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B. BEG
Öffentlicher Dienst
§ 130 BetrVG
Öffentlicher Dienst
§ 98 BBG 2009
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- ;tigkeit im öffentlichen Dienst auszuüben, sofern diese Tätigkeit ihrer Vorbildung oder
§ 3 BRiNV
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- gleichsteht.(2) Welche Tätigkeiten als öffentlicher Dienst anzusehen sind oder ihm gleichstehen
- (1) Im öffentlichen Dienst darf der Richter nur eine richterliche oder eine nach § 4 des
- . Entsprechendes gilt für eine Tätigkeit, die der Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
§ 42 PatAnwO
Patentanwälte im öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- ;bergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind, dürfen ihren Beruf als
Art 29 WWSUVtr
Übergangsregelung im öffentlichen Dienst
§ 2 BNV
Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- (1) Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst ist jede für den Bund, ein Land oder
- Religionsgesellschaften oder deren Verbände.(2) Einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst steht
- ;ffentlicher Hand befindet oder die fortlaufend ganz oder überwiegend aus öffentlichen
- Personen, die der Wahrung von Belangen einer juristischen Person oder eines Verbandes im Sinne des Absatzes 1 Halbsatz 1 dient.
§ 19 ArbZG
Beschäftigung im öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- Bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im öffentlichen Dienst können, soweit keine
BAG - 9 AZR 430/11
Bundesarbeitsgericht vom 15.01.2013
- Inhalt
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- AZR 430/11 Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage Leitsätze Auch für die dem TVöD
- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom 13. September 2005 in der jeweils geltenden Fassung (TVöD
- kein Freizeitausgleich gewährt wird. …“ 6 Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
- Arbeitnehmer ansonsten nach Dienst- oder Schichtplan zur Arbeit verpflichtet wäre, Urlaub unter
§ 40 ArbnErfG
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- Arbeitnehmer im privaten Dienst mit folgender Maßgabe anzuwenden: 1.An Stelle der
§ 7 AbgG
Dienstzeiten im öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- Mitgliedschaft im Bundestag ist die Zeit der Mitgliedschaft auf Dienst- und Beschäftigungszeiten
§ 47 BRAO
Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst
- Inhalt
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- ;bergehend als Angestellte im öffentlichen Dienst tätig sind, dürfen ihren Beruf als
Art 20 EinigVtr
Rechtsverhältnisse im öffentlichen Dienst
§ 18 BetrAVG
Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst
Öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Sozialarbeiterin
Malte Winter vom 04.09.2015