiNV

Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
Inhalt
  • gleichsteht.(2) Welche Tätigkeiten als öffentlicher Dienst anzusehen sind oder ihm gleichstehen
  • (1) Im öffentlichen Dienst darf der Richter nur eine richterliche oder eine nach § 4 des
  • . Entsprechendes gilt für eine Tätigkeit, die der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst

§ 42 PatAnwO

Patentanwälte im öffentlichen Dienst
Inhalt
  • ;bergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind, dürfen ihren Beruf als

Art 29 WWSUVtr

Übergangsregelung im öffentlichen Dienst

§ 2 BNV

Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
Inhalt
  • (1) Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst ist jede für den Bund, ein Land oder
  • Religionsgesellschaften oder deren Verbände.(2) Einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst steht
  • ;ffentlicher Hand befindet oder die fortlaufend ganz oder überwiegend aus öffentlichen
  • Personen, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes im Sinne des Absatzes 1 Halbsatz 1 dient.

§ 19 ArbZG

Beschäftigung im öffentlichen Dienst
Inhalt
  • Bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im öffentlichen Dienst können, soweit keine

BAG - 9 AZR 430/11

Bundesarbeitsgericht vom 15.01.2013
Inhalt
  • AZR 430/11 Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage Leitsätze Auch für die dem TVöD
  • Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 13. September 2005 in der jeweils geltenden Fassung (TVöD
  • kein Freizeitausgleich gewährt wird. …“ 6 Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
  • Arbeitnehmer ansonsten nach Dienst- oder Schichtplan zur Arbeit verpflichtet wäre, Urlaub unter

§ 40 ArbnErfG

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
Inhalt
  • Arbeitnehmer im privaten Dienst mit folgender Maßgabe anzuwenden: 1.An Stelle der

§ 7 AbgG

Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
Inhalt
  • Mitgliedschaft im Bundestag ist die Zeit der Mitgliedschaft auf Dienst- und Beschäftigungszeiten

§ 47 BRAO

Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst
Inhalt
  • ;bergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind, dürfen ihren Beruf als

Art 20 EinigVtr

Rechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst

§ 18 BetrAVG

Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst