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Sozialplanabfindung darf zum Nachteil Älterer begrenzt werden
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 25.05.2022
- Inhalt
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- Betriebsstilllegung erstellte Sozialpläne dürfen ältere Beschäftigte mit langer Betriebszugehörigkeit bei den
- Mitarbeiter zu mildern, wurden mithilfe einer Einigungsstelle Sozialplanabfindungen beschlossen. Die Höhe
- der Abfindungen ältere Arbeitnehmer mittelbar wegen ihres Alters benachteiligen. Denn vor allem
- Ältere seien mit einer langen Betriebszugehörigkeit von der Begrenzung der Abfindungen eher betroffen
- 230.000,00 € dem nicht gerecht werde. Der Einwand des Klägers, dass mit der Abfindung ältere
BAG - 6 AZR 911/08
Bundesarbeitsgericht vom 13.03.2017
- Inhalt
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- beschäftigungspolitisches Ziel - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz Leitsätze Ältere Arbeitnehmer, die ein
- Modell richtete sich ausdrücklich lediglich an Mitarbeiter der Jahrgänge 1952 und jünger. Es stand
- Turbo-Prämie beziehe. Weitere Darlegungen seien ihm nicht möglich, da ihm diese Mitarbeiter
- auszuscheiden, und die dieses Angebot angenommen haben. Das gilt auch dann, wenn ältere Arbeitnehmer
- tatsächlich einer Beschäftigung nachgeht. Ältere Menschen werden im Bereich Beschäftigung bei
Arbeitsagentur unterstützt Weiterbildung
Rechtsanwalt Mathias Klose vom 06.08.2015
- Inhalt
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- der Beschäftigten profitieren die Betriebe und die Mitarbeiter. Die Unternehmen entwickeln ihre
- Kleinstbetriebe ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in vergleichsweise geringem Umfang
- die BA mit ihrem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer
„Gezwitscher“ zwischen Regierungssprecher und Hauptstadtjournalisten
Rechtsanwalt Guido Kluck vom 05.04.2011
- Inhalt
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- : Steffen Niggemeier, www.faz.net) Unerfahrene Mitarbeiter stellen im Bereich von Web 2.0, Social
- vermittelt werden. Die Aufklärung der Mitarbeiter und die Schaffung eines entsprechenden Bewusstseins
- zu empfehlen, ihre Mitarbeiter zu schulen, bevor sie ihnen erlauben, sich einen Twitter-Account
- Internetrecht, bei der Erstellung von Social Media Guidelines und schult Mitarbeiter für den Umgang mit
- nur dann, wenn sie den Mitarbeitern nicht lediglich zur Kenntnisnahme vorgelegt, sondern aktiv
LAG Hessen - 3 Sa 1077/08
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 19.11.2008
- Inhalt
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- Mitarbeiters D sei die Kündigung vor dem Ausscheiden des Klägers zurückgenommen worden. Dieser Mitarbeiter
- nachvollziehbar, dass die Weitergabe von Erfahrungswissen älteren Mitarbeiter an jüngere Mitarbeiter
- . und älter. Innerhalb der Altersgruppen sind die Mitarbeiter der geringsten Punktzahl entsprechen dem
- geborene Kläger war bei der Beklagten seit dem 01. August 1997 als Mitarbeiter im Versand mit einem
- 2007 beschäftigte die Beklagte in ihrem Kasseler Betrieb insgesamt 569 Mitarbeiter, die einen
Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund des Alters
Rechtsanwalt Malte Winter vom 27.08.2012
- Inhalt
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- Enthält eine Stellenausschreibung den Hinweis, dass Mitarbeiter eines bestimmten Alters gesucht
- werden, so scheitert der Anspruch eines nicht eingestellten älteren Bewerbers auf eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ...
Alter oder Kinder – Was setzt sich in der Sozialauswahl durch?
Rechtsanwalt Nils Wittmiss vom 25.05.2011
- Inhalt
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- , dass der jüngere Mitarbeiter von Arbeitslosigkeit bedroht ist. Die Unterhaltspflichten für die beiden
- Durchführung der Sozialauswahl dem älteren Arbeitnehmer betriebsbedingt gekündigt. Wie die Richter des
- LAG Köln entschieden, war die Kündigung des älteren Arbeitnehmers unwirksam, da der jüngere
- Arbeitnehmer im Vergleich zum älteren deutlich bessere Chancen hatte, eine neue Arbeit zu finden. Für einem 53
BAG - 1 AZR 349/07
Bundesarbeitsgericht vom 26.08.2008
- Inhalt
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- . folgende Regelungen: „ § 2 1. Die Mitarbeiter, die ihr 65. Lebensjahr bei Ausscheiden noch nicht vollendet
- Grundabfindungsbetrag von EUR 10000 brutto für FAs, von EUR 15000 brutto für Mitarbeiter im
- behält sich vor, die Mitarbeiter unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche unter Fortzahlung des
- Mitarbeiter bereits in dem bei den Sozialplanverhandlungen auch dem Gesamtbetriebsrat vorgelegten „Employee
- , dass ihre Höhe vom Erfolg der Mitarbeiter im Vorjahr abhängt. Daher kann dahinstehen, ob die
OVG Nordrhein-Westfalen - 5 A 3413/07
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen vom 17.02.2009
- Inhalt
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- fehlerhafte Ermessensentscheidung getroffen. Die Überlegung, dem Mitarbeiter sei nicht aufgefallen, dass
- sich der ausgelegte Schwerbehindertenausweis auf eine ersichtlich ältere Person als den Kläger bezog
- Mitarbeiter des Beklagten mindestens 25 Minuten gewartet, bevor er das Abschleppen angeordnet hat
- Gottesdienst für den Mitarbeiter des Beklagten hinreichend deutlich erkennbar war. Im Übrigen
- unstrittig nicht der Fall war, ist ein etwaiger Irrtum des zuständigen Mitarbeiters des Beklagten
BAG kippt Ausschluss von Betriebsrente bei Eintritt mit 45 Jahren
Thorsten Blaufelder vom 19.03.2014
- Inhalt
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- Mitarbeiter schon mit 55 Jahren eine mindestens zehnjährige Betriebszugehörigkeit hatten. Im Ergebnis
- bedeutet dies, dass Arbeitnehmer bereits ausgeschlossen werden, wenn sie mit 45 oder älter erstmals
- 50 Jahren oder älter in ihren Betrieb eingetreten sind (Urteile vom 12.02.2013, AZ: 3 AZR 100/11
BAG kippt Ausschluss von Betriebsrente bei Eintritt mit 45 Jahren
Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder vom 19.03.2014
- Inhalt
-
- Mitarbeiter schon mit 55 Jahren eine mindestens zehnjährige Betriebszugehörigkeit hatten. Im Ergebnis
- bedeutet dies, dass Arbeitnehmer bereits ausgeschlossen werden, wenn sie mit 45 oder älter erstmals
- 50 Jahren oder älter in ihren Betrieb eingetreten sind (Urteile vom 12.02.2013, AZ: 3 AZR 100/11
LAG Hamm - 11 Sa 284/08
Landesarbeitsgericht Hamm vom 07.08.2008
- Inhalt
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- Beschäftigten eines Lebensalters von 20 bis 25 Jahren wie auch von deutlich älteren Mitarbeitern
- in Anspruch, nachdem das beklagte Land seine Bewerbung um eine Einstellung als Mitarbeiter für den
- Justizvollzugsanstalten 6suchen mehrere 7Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 8für den allgemeinen
- und Mitarbeiter für den allgemeinen Vollzugsdienst (mittlerer Dienst). Zum Stichwort "Bewerberkreis
- Beamtenverhältnis nur möglich, wenn der betreffende Mitarbeiter das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Zuvor
Keine Altersdiskriminierung durch Formulierung "junges Team"
Rechtsanwalt Frank Weiß vom 11.03.2013
- Inhalt
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- aufgrund seines Alters. Hierdurch solle offenbar nur die Altersstruktur der Mitarbeiter beschrieben
- tun, bei denen die mögliche Benachteiligung von Frauen oder älteren Stellenbewerbern im Raum steht
LAG Hessen - 3 Sa 145/05
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 14.07.2006
- Inhalt
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- Mitarbeiter: Frau B als Abteilungsleiterin „Spielmobile“ (ausgeschieden zum 31.12.2003) sowie die
- am ... Dezember 1951 geborene, ledige Kläger ist seit 01. Januar 2002 als pädagogischer Mitarbeiter
- pädagogische Mitarbeiter in der Spielmobilabteilung des Beklagten. Im Übrigen finanziert sich der
- Mitarbeiter C soll ebenfalls erst im Frühjahr des Jahres 2004 erwogen werden. Da die Kostenübernahme der L
- für die Piratenbootaktion nicht gesichert ist, beschließt der Vorstand den Mitarbeiter M
LAG Hessen - 2 Sa 1300/09
Hessisches Landesarbeitsgericht vom 06.01.2010
- Inhalt
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- Lebensaltersstufen des § 27 A BAT stelle zwar eine Diskriminierung wegen des Alters dar, weil ältere Mitarbeiter
- Mitarbeiter bei der Entlohnung berücksichtigt werden sollten. Die Tarifregelung sei auch verhältnismäßig
- . Zum einen wolle der Gesetzgeber das ältere Alter stärker schützen als das junge. Zum anderen stelle
- jüngerer Arbeitnehmer eingegriffen, sondern nur ältere begünstigt. Das beklagte Land vertritt weiterhin
- lebensältere Mitarbeiter bezahlt. Diese Benachteiligung wird weniger Gehalt als lebensältere